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Petra Köpping

22.09.2022 Sitzungen 7/57

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Die Staatsregierung hat weiterhin einen umfassenden Blick auf die verfügbare Datenlage und wird auf dieser Basis jederzeit in der Lage sein, mögliche Anpassungen vorzunehmen und wird das auch tun. Die Überprüfung der Kontrollindikatoren, insbesondere der Bettenbelegung auf den Intensivstationen, aber auch beispielsweise Inzidenz und Abwasserbelastung als Orientierungswerte erfolgen regelmäßig. Zudem finden weiterhin Abstimmungsrunden mit Expertinnen und Experten, unter anderem den Krankenhauskoordinatoren und Infektiologen statt. Diese Prozesse sind bereits in den vergangenen Monaten und Jahren gängige Praxis.

Protokoll ↗