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Nico Brünler

Die Linke 22.09.2022 Sitzungen 7/57

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast auf den Tag genau vor vier Jahren debattierte der Landtag das letzte Mal über ein modernes Vergabegesetz – auch damals als Entwurf zuerst vorgelegt von den LINKEN. Ich möchte nicht verschweigen, dass es kurz danach fast zeitgleich auch einen Entwurf der Fraktion BÜNDNISGRÜNE gab, der in einzelnen Detailfragen, etwas anderen Schwerpunkten, aber inhaltlich auch vielfach deckungsgleich mit unserem Vorstoß war. Wenn ich mir nun anschaue, wie der praktische Fortschritt in dieser Sache ist, dann könnte ich eigentlich fast die gleiche Rede meines Kollegen Tischendorf von damals halten. Denn das Vorhaben steht – wie damals – auch heute im Koalitionsvertrag. Auch diesmal kann von einem in der Koalition abgestimmten Entwurf nach der Hälfte der Legislaturperiode keine Rede sein. Ich weiß durchaus, dass es dabei zwei Koalitionspartner gibt, die das ärgert, die selbst interne Vorstellungen für einen eigenen Gesetzentwurf vorbereitet haben. Ich weiß aber auch, dass es einen dritten Koalitionspartner gibt, der hier auf der Bremse steht und sich seinerseits darüber ärgert, dass es überhaupt im Koalitionsvertrag steht. Im Ergebnis ändert das nichts, denn dank der Untätigkeit der Koalition in Summe hat sich an den grundlegenden Problemen in Sachsen nichts geändert. Wir sind immer noch Schlusslicht, was die Tarifbindung angeht. Das hat Auswirkungen auf Arbeitszeiten, Löhne und Arbeitsbedingungen. Sächsinnen und Sachsen arbeiten pro Jahr eine Woche länger als der deutsche Durchschnitt. Auch wenn die Löhne in Sachsen dank kämpferischer Beschäftigter in den letzten Jahren gestiegen sind, steht Sachsen mit den Löhnen immer noch auf dem drittletzten Platz im deutschlandweiten Vergleich. Mit dem Erzgebirgskreis und dem Landkreis Görlitz liegen zwei der Landkreise mit den niedrigsten Löhnen Deutschlands in Sachsen. Laut DGB-Index „Gute Arbeit“ sind die emotionalen und körperlichen Anforderungen sowie die Arbeitsintensität in Sachsen deutschlandweit am höchsten. Das gilt besonders für die Baubranche, auf die ein Vergabegesetz natürlicherweise am meisten Einfluss hätte. Wer wie ich vor zwei Wochen auf der Betriebsrätekonferenz der IG BAU war, konnte die Stimmung mitbekommen – auch, welche Erwartungen die Beschäftigten haben, dass nach vielen Jahren endlich etwas passiert. Jetzt, meine Damen und Herren von der CDU, kommt der große Knüller: In der Diskussion sagte der Vertreter des Arbeitgeberverbandes, dass es durchaus auch ein Gewinn für die Unternehmen sei, wenn bei Ausschreibungen nicht nahezu gesetzmäßig immer der billigste, sondern der nachhaltig wirtschaftlichste und beste zum Zuge käme. Wie Sie sehen: Die Diskussion draußen im Land ist viel weiter als hier. Sie können herunterkommen von Ihrer Bremse! Es geht überhaupt nicht darum, einseitig die Kosten der Unternehmen in die Höhe zu treiben. Im Gegenteil: Diese sollen – genauso wie die Mitarbeiter – für vernünftige Leistungen auch vernünftig entlohnt werden. Wir müssen in der öffentlichen Vergabe verstehen, dass Qualität nicht nur ihren Preis, sondern auch ihren Wert hat. Öffentliche Aufträge dürfen eben nicht Vorschub für Dumpingwettbewerbe zulasten Dritter werden. Wir sollten nie vergessen: Der Staat ist der größter Auftraggeber der Wirtschaft. In Sachsen betrifft das ein Volumen von über einer Milliarde Euro jährlich. Dann reicht es eben nicht aus, wenn wir wie bisher als Staat das Interesse von einzelnen wirtschaftlichen Akteuren austarieren, so wie es im Grundsatz die CDU sieht. Erste Aufgabe des Staates und der Wirtschaftspolitik ist es, Effekte unternehmerischen Handelns auf unsere ganze Gesellschaft im Blick zu halten und zu regulieren. Man möchte die Abgeordneten der CDU durchaus hin und wieder ermuntern, sich hin und wieder einmal genauer mit Ludwig Erhard zu beschäftigen, und das nicht nur mit famosen Sonntagsreden, sondern tatsächlich auch inhaltlich. Erhard ordnete von Anfang an das Wirtschaftliche dem gesellschaftlichen Zusammenhang unter. Darum geht es in unserem Gesetz. Das, was wir aufgeschrieben haben, machen viele im Grunde im privaten Leben bereits längst vor. Viele der Kriterien, die wir ansetzen, spielen im privaten Bereich selbstverständlich eine Rolle: Wie viel Energie verbraucht das Produkt, wie lange hält es, wurden bei der Herstellung Öko- oder gar Fair-Trade-Standards eingehalten? usw. Das hat viele Hersteller inzwischen dazu bewogen, Gütesiegel-Systeme zu befolgen und teilweise ihre Produktion umzustellen. Die Lebenswirklichkeit zeigt, wie es funktioniert. Nur das aktuelle Sächsische Vergabegesetz schützt vor, es gäbe das nicht. Dabei ist die Vergabe ja auch jetzt schon stark bürokratisiert, in vielen Punkten unnötig stark. Denn die derzeitige Realität ist auf dem Papier zwar ein völlig freies Spiel der Kräfte auf der Basis niedrigster Angebotspreise. In der Praxis aber besteht daneben ein Wust an Vorgaben, Regulierungen und Einschränkungen für die einzelnen Produkte und Dienstleistungen zur Bereinigung oder Verhinderung von Fehlentwicklungen, die letztlich oftmals in ihrer aktuellen Gültigkeit nur schwer zu durchschauen sind. Im Bereich der Vergabe liegt im Freistaat also vieles im Argen. Ein modernes Vergabegesetz ist dringend notwendig. Darum versuchen wir es hier heute noch einmal. Wir legen einen neuen, überarbeiteten Entwurf für das Vergabegesetz in Sachsen vor. Auch wenn das nicht unser vordergründiges Motiv war, freuen wir uns, dass wir uns dabei in den meisten Punkten mit den Grundsätzen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften in Übereinstimmung befinden. Ich will schlagwortartig einige Stichpunkte nennen: Die Festschreibung einer Tariftreueregelung und als Auffanglinie ein Vergabemindestlohn, angelehnt am Tarifvertrag Öffentlicher Dienst; keine Schlechterstellung von Leiharbeitern; Festschreibung der ILO-Kernarbeitsnormen; Berücksichtigung von Nachhaltigkeit zu Umweltaspekten; Begrenzung der Zahl von Subunternehmen und die Festschreibung der Vergabebedingungen auch für diese; Entbürokratisierung; Förderung und Unterstützung von Zertifizierungen sowie Einführung eines Präqualifikationsverzeichnisses. Meine Damen und Herren! Ich freue mich auf die Debatte mit Ihnen dazu in den Ausschüssen und hoffe, dass unser Gesetzentwurf der Koalition hilft, in diesem wichtigen Punkt endlich voranzukommen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen“ an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Beschleunigung der auf Zuwendungen im Zuwendungsbeschleunigungsgesetz Drucksache 7/10914, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Herr Kollege Brünler, bitte.

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