Christian Piwarz
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die aktuelle Situation an unseren Bildungseinrichtungen ist ohne Zweifel herausfordernd. Wir verfolgen aber seit Jahren erkennbar einen klaren Kurs zur Absicherung und Verbesserung der Bildungsqualität an Schulen und Kitas. Dazu haben wir hier im Hohen Haus eine Fülle an Maßnahmen beraten und auf den Weg gebracht. Auf den steigenden Personalbedarf haben wir reagiert und vor allem in die Gewinnung und Sicherung des Personals investiert, und das in nie da gewesener Höhe. Für die Sicherung der Unterrichtsversorgung ist insbesondere das 2018 beschlossene Handlungsprogramm wirksam, das auf dem Lehrer-Maßnahmenpaket von 2016 aufsetzt. Noch einmal einige Punkte daraus: Wir haben die Kapazität der Studienplätze kontinuierlich erhöht. Jetzt besteht die Aufgabe darin – und bevor Sie zum Rohrkrepierer werden, Herr Weigand, vielleicht noch einmal zuhören –, jährlich 2 700 Abiturienten für ein Lehramtsstudium zu gewinnen, diese möglichst zum erfolgreichen Abschluss zu bringen und anschließend an sächsische Schulen zu binden. Weiterhin haben wir Studienreferendare, die sich für einen Einsatz in einer Bedarfsregion in ländlichen Regionen verpflichten, mit einem Anwärtersonderzuschlag ausgestattet. Lehrkräfte erhalten zudem mit der Möglichkeit der Verbeamtung ein gutes, konkurrenzfähiges Angebot im Wettbewerb der Bundesländer. Ich habe es gestern schon gesagt: Die Verbeamtung hat die erhoffte Wirkung entfaltet. Ich will mir nicht ausmalen, wie unsere Situation wäre, wenn wir weiterhin 30 bis 40 % derjenigen, die wir ausgebildet haben, an andere Bundesländer verlieren würden. Nein, es waren zuletzt 94 %, die sich bei uns beworben haben, die wir mit einem Einstellungsangebot für den Freistaat Sachsen begeistern konnten. Wir bilden für uns, für Sachsen aus. Wir füllen nicht mehr die Lehrerzimmer in Sachsen-Anhalt oder in anderen Bundesländern. Das halte ich für einen wichtigen Erfolg, und der muss fortgesetzt werden. Ebenso – und das will ich auch in Erinnerung rufen – haben wir mittlerweile ein etabliertes Programm zur Gewinnung und Qualifizierung von Seiteneinsteigern entwickelt. Die Grundschullehrkräfte werden nunmehr nach A13 besoldet bzw. nach E13 vergütet. Wir haben die Ungleichbehandlung in den Lehrerzimmern, was die Vergütung betrifft, abgeschafft. Alle erhalten das Gleiche. Lehrkräfte erhalten vor ihrem Renteneintritt auch weiterhin ein Angebot auf Weiterbeschäftigung in unserem Programm „Seniorenlehrkräfte“. Ich will auch in Erinnerung rufen – wenn so viel über die Belastung von Lehrkräften gesprochen wird –: Lehrkräfte sind im öffentlichen Dienst die einzige Berufsgruppe, der Überstunden ab der ersten Stunde bezahlt werden und die altersbedingte Abmilderungen erhält. Ab dem Lebensalter 58 Jahre reduziert sich das Regelstundenmaß schrittweise um bis zu drei Stunden in der Woche. Weiterhin haben wir wichtige Unterstützungssysteme für die Schulen etabliert und konnten sie Stück für Stück ausbauen. Beispielsweise wurden mehr Schulpsychologen eingestellt. Ganz wichtig sind die Schulsozialarbeit an jeder Oberschule und vielen anderen Schulen und auch das Programm zur Schulassistenz. Ich bin sehr froh, dass wir mit dem neuen Haushaltsentwurf zukünftig 453 Assistenzkräfte unbefristet beschäftigen können. Das ist ein wichtiger, aber auch ein erster Schritt; denn diese Assistenzkräfte sind eine wirksame, eine wichtige Entlastung für die Lehrkräfte und die Schulleitungen, und wir brauchen mehr davon. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr, und wir brauchen eine Verstetigung, für die wir Ihre Unterstützung benötigen. Der Haushaltsentwurf der Staatsregierung setzt den Kurs fort. Für den Bildungsbereich ist sogar knapp eine halbe Milliarde Euro mehr eingeplant als im Haushalt 2021/2022. Insgesamt werden wir in den nächsten beiden Jahren rund 10 Milliarden Euro für den Bereich des Kultusministeriums ausgeben. Wenn wir über Bildungsqualität und die Weiterentwicklung von Schule sprechen, müssen wir auch darüber reden, was Schule heute leisten muss. Die Forderungen der Gesellschaft an unsere Schulen sind so zahlreich und vielfältig, dass wir Gefahr laufen, das System Schule zu überfordern. Ich denke, dass wir die Grundanforderungen an Schule, also Wissensvermittlung, Kompetenzerwerb und Werteorientierung, im Verhältnis neu austarieren müssen. Wie viel und welches Wissen müssen Schüler überhaupt erwerben? Kommt es nicht vielmehr auf die Vermittlung von Kompetenzen an? Hier müssen künftige Lehrpläne neu und überarbeitet ansetzen. Diese und andere grundsätzliche Fragen werden wir im Rahmen des Strategieprozesses „Bildungsland Sachsen 2030“ zur Weiterentwicklung schulischer Bildung erörtern. Nachdem Corona den Prozess ausgebremst hat, hat die Arbeit wieder Fahrt aufgenommen. Die Fachleute aus dem Kultusministerium sitzen im Moment in einer internen Klausur zur weiteren Planung zusammen. Im Bereich der Digitalisierung hat uns die Corona-Pandemie bei allen Problemen durchaus Beine gemacht. Jetzt müssen wir den Schwung aufgreifen und die vielfältigen Möglichkeiten digitaler Werkzeuge und Medien zur Unterstützung und Organisation von Lernprozessen pädagogisch sinnvoll in den schulischen Alltag integrieren, also von der Digitalisierung hin zu einer Kultur der Digitalität. Auch hierzu laufen gerade Gespräche des Amtschefs. Im Moment ist er mit den Schulreferenten des Landesamtes für Schule und Bildung in Chemnitz. Diese werden alle Schulen dabei begleiten, im ersten Schulhalbjahr die nächsten Schritte für die Schul- und Unterrichtsentwicklung festzulegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Analyse der umgesetzten Maßnahmen und Vorhaben im Bereich der frühkindlichen Bildung veranschaulicht auch hier: Wir verfolgen einen klaren Kurs, der auf Qualitätsentwicklung zielt und dabei den Fachkräftebedarf im Blick behält. Deshalb haben wir die Personalschlüssel in Krippen und Kindergärten schrittweise verbessert. Wir haben ein Fachkräftemonitoring installiert, um den Steuerungsbedarf bezüglich der Ausbildung sowie den Bedarf an weiteren Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung ableiten zu können. Wir haben die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erweitert, und angehende Erzieherinnen und Erzieher müssen kein Schulgeld mehr zahlen. In Sachsen verwenden wir die Bundessmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz vollständig für Maßnahmen zur Verbesserung und Sicherung der Qualität der Kindertagesbetreuung. Viele Punkte wie die Vor- und Nachbereitungszeiten sind genannt worden; ich will aber darauf verweisen, dass uns das Thema der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung sehr wichtig ist und dass wir die Praxisanleitung stärken, ebenso die Teamfortbildungen zu ausgewählten Themen in Kindertageseinrichtungen und vieles andere mehr. Die Aufzählung ist bei Weitem noch nicht vollständig, aber sie dokumentiert unseren Kurs. Wir entwickeln die Qualität fort, und der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird perspektivisch weiter verbessert. Dafür braucht es genügend Fachkräfte, und hier setzen wir zuerst an. Vielleicht noch ein Wort zu den Sprachkitas, weil sie oft angesprochen wurden: Es ist selten, dass der Bundesrat in großer Einstimmigkeit einen Antrag annimmt und den Bund verpflichtet, noch einmal in sich zu gehen und geplante Kürzungen zurückzunehmen. Das, was ich beim Thema Sprachkitas so schwierig finde, ist einerseits die Kurzfristigkeit der Ankündigung der neuen Bundesregierung, aber noch vielmehr der Verweis darauf, die Länder könnten das doch mit eigenen Mitteln, die über das GuteKiTa-Gesetz zur Verfügung gestellt werden, kompensieren. Nein, das ist nicht der richtige Weg, auf der einen Seite Kürzungen vorzunehmen und dann Gelder, die für die Qualitätsentwicklung in ganz anderen Bereichen vorgesehen sind, dafür vor das Loch zu schieben. Da muss die AmpelRegierung in Berlin dringend nachbessern. Auch bei der strategischen Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung hat uns die Corona-Pandemie ausgebremst. Nach fast 20 Jahren wird es Zeit, den Sächsischen Bildungsplan zu überarbeiten. Bei aller Unterschiedlichkeit der Kitakonzeptionen und mit der Trägerverantwortung ist der Sächsische Bildungsplan dennoch die gemeinsame Richtlinie für pädagogische Fachkräfte. Ziel ist es, ihn in die neue Zeit zu überführen, was auch bedeutet, Aspekte der digitalen Bildung nicht nur inhaltlich einzubauen, sondern erlebbar in der Nutzung und Anwendung des Sächsischen Bildungsplans zu machen. Dritte Aktuelle Sachsen – das Land der Das Zukunftszentrum Europäische Transformation Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die CDU-Fraktion das Wort. Das Wort ergreift nun Herr Kollege Voigt.
