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Dr. Rolf Weigand

AfD 22.09.2022 Sitzungen 7/57

Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 01.10.2022 in Sachsen (Frage Nr. 2) Ab dem 01.10.2022 müssen zum Vorliegen des vollständigen Impfschutzes nach § 22 a IfSG drei statt bislang zwei Einzelimpfungen vorliegen oder zwei Einzelimpfungen und zusätzlich eine Genesung. Das Land Bayern kündigte an, in Bezug auf die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, diese Anforderung nur auf neue Beschäftigungsverhältnisse anzuwenden. (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137301) Frage an die Staatsregierung: Inwieweit wird die oben genannte zum 01.10.2022 in Kraft tretende Anforderung zum vollständigen Impfschutz in Sachsen auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse und auf Neubeschäftigungen umgesetzt und welche Absprachen oder Weisungen existieren hierzu oder sind geplant?

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