Thomas Prantl
Geplante Geltungsdauer der SächsCoronaSchVO und Überprüfung der Grundrechtseingriffe (Frage Nr. 4) Die Staatsregierung plant nach eigenen Angaben eine Corona-Schutz-Verordnung mit einer Geltungsdauer von Oktober 2022 bis April 2023 umzusetzen. Frage an die Staatsregierung: Inwieweit kann bei einer derart langen Geltungsdauer der Anforderung nach einer regelmäßigen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe gewährleistet werden?
