Lucie Hammecke
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich möchte mich für diese Debatte bedanken. Ich glaube, wir haben viele Dinge gehört – einerseits Dinge, die bundesgesetzlich angegangen werden müssten und Dinge, die hier im Land Sachsen passieren, andererseits Dinge, die wir alle kostenfrei selbst tun können. Ich möchte gern nochmals auf den sachsenspezifischen Teil eingehen. Was heißt es denn eigentlich, in Gleichstellung zu investieren? Das Ganze kann zum Beispiel so aussehen – Frau Jost, Sie haben es angesprochen – wie die vor wenigen Wochen beschlossene ESF-Richtlinie zum Thema Stärkung der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen, die dafür in den nächsten Jahren 27 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Diese hat mehrere Schwerpunkte: Einerseits soll die Selbständigkeit von Frauen gefördert werden, denn sie gründen seltener. Aber vor allem gründen Frauen auch anders – seltener profitorientiert, eher im Sozialunternehmertum. Sie leisten damit auch für das Gemeinwohl einen Beitrag. Gleichzeitig haben sie es viel schwerer, sich selbstständig zu machen, und sie kommen viel seltener an Startkapital. Andererseits soll diese Richtlinie auch einen Fokus auf Frauen richten, die Schwierigkeiten haben, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt Fuß zu fassen. Das können beispielsweise migrantische Frauen sein, Alleinerziehende – an dieser Stelle möchte ich Sarah Buddeberg für ihre Arbeit mit dem runden Tisch sehr danken – oder Frauen mit langen Erwerbsunterbrechungen. Hier soll es konkrete Beratung und Hilfe geben, um wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen oder um einzusteigen, wenn sie das wollen. Eine wichtige Frage ist aber auch, wie wir das Klischee von klassischen Männerberufen aufbrechen – ebenso das Bild von klassischen Frauenberufen. Denn letztendlich behindert das die freie Entfaltung aller Menschen in dieser Gesellschaft. Natürlich darf sich jede Frau dazu entscheiden, Erzieherin zu werden. Mir geht es nur darum, dass diese Frau das nicht deshalb tut, weil sie keine Mechatronikerin als Vorbild hat, sondern dass sie es macht, weil sie Erzieherin werden möchte. Andersherum gilt das genauso. Denn darum geht es letztendlich: Jungen Menschen zu zeigen, dass sie werden können, was sie wollen, völlig unabhängig von der Gesellschaft. Weil wir eben nicht unabhängig von der Gesellschaft sind, lautet der zentrale zweite Punkt: Die Gesellschaft und die Betriebe müssen sie auch so annehmen, wie sie sind und wie sie sich entscheiden, und sie dann auch fair, das heißt gleich, bezahlen und ihnen die Möglichkeit geben aufzusteigen. Hier, werte Abgeordnete, muss auch der Freistaat seiner Verantwortung gerecht werden. Frau Kliese hat es eben angesprochen – wir diskutieren das immer dann, wenn der Frauenförderbericht Thema im Plenum ist. Der Freistaat ist ein Arbeitgeber. Das hören wir sehr häufig, wenn es um Stellendiskussion geht. Im öffentlichen Dienst sind etwa 65 % der Angestellten Frauen. Sie sind in diesem Bereich also wirklich überproportional vertreten. Gleichzeitig jedoch sind nicht einmal 50 % in den obersten Führungspositionen. Der Anteil dort ist auch nur marginal gestiegen – seit 2009 nur um 2,1 Prozentpunkte. Das kann uns doch nicht zufriedenstellen! Hier zeigt sich diese gläserne Decke, von der wir sprechen, ganz praktisch in unseren eigenen Behörden, Ämtern und Ministerien. Hier muss ein Gleichstellungsgesetz ansetzen – aber eben nicht nur dort. Die beschriebene Lohnlücke sowie die Abwanderung von Frauen lassen sich nicht allein mit einem Gesetz für den öffentlichen Dienst in der Landesverwaltung lösen. Hier braucht es in der Fläche – vom Vogtland bis nach Görlitz – eine Sensibilisierung, ein Begreifen, dass Frauen es können und machen, eine Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ebenso wie eine Sichtbarmachung von Vorbildern. Wer sich dafür interessiert: Am Samstag wird der Gründerinnenpreis verliehen – gehen Sie dorthin! Vorbilder treffen, bekannt machen und anderen jungen Leuten, die Sie vielleicht in Ihrer Reichweite haben, davon erzählen! Es braucht eine Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf, aber eben auch von Vaterschaft und Beruf. Es ist doch für uns als gesamte Gesellschaft gut, wenn auch Männer begreifen, dass ihre Rolle ebenfalls zu Hause sein kann, mit dem Kind. Das ist für Familien und das Familiengefüge gut – partnerschaftliches Aufteilen. Ich glaube aber auch, dass wir einmal schauen sollten, wenn wir schon vor einem „Rekordhaushalt“ stehen, wie wir es jetzt so häufig als Buzzword benutzen, wem dieses Geld zugutekommt. Das Handwerk stand hier am Dienstagabend zu Recht und hat gefragt: Wieviel Geld kommt denn dem Handwerk zugute? Ich glaube, man sollte auch einmal schauen: Wie viel Geld in diesem Rekordhaushalt kommt denn den Frauen zugute? (Einzelbeifall bei den LINKEN) Ich glaube, es braucht eine Anerkennung dafür, dass Gleichstellung eine Querschnittsaufgabe ist, dass die explizite Förderung von Frauen tatsächlich ein grundgesetzlicher Auftrag ist, den wir auch in Sachsen umzusetzen haben, und dass dieser mitgedacht werden muss – im Strukturwandel, in der Verkehrsplanung, in der Finanzierung von Kitaplätzen oder bei Schwangerschaftsberatungsstellen. Ich glaube, es gibt viele Ansatzpunkte, wie wir in Gleichstellung investieren sollten. Hier in dieser Debatte ging es mir darum, das sichtbar zu machen. Ich danke Ihnen allen, auch für Ihre Vorschläge. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung)
