Armin Schuster
Vorbemerkung: Die Landesschwimmmeisterschule Freistaat Sachsen e. V. bot in der Vergangenheit Vorbereitungslehrgänge für die Abschlussprüfung zur/m Fachangestellten für Bäderbetriebe sowie für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe an. Diese Vorbereitungslehrgänge sind keine Zulassungsvoraussetzung für die jeweilige Prüfungsabnahme durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Berufsausbildung der Fachangestellten für Bäderbetriebe erfolgt dual in den Ausbildungsbetrieben und der Berufsschule, die Auszubildenden nehmen an keinen Vorbereitungslehrgängen teil. Lediglich die sogenannten externen Prüfungsteilnehmer nach § 45 Abs. 2 BBiG nehmen regelmäßig an den Vorbereitungslehrgängen teil, da sie als Berufsfremde in den Schwimmbädern tätig sind und somit nur über berufspraktische Zeiten verfügen. Hierbei handelte es sich bisher um jährlich fünf bis sechs Kursteilnehmende aus Sachsen. Die Prüfungsteilnehmenden für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe nehmen ebenfalls an den entsprechenden Vorbereitungslehrgängen teil. Dies waren bisher jährlich ein bis zwei Kursteilnehmende aus Sachsen. Zu Frage 1: Die Schließung der Landesschwimmmeisterschule Freistaat Sachsen e. V. liegt nicht im Verantwortungsbereich des Staatsregierung oder der LDS. Der Vorstand der Landessschwimmmeisterschule hat beschlossen, keine Vorbereitungslehrgänge für die sogenannte Externenprüfung und für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe mehr anzubieten. Der Landesschwimmmeisterschule e. V. wäre es nach wie vor möglich, entsprechende Vorbereitungslehrgänge durchzuführen; die Schule wurde nach dem Kenntnisstand der Staatsregierung weder geschlossen noch hat sich der Verein aufgelöst. Die Entscheidung des Vorstandes der Landesschwimmmeisterschule kam sowohl für die Staatsregierung als auch für die LDS überraschend, da in den letzten zwei Jahren zahlreiche Gespräche zwischen der LDS und dem Leiter der Landesschwimmmeisterschule geführt wurden, um die Vorbereitungslehrgänge an der Landesschwimmmeisterschule fortzuführen. Auch in einem gemeinsamen Termin mit dem Geschäftsführer der Sportschule Rabenberg, auf dessen Gelände sich die Landeschwimmmeisterschule befindet, wurde geprüft, ob und unter welchen Bedingungen eine Fortführung der Landesschwimmmeisterschule an der Sportschule umsetzbar wäre. Diese Bemühungen waren bisher nicht erfolgreich, werden aber fortgesetzt. Sowohl die LDS als auch der Sportpark Rabenberg sind an einer Fortsetzung des Lehrgangsangebotes interessiert und suchen derzeit nach Möglichkeiten, um dies zu gewährleisten. Wie in der Vorbemerkung bereits dargestellt, nahmen an den entsprechenden Vorbereitungslehrgängen der Landesschwimmmeisterschule Freistaat Sachsen e. V. in der Vergangenheit jährlich bei den Meistern ein bis zwei und bei den Fachangestellten fünf bis sechs Kursteilnehmende aus Sachsen teil. Demgegenüber stehen allein im Jahr 2022 bisher 22 sächsische Fachangestellte für Bäderbetriebe mit erfolgreicher Abschlussprüfung (18 mit dualer Berufsausbildung und vier mit externer Vorbereitung). Die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen wird noch steigen, da am Ende des Jahres eine weitere Abschlussprüfung stattfindet. Zu Frage 2: Aus der Antwort auf die Frage 1 ist ersichtlich, dass es sich um eine relativ geringe Anzahl von externen Absolventinnen und Absolventen mit Vorbereitungslehrgängen an der Landesschwimmmeisterschule im Vergleich zur Anzahl der Absolventinnen und Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung handelt. In Sachsen bilden derzeit circa 40 Ausbildungsbetriebe Fachangestellte für Bäderbetriebe aus. Aufgrund vermehrter Anfragen an die LDS ist ein Interesse an der Ausbildung bei weiteren Bädern erkennbar. Die LDS bietet daher im Januar 2023 zwei Ausbilderschulungen an, um die Fachkräfte in den Bädern bei der Ausbildung von Nachwuchsfachkräften zu unterstützen. Zudem führt die LDS weiterhin unverändert zwei Abschlussprüfungen jährlich und bei Bedarf auch Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe (zum Beispiel im ersten Halbjahr 2023) durch. Die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen, die an der Landesschwimmmeisterschule Freistaat Sachsen e. V. angeboten worden sind, sind keine zwingende Zulassungsvoraussetzung für die Prüfungsteilnahme. Daher besteht nach wie vor auch für Bedienstete in den Bädern, die keinen Berufsabschluss als Fachangestellte für Bäderbetriebe besitzen, die Möglichkeit, sich als externe Teilnehmende nach § 45 Abs. 2 BBiG für die Abschlussprüfung anzumelden (ggf. auch nach Teilnahme eines Vorbereitungslehrganges bei einem Bildungsträger in einem anderen Bundesland). Gleiches gilt für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe, die darüber hinaus vom Freistaat Sachsen mit einem Meisterbonus für erfolgreiche sächsische Absolventinnen und Absolventen in Höhe von 1 000 Euro gefördert wird.
