Nico Brünler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte fast sagen: Da bin ich wieder. Wir beschließen als Parlament regelmäßig die unterschiedlichsten Hilfs-, Förder- oder Entwicklungsprogramme. Diese werden bisweilen direkt aus dem sächsischen Haushalt finanziert, bisweilen auch aus EU- oder Bundesgeldern. Die Programme richten sich an jede nur denkbare Art von Empfängern und haben die unterschiedlichsten Motivationen und Stoßrichtungen. Dabei gibt es Programme, die wir als LINKE falsch finden, und es gibt Programme, die wir richtig gut finden. Manchmal, wenn auch zugegebenermaßen selten, fließen auch Anregungen der Opposition dabei ein. Aber unabhängig davon haben alle diese Programme eines gemeinsam: Wir als Landtag haben sie mehrheitlich beschlossen und dafür Gelder zur Verfügung gestellt. Wir haben damit Erwartungen geweckt, und wir haben diese Gelder in dem Willen zur Verfügung gestellt, dass sie auch im vorgesehenen Sinne eingesetzt werden, und das möglichst zügig. Ich möchte jetzt gar nicht darüber reden, dass es bisweilen Monate dauert, bis die Verwaltung überhaupt Förderrichtlinien erlassen hat und diese zu bearbeiten beginnt. Das wäre noch einmal ein eigenes Thema. Mir geht es darum, wie kompliziert und für Nicht-Verwaltungsbeamte oftmals nahezu unverständlich Förderrichtlinien sind, wie Antragsverfahren, Verwendungsnachweise und entsprechende Bearbeitungszeiten immer komplexer werden. Das führt nicht nur dazu, dass eigentlich Antragsberechtigte – ich erinnere daran: wir als Parlament wollten, dass Verkehr zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an den Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist der Überweisung einstimmig zugestimmt worden, und die Überweisung ist damit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Entscheidungen über Anträge Freistaat Sachsen (Sächsisches – SächsZuwendBeschleunG) der Fraktion DIE LINKE die Anspruchsberechtigten Zugriff auf die Fördergelder haben, sonst hätten wir es nicht beschlossen – sich gar nicht erst um Zuwendungen bemühen, weil sie den Aufwand und das Risiko scheuen, einen Fehler zu machen. Jeder, der mit Menschen im Wahlkreis spricht, egal ob in der Wirtschaft oder in der Zivilgesellschaft, wird diese Gespräche kennen, und dann versprechen wir, für Bürokratieabbau zu kämpfen. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir zugeben, dass dieses Versprechen oft folgenlos ist. Manchmal geht es wirklich schnell, aber allzu oft erleben Antragsteller, dass, wenn man im Vertrauen auf das Förderprogramm dann doch einen Antrag gestellt hat, die Bearbeitung und die endgültige Bescheidung der Anträge viel zu oft quälend lange dauern. Diese Verwaltungs- und Zuwendungspraxis führt nicht selten zu großen Problemen. Bei Vereinen oder Verbänden bedroht das oft deren Arbeitsfähigkeit, teilweise sogar deren Existenz. Mit einer zielgerichteten Änderung des Zuwendungsverfahrens in der Sächsischen Haushaltsordnung soll die Behördenpraxis der Zuwendungsbewilligung vereinfacht und beschleunigt werden. Dass eine sorgfältige Prüfung oder Sammlung der Anträge nun einmal so lange dauert, wie sie dauert, ist kein Argument. Wenn Verfahrensabläufe zu lange dauern, dann funktioniert die Förderrichtlinie nicht. Dann sind die Prüfverfahren nicht sachgerecht, dann ist das Verwaltungsverfahren nicht anforderungsgemäß. Dass Verwaltungsabläufe nicht zeitgemäß funktionieren, gilt in solchen Fällen erst recht in Zeiten einer fortschreitenden Digitalisierung. Sie funktionieren weder im Sinne der Antragsteller noch in unserem Sinne, die wir als Parlament damit Dritten helfen wollen. Sie funktionieren auch nicht im Sinne der Mitarbeiterinnen in SAP und Verwaltung, die ja eigentlich helfen wollen. Eine erhebliche Vereinfachung des Zuwendungsverfahrens soll mit unserem Gesetz durch zwei Maßnahmen erreicht werden: Wir wollen eine Bewilligungsfrist von maximal sechs Wochen für vollständig eingereichte Anträge festlegen. Im Ausnahmefall wollen wir die Möglichkeit einräumen, dass diese Frist bei Vorliegen triftiger Gründe und mit entsprechender Begründung einmalig um maximal vier Wochen verlängert werden kann. Zum Zweiten wollen wir eine Bewilligungsfiktion einführen, dass nach Verstreichen der gesetzlichen Bewilligungsfrist die jeweils beantragte Zuwendung als bewilligt gilt, ohne dass die Bewilligungsbehörde darüber weiter zu entscheiden hat. Durch die angestrebten Gesetzesänderungen ist zu erwarten, dass die beteiligten Stellen der Exekutive, namentlich die Bewilligungsbehörden und die Sächsische Aufbaubank, im Interesse der zügigen Bearbeitung der Zuwendungsanträge ihre bisherige Bewilligungspraxis und die dafür geschaffenen Abläufe, insbesondere die Förderrichtlinien, entsprechend anpassen. Eine Zustimmung zu unserem Gesetz wäre somit nicht nur im Interesse der potenziellen Antragsteller, sondern wäre ein echter Schritt zum Bürokratieabbau. Wir haben als Parlament keinen Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung von Förderrichtlinien. Das ist oft schade, sind doch nicht selten Verwaltungsrichtlinien die eigentlichen Ursachen für Politikverdrossenheit. Was wir aber machen können, ist, die Grundlage zu schaffen für einen Paradigmenwechsel, weg von einem Kontroll- und Gestattungsgrundsatz, hin zu einem Geist der Ermöglichung und Ermutigung. Ja, wir sind uns sicher, dass weniger Kontrolle an bestimmten Stellen und mehr Fehlertoleranz insgesamt zu besseren und erfolgreicheren Fördervorhaben führen werden und vor allem kleine Unternehmen und Vereine davon profitieren werden. Dabei wollen wir nicht Fördergelder völlig unhinterfragt ins Land werfen. Es geht aber sehr wohl um die Frage, ob Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Nachholung gesetzlicher (Sächsisches Ersatzfeiertagsgesetz Drucksache 7/10915, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Kollege Gebhardt, bitte.
