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Dr. Matthias Rößler

13.10.2022 Sitzungen 7/58

Das war das Schlusswort der einbringenden AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 7/11077. Da unter Ziffer I. des Antrags eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Artikels 95 Abs. 5 Satz 1 der Sächsischen Verfassung durch den Landtag festgestellt werden soll, entscheidet der Landtag ungeachtet der übrigen Teile des Antrags gemäß Artikel 95 Abs. 6 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Alternative 2 der Sächsischen Verfassung über den Antrag mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, das sind 80 und mehr Stimmen. (Lachen bei den LINKEN –

Protokoll ↗