Susanne Schaper
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir über Wohnen und Wohnungslosigkeit sprechen, dann müssen wir – wie meine Kollegin Nagel bereits gesagt hat – auch über das Thema Wohngeld sprechen. Hier wird zwar Populismus angeprangert, sich aber dennoch über die Wohngeldreform gefreut und suggeriert, es würde eine deutliche Erhöhung sein. Wenn man sich das aber genauer anschaut, bekommen die meisten gar nicht mehr Geld. Die Erzählung, dass sich das Wohngeld erheblich erhöht, stimmt vielleicht in der Ausgabe, aber nicht für die Betroffenen. Grund dafür ist auch, dass sich die Mietstufen nicht an den gestiegenen Marktmieten orientieren, sondern an den Mieten der bisher vor Ort Wohngeldberechtigten. Ich schließe mich der Forderung des VdK an, dass die tatsächlichen Energiekosten abhängig von der Heizungsart im Wohngeld berücksichtigt und jährlich an die aktuellen Preissteigerungen angepasst werden müssen. Die Kosten für das Wohnen werden weiter steigen. Der Mieterbund weist deshalb in seiner Stellungnahme vom 28.09.2022 darauf hin, dass weder die Anzahl der Wohngeldhaushalte noch die Höhe des Wohngeldes ausreichend sind, um den von den Wohnkosten überlasteten Haushalten ausreichend zu helfen. Das Wohngeld als Rechtsanspruch von Mieterinnen und Mietern muss die realen Verhältnisse der Betroffenen und damit die individuellen Wohnkostenbelastungen wiederspiegeln. Hinzu kommt, dass weiterhin viele Haushalte in Sachsen kein Anrecht auf Wohngeld haben. Ich möchte mich da den Worten von Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband anschließen, der klar benennt, dass etwa 2,8 Millionen Haushalte bei der neuen Wohngeldreform kein Wohngeld erhalten, obwohl sie arm sind. (Frank Peschel, AfD: In Deutschland oder in Sachsen?) Hinzu kommt aber noch ein anderer Aspekt: Die Landkreise und kreisfreien Städte leiden schon jetzt an Personalnot in den Sozialämtern. Durch den erweiterten Personenkreis der Antragsberechtigten wird die Umsetzung zu einer massiven zusätzlichen Arbeitsbelastung. Damit wir wissen, von welchen Summen wir reden, will ich das konkretisieren. Laut der Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 7/9149 gab es in Sachsen 39 290 Wohngeldhaushalte. Erschreckend ist hier, dass allein 23 000 davon Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern sind. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Zahl der Antragstellerinnen und Antragsteller mindestens verdreifacht. Für die Stadt Chemnitz zum Beispiel, die 2021 2 995 Wohngeldempfängerinnen und -empfänger hatte, waren das rund 8 990 Anträge. Dazu kommen noch – das dürfen wir nicht vergessen – die Anträge, die bearbeitet werden müssen, obwohl die Antragsteller vielleicht keinen Anspruch haben. Ein zusätzliches Problem ist, dass die Umsetzung im Januar technisch so gut wie unmöglich ist. Durch den späten Beschluss – es ist morgen auf der Tagesordnung im Bundestag – ist es so gut wie unmöglich, durch die IT-Abteilung die Parameter für die neuen Anträge bis zum 1. Januar 2023 einzuarbeiten. Die Konsequenz von all dem ist, dass ab Januar keine neuen Anträge bearbeitet werden können und auch die Auszahlung der Bestandskunden in Gefahr ist, wenn man vorher etwas verkündet, ohne es mit denen zu besprechen, die es umsetzen müssen. Die Hilfe durch den Bund und auch das Land sowie vor allem Entbürokratisierung sind dringend nötig. Jetzt warten die Antragstellerinnen und Antragsteller in einigen Kreisen bereits mehrere Monate auf die Bearbeitung ihrer Beschwerde. Durch die gestiegene Anzahl von Berechtigten wird diese Wartezeit nochmals verlängert, weil neues Personal nicht gerade bei den Landräten und Bürgermeistern Schlange steht. Die Menschen brauchen aber jetzt eine wirkliche Unterstützung mit erheblichen Aufwüchsen. Sie haben keine Rücklagen mehr, um die Wartezeit bis zur Auszahlung zu überbrücken, und kommen damit viel schneller in die Situation, sich zu verschulden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind keine ausgewogenen Beiträge, um Menschen wirklich zu entlasten. Die Frage, wo da der Populismus steckt, dürfen Sie sich selbst beantworten. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von der CDU noch einmal das Wort gewünscht? – Herr Abg. Fritzsche.
