Dr. Matthias Rößler
Verehrte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 59. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags. Die heutige Sitzung fällt auf einen 9. November. Dieser Tag fordert von uns Deutschen einen Moment des Innehaltens und Gedenkens. Erlauben Sie mir deshalb, vor Eintritt in die Tagesordnung einige Worte an Sie zu richten; denn die Zukunft, die wir in diesem Hohen Hause gestalten, kann nur aus dem Wissen um unsere Vergangenheit erwachsen. Der 9. November vereint in sich Licht und Schatten. Er besitzt die schwere Hypothek der Pogromnacht des Jahres 1938, des nationalsozialistischen Mordwütens gegen die Juden, und markiert damit den Beginn des Holocaust mit dem wahnhaften Ziel ihrer Vernichtung. Allein deshalb wird dieser Tag immer ein schwarzer sein. Zugleich steht der 9. November für die Genese unserer parlamentarischen Demokratie. Im Jahre 1848 wurde der deutsche Freiheitskämpfer und Abgeordnete der Frankfurter Nationalversammlung Robert Blum in Wien erschossen. 1918 rief der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann vom Balkon des Berliner Reichstags die Deutsche Republik aus, und 1989 fiel unter dem Druck Hunderttausender die Berliner Mauer. Ohne diese Ereignisse würde es die parlamentarische Demokratie, wie wir sie heute im vereinten Deutschland und in Sachsen kennen, so nicht geben. Es sind historische Wegmarken, die unsere demokratischen Verfassungswerte und unseren Rechtsstaat ausgeformt haben. Dazu gehört für mich das Ringen um Freiheit genauso wie die Aufforderung, darin zu handeln und sie zu verteidigen. Die Geschichte des 9. November zeigt uns deutlich, in welches Verderben eine totalitäre Herrschaft führt. Sie beweist aber auch, dass ein Volk stark genug sein kann, eine Diktatur zu stürzen. Diese Mehrdeutigkeit ist uns heute Auftrag und Ermutigung zugleich. Stellen wir uns weiterhin unserer historischen Schuld! Wertschätzen wir die 1989 in der friedlichen Revolution errungene Freiheit, unsere Demokratie und die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes! Treten wir entschlossen autoritären Bestrebungen entgegen! Schützen wir Rechtsstaat und Parlamentarismus! Auf diese Weise kann und soll der 9. November ein Gedenktag sein, der unser politisches Handeln heute und auch zukünftig bestimmt. Vielen Dank. (Beifall des ganzen Hauses) Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, es schließt sich ein Gedenken an unseren am 15. Oktober verstorbenen ehemaligen Kollegen Dr. Horst Metz an. Dr. Horst Metz gehörte von 1990 bis 2009 unserem Landesparlament an und zeichnete mitverantwortlich für den demokratischen Aufbau im Freistaat Sachsen. Bis 2002 und von 2007 bis 2009 arbeitete er engagiert in verschiedenen Ausschüssen des Sächsischen Landtags, so im Ausschuss für Bau und Verkehr, im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Europaausschuss, mit. Von 2002 bis 2007 wirkte er als Staatsminister der Finanzen. Ich bitte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sich zum ehrenden Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank. – Wir fahren nun mit der Sitzung fort. Folgende Abgeordnete hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt – es liegt nur eine Entschuldigung vor –: Frau Kollegin Jost. Anwesend ist jedoch unser heutiger Jubilar. Ich gratuliere sehr herzlich Herrn Tom Unger zum Geburtstag. (Beifall des ganzen Hauses) Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 5 bis 8 festgelegt: CDU 60 Minuten, AfD 44 Minuten, DIE LINKE 28 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 24 Minuten, SPD 20 Minuten, Staatsregierung 40 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können je nach Bedarf auf die genannten Tagesordnungspunkte verteilt werden. Die Gesamtredezeit der fraktionslosen Abgeordneten beträgt 8 Minuten je Abgeordnetem und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung verteilt werden. Es wurde jedoch angezeigt, dass kein Redebedarf besteht. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl eines Mitglieds des für den gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Drucksache 7/11211, Nach dem Ausscheiden des Kollegen Lars Rohwer aus dem Landtag haben wir heute über die Neubesetzung seines Sitzes im Landesnaturschutzbeirat zu bestimmen. Dem Landesnaturschutzbeirat gehören nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Naturschutzbeiratsverordnung drei Mitglieder des Landtags an. Ihre Amtsdauer endet nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der genannten Verordnung durch Ausscheiden aus dem Landtag. Nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung steht das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung der CDUFraktion zu. Diese schlägt Ihnen in der Drucksache 7/11211 den Abg. Robert Clemen vor. Meine Damen und Herren, die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt; allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass die Wahl per Handzeichen durchgeführt wird. – Das kann ich nicht feststellen. Wir können so verfahren. Tagesordnungspunkt Wahl eines stellvertretenden Mitglieds Landesstiftung Natur und Umwelt über die Errichtung der Sächsischen Drucksache 7/11212, Das Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt schreibt in seinem § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Stiftungssatzung vor, dass durch den Sächsischen Landtag zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder für den Stiftungsrat gewählt werden. Mit der Mandatsniederlegung von Lars Rohwer endet gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 der Stiftungssatzung auch seine Mitgliedschaft als stellvertretendes Mitglied im Stiftungsrat. Vorschlagsberechtigt für die nun erforderliche Neubesetzung ist nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung die CDU-Fraktion. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/11212 vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist der Abg. Robert Clemen. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann auch durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht? – Das ist nicht der Fall. Wir können also so verfahren. Sächsischen Landtags Landesnaturschutzbeirat Naturschutzbeiratsverordnung Wahlvorschlag der Fraktion CDU Meine Damen und Herren, es gab keinen Widerspruch, und wir können nun durch Handzeichen über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen. Wer dem Vorschlag zur Wahl von Herrn Robert Clemen als Mitglied für den Landesnaturschutzbeirat zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit wurde dem Wahlvorschlag einstimmig zugestimmt. Ich frage Sie, lieber Kollege Clemen: Nehmen Sie die Wahl an?
