Thomas Löser
Wissen Sie, Kollege Barth, was der große Unterschied zwischen Ihnen und Frau Nagel ist? Frau Nagel macht hier einen Vorschlag, sie spricht zum Thema. Sie ziehen das irgendwie durch den Kakao und tun dann noch so, als ob Sie irgendetwas zum Thema gesagt hätten. Sie haben nicht eine einzige konkrete Idee der AfD-Fraktion zu diesem Thema gebracht. (Beifall bei den LINKEN) Jetzt beginnt meine eigentliche Rede. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wohnen ist ein essenzielles Grundbedürfnis und ein Grundrecht. Die Wohnung ist der Rückzugsort – im besten Fall auch das Zuhause – und steht deshalb unter besonderem Schutz der Gesellschaft. Deshalb ist es gut, dass wir heute im Landtag darüber reden. Wir erleben gerade eine heftige Inflation. Sie liegt bei rund 10 %. Die Verbraucherenergiepreise stiegen um über 40 %, und auch die Lebensmittelpreise haben sich im letzten halben Jahr um knapp 19 % erhöht. Jeder sieht das, wenn er einkaufen geht: Butter 3 Euro, Toilettenpapier letzte Woche 4,50 Euro – das hätte man sich vor zwei Jahren nicht vorstellen können und wollen. Das ist die Realität. Das ist eine außergewöhnliche Situation, die wir in dieser Form, das muss man auch sagen, in den letzten Jahrzehnten nicht kannten. Für viele Menschen, Mieterinnen, Mieter, Familien, Handwerksbetriebe, Gastronomieunternehmen, Haushalte im mittleren und unteren Einkommensbereich geht es an und um die wirtschaftliche Existenz. Diese dramatische Entwicklung hat natürlich Einfluss auf den Alltag vieler Menschen. Besonders hart trifft es beim Thema Wohnen die schon angesprochenen Mieterinnen und Mieter, die einen sogenannten Index-Mietvertrag haben. Was bedeutet das? Einmal jährlich kann der Vermieter oder die Vermieterin den Mietpreis entsprechend dem Verbraucherpreisindex erhöhen, das heißt, die Inflation wird im Mietvertrag direkt an die Mieter weitergegeben. Entscheidender Preistreiber wird, das ist auch schon angesprochen worden, die sogenannte zweite Miete werden. Die Nebenkosten werden erheblich steigen. Bei den Gasund Strompreisen wird es bittere Nebenkostenabrechnungen geben. (Carsten Hütter, AfD: Warum ist der Strom so teuer?) Weil Wohnen so einen großen Stellenwert hat, werden die wesentlichen Gesetze auf Bundesebene beschlossen. Das weiß natürlich auch DIE LINKE. Deshalb spreche ich zunächst mal zum Bund; denn die GRÜNEN sind in Landesund Bundesverantwortung. Darum drücken wir uns auch nicht. Auf BÜNDNISGRÜNE-Initiative im Bund gab es bereits die Bitte an den Bundesjustizminister, Index-Mieten ähnlich wie herkömmliche Mieten mit einer Kappungsgrenze zu versehen. Leider blockiert die FDP diesen Vorschlag. Aber es gibt hier auch positive Nachrichten, die ich kurz benennen möchte. Kurzfristig wirksam wird das Wohngeld erheblich erhöht und es gibt den erhöhten Heizkostenzuschuss. Mittelfristig setzt der Bund auch ein Bau- und Investitionsprogramm im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen um. Dabei ist sehr wichtig, dass die Absicherung dieser Finanzmenge von 14,5 Milliarden Euro bundesweit auch bis 2026 gesichert ist. Der Bau von Wohnraum, vor allem auch im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues, hat bundesseitig höchste Priorität. Sich hinzustellen und zu erzählen, die Bundesregierung tue nichts, ist zwar für die Opposition irgendwie logisch, stimmt aber in der Sache trotzdem nicht. Schauen wir nun vom Bund ins Land Sachsen. Auf Landesseite müssen wir dringend dafür sorgen, dass die Gelder, die wir vom Bund für den sozialen Wohnungsbau bekommen und die wir als Land auch kofinanzieren, in Sachsen im sozialen Wohnungsbau verwendet werden. Momentan werden zum Beispiel in Dresden alle geplanten kommunalen Wohnbauprojekte für 2023/2024, das sind 470 Sozialwohnungen, nicht mehr gebaut. Da dreht sich die nächsten zwei Jahre kein Kran mehr. Hier müssen die Fördersätze dringend erhöht werden, damit der soziale Wohnungsbau in Sachsen nicht völlig abstirbt. Ich bitte ganz dringend um Auskunft des Ministers, wann das passiert. Um weiter auf die Aufgaben hier im Freistaat Sachsen einzugehen, nenne ich an erster Stelle die Absicherung der Mitfinanzierungsanteile an den Programmen der Wohnungs- und Städtebauförderung. Die Vorsorge dazu werden wir im kommenden Doppelhaushalt treffen. Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung, die mitpreisdämpfend wirken, sind bereits angesprochen worden. Weitere Themen, wie das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum oder die Baulandmobilisierung, rufen wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion regelmäßig innerhalb der Koalition auf, und ich erwarte, dass die CDU-Fraktion, unser Koalitionspartner, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Maßnahmen zur Entspannung der Wohnungsmärkte auch mitträgt. An dieser Stelle wäre das Motto „Reden, reden, reden“, welches wir vom CDU-Landesparteitag letzte Woche gehört haben, sehr nützlich, und zwar reden mit den Koalitionspartnern GRÜNE und SPD – und nicht nur darüber, dass man den Koalitionspartner GRÜNE mal wieder als politischen Hauptkonkurrenten im Freistaat Sachsen ausgemacht hat, denn, liebe Kollegen von der CDU-Fraktion, der wirkliche politische Hauptkonkurrent aller demokratischen Fraktionen sollte die Fraktion hier ganz rechts im Haus sein, übrigens auch in wohnungspolitischen Fragen. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, einig sind wir uns sicher alle in dem Ziel, dass niemand seine Wohnung verlieren soll. Wir sollten schauen, dass wir uns auch in Sachsen um dieses Thema kümmern, Stichwort: Härtefallfonds. Ich bin gespannt, was wir dort hineinschreiben. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
