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Wolfram Günther

22.09.2022 Sitzungen 7/57

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir hatten jetzt bereits zwei Tage lang miteinander sehr viele Gelegenheiten, über diese Fragen zu diskutieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben damit angefangen und hören damit auf!) Und selbstverständlich ist es auch so, dass DIE LINKE einen Antrag dazu einbringen soll, um hier ein Zeichen zu setzen. Ich bitte trotzdem ein wenig um Verständnis. Ich hatte gestern eine Dreiviertelstunde Zeit für eine Fachregierungserklärung, in der ich mich sehr ausführlich dazu äußern konnte. Dann gab es die Aktuelle Debatte zum Entlastungspaket 3. Es gab den Antrag der Koalition zur Vorbildfunktion des Freistaates bei Solar und PV. Überall dort sind schon sehr viele Argumente vorgetragen worden. Ich möchte auch Rücksicht auf Sie alle nehmen, (Heiterkeit bei den LINKEN) damit Sie nicht innerhalb von zwei Tagen drei- bis viermal dasselbe hören; daher schaue ich einmal, ob ich hier einige Punkte herausziehen kann. Ich stelle einmal das Gemeinsame an den Anfang. Wir alle sehen, vor welche Herausforderungen die steigenden Preise uns als Gesellschaft stellen und welche Ungleichgewichte dabei entstehen. Deshalb ist es unser gemeinsames Anliegen, dem gegenzusteuern. Das ist auch das Anliegen, das Sie mit Ihrem Antrag versuchen zu erreichen. Deshalb zunächst völliger Konsens – das wollen wir auch. Gleichwohl muss man darauf hinweisen – das ist auch bei den Vorrednerinnen und Vorrednern bereits ein wenig angeklungen –, dass man schon ein wenig schauen muss, wie das Zusammenspiel ist zwischen dem, was wir hier im Land tun können, dem, was bei der EU möglich ist, was aber auch schon passiert, und dem, was im Bund passiert. Denn nur ein Instrumentenmix führt am Ende dazu, dass wir diese Lage halbwegs steuern können. Und ja – auch das habe ich gestern schon gesagt –, es beginnt bei den Ursachen: Das sind die extrem hohen Preise, und dies hat etwas mit dem Merit-Order-System zu tun. Wenn wir das in den Griff bekämen, hätten wir sehr viele Folgeprobleme nicht. Auch dazu habe ich gestern bereits ausgeführt, wie der Stand der Diskussion ist, und auch meine Haltung: Ja, das muss passieren. Man könnte jetzt noch etwas dazu sagen. Die Gasumlage wurde angesprochen. Im Übrigen finde ich es gut, dass auch die Bundesebene dies erkennt. Auch dabei ging es um juristisch schwierige Fragen: Wen bezieht man ein, wen nicht? Was funktioniert dort politisch? Jeder weiß, dass man alle Instrumente, die zu einem Eingriff führen, unter normalen Umständen nicht hätte. Das heißt, sie haben immer Nachteile, sie haben immer auch schlechte Wirkungen. Wenn man es dann macht, kommen sie zum Tragen. Auch zu Punkt I.3 Ihres Antrags, zur Übergewinnsteuer, wurde bereits ausgeführt. Ich teile das. Auch Henning Homann hat es gerade noch einmal gesagt: Dort fallen in Bereichen bei Energieunternehmen im Moment Zufallsgewinne in einer Dimension an, die diese niemals einkalkuliert haben, die sie nicht brauchen, denen nichts Reales entgegensteht, und auf der anderen Seite gibt es die Riesenprobleme bei allen anderen. Deshalb teile ich die Forderung, dass man dort herangehen muss. Im Übrigen hat die EU-Kommission am letzten Mittwoch, dem 14. September, dazu ihren Vorschlag vorgelegt. Man kann immer sagen, es sei nicht ausreichend, aber genau das ist die richtige Richtung: dass man dort die Überschussgewinne abziehen will. Es geht dort um die Gewinne, die im Jahr 2022 angefallen sind und 20 % über dem durchschnittlichen Gewinn der vorangegangenen drei Jahre liegen. Ich halte das für einen vernünftigen Ansatz, denn das ist das Ziel: Wir müssen bei all den Eingriffen, die wir jetzt vornehmen – um einmal die Parameter zu benennen –, die Preissignale, sparsam mit dem Gut Energie umzugehen, erhalten und gleichzeitig die schädlichen Wirkungen bei all jenen, die sie nicht tragen können, ausgleichen und dürfen nicht zulassen, dass dort Gewinne anfallen, die in keinerlei Verhältnis zu dem stehen, was ein Unternehmen dafür aufgebracht hat – bei solchen Schäden. Man kann jedem jeden Gewinn gönnen, aber es geht nicht, wenn eine Volkswirtschaft gerade einen Riesenschaden davon hat. Auch das ist vorgesehen: die Einnahmen aus der Übergewinnsteuer an besonders schutzbedürftige Haushalte, stark betroffene Unternehmen und energieintensive Branchen weiterzugeben. Es ist geplant, dass noch Ende September ein Beschluss kommt und dieser im Oktober in Kraft tritt. Also, es passiert etwas genau in dieser Richtung, wie Sie gerade vorgetragen haben. Einen anderen Punkt nehme ich einmal heraus – denn auch das hatte ich gestern in zwei Debattenbeiträgen angesprochen –: was wir in puncto Energieberatung tun können. Es gibt Projekte des Bundes: den Deutschen Caritasverband und den Bundesverband der Verbraucherzentralen; Energieberatung und Energieeinsparberatung werden dort koordiniert. Sie unterscheiden sich auch: Bei der Energiesparberatung „Stromspar-Check“ geht es vor allem um die Bezieher von Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII. Im Bedarfsfall werden auch Energiesparartikel an diese Haushalte verteilt. Die Energieberatung der Verbraucherzentralen richtet sich grundsätzlich an alle Haushalte. Außerdem haben wir den Ausbau der Energieberatungsstellen in Sachsen im Blick, vor allem auch mit dem Sozialministerium, und wir schauen jetzt, wie wir dort noch mehr Ressourcen hinbekommen, sodass die Verbraucherzentrale ihr Angebot auch bei uns ausweiten kann. Wir schauen auch, wie wir bei der Landesdirektion bisher nicht verbrauchte Gelder für das Angebot zur Energieberatung umwidmen können. Also, auch wir auf Landesebene handeln hier. Rückmeldungen haben wir noch nicht, aber wir sind auf dem Weg. Eigentlich spricht man ungern über ungelegte Eier, aber wir stecken in einem Prozess, bei dem man das auch einmal sagen muss. Natürlich ist auch die Sächsische Energieagentur SAENA, die letztlich auch eine Tochter des Freistaates ist, eine sachsenweite Anlaufstelle – das ist ihr Job – für alle Bürgerinnen und Bürger. Auch Kommunen und Unternehmen sind Anlaufstellen für die Bereiche Energie und Klimaschutz. Außerdem haben wir seit dem 16. September das neue Informationsportal der Staatsregierung, www.energieversorgung.sachsen.de, das online gegangen ist. Hierbei ist unser Ziel, gesicherte, aktuelle und vor allem für Sachsen gut passende Informations- und Beratungsangebote bereitzustellen. Das Portal haben wir übrigens in Zusammenarbeit mit den anderen – also nicht nur mit der Staatsregierung, sondern ressortübergreifend auch mit der Verbraucherzentrale, mit den Verbänden und sozialen Beratungseinrichtungen – eingerichtet. Auch das ist sehr wichtig, damit alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ein zentrales Portal haben und nicht vielleicht noch ganz unterschiedliche Meldungen darüber bekommen, was nicht funktioniert, und es selbst sortieren müssen. Das sind ganz praktische Dinge. Was mir am Herzen liegt, sind vor allem drei Aspekte: Wir müssen jetzt die aktuellen Preisbildungsherausforderungen, die Nebenfolgen, in den Griff bekommen; dazu habe ich gerade etwas gesagt. Wir müssen aber auch schauen, wie wir aus dieser Krise zu einer neuen Stärke kommen. Das war im Übrigen auch genau die Überschrift unseres Beschlusses, den wir als Energieministerinnen und Energieminister in der letzten Woche in Hannover beschlossen haben. Wir müssen außerdem schauen, dass wir die jetzigen Lasten zielgenau und fair verteilen und nicht das Gießkannenprinzip walten lassen. Manchmal ist das Gegenteil von gut nicht schlecht, sondern gut gemeint, und viele Vorschläge, die diskutiert werden, führen eben genau dazu. Das wollen wir nicht. (Jörg Dornau, AfD: Die Zeit!) Wir müssen schauen, wie wir uns jetzt mit unserem Wirtschaftsstandort Sachsen für die Zukunft rüsten; das haben wir gestern schon sehr ausführlich debattiert. Das heißt, wir müssen die Energiewende mit einem Höchstmaß an Geschwindigkeit voranbringen, insbesondere auch mit dem Blick auf die heimische Solar- und Wasserstoffindustrie, die wir hier hochfahren bzw. wiederhochfahren müssen. Einen weiteren Punkt – trotz aller Kritik am Entlastungspaket – möchte ich noch anführen: die Erhöhung des Kindergeldes um 18 Euro, also ein Schritt in Richtung Kindergrundsicherung, die Erhöhung des Regelsatzes aus dem alten System von Hartz in Richtung Bürgergeld zum 1. Januar auf über 500 Euro – das hat es in dieser Höhe noch nie gegeben –, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Wahnsinn, das ist eine Entlastung! 500 Euro!) die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Rentner(innen), Studierende sowie Fachschüler(innen) werden nochmals einmalig um 200 Euro entlastet; die Wohngeldreform, die den Kreis der Berechtigten deutlich ausweitet, und die Maßnahmen im Energierecht, die dafür sorgen sollen, dass Sperrungen von Strom und Gas verhindert werden. (Unruhe) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich bitte um etwas mehr Ruhe.

Protokoll ↗