Torsten Gahler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Michel! Vielen Dank für den Bericht des Sächsischen Rechnungshofs. Die Inhalte wurden schon weitestgehend von Herrn Nowak dargelegt. Auch ich habe den Bericht gelesen, und bei mir kamen verschiedene Fragen auf, die ich bereits im Ausschuss gestellt habe, die ich aber jetzt noch einmal benennen möchte. Unter Textziffer 2.1 des Prüfberichts wird beschrieben, dass der MDR beabsichtige, die neue Angebotsstrategie maßgeblich dadurch zu finanzieren, dass er Prozesse und Strukturen optimiert und dadurch Wirtschaftlichkeits- und Synergieeffekte nutzt. Aber im Entwicklungsplan 2014 bis 2017 fehlen die Kosten für die Umsetzung der Angebotsstrategie. Das hat bereits Kollege Nowak ausgeführt. Es fehlt auch eine Einschätzung, in welcher Höhe Synergien gehoben werden müssen. Im Bericht steht auch, es gebe keine Basis für den Verwaltungsrat, die finanzielle Tragfähigkeit der künftigen Neuausrichtung zu beurteilen. Es gibt bisher keine Aussagen, welches Angebot eigentlich künftig ausgestaltet werden soll. Es gibt bisher keine Aussagen, was das Angebot kostet. Es gibt bisher keine Aussagen, wie es finanziert werden soll. Man weiß nicht, was man machen will, man weiß nicht, was es kostet, und man weiß nicht, wie es finanziert werden soll. Aber, wie der Kollege Nowak bereits ausführte: Ich mache später einen Soll-Ist-Vergleich, und dann schauen wir mal. Die Frage, die sich mir stellt, lautet: Was machen eigentlich Verwaltungsrat und Sender in der Zwischenzeit? Unter Textziffer 2.2 wird ausgesagt, dass es keine Transparenz der Daten zur Information der Gremien gebe. Es gebe keine Darstellung der Kosteneinsparung im linearen Bereich, obwohl dies möglich wäre. Was macht eigentlich der Rundfunkrat? Die Daten liegen nach Aussagen des SRH komplett vor, nur wartet dieser auf deren Aufbereitung. Wie und was prüft eigentlich der SRH, wenn die vorliegenden Daten nicht geprüft werden? Warum werden die vorliegenden Daten nicht ausreichend geprüft? Unter Textziffer 2.4 wird ausgeführt, dass es keinen Leistungsplan gibt. Der Umfang der digitalen Inhalte wurde nicht festgelegt. Der Aufwand für das Telemedienangebot lässt sich nicht herleiten und – wie Kollege Nowak bereits ausführte – es gibt keine Konnexität, also keinen Zusammenhang zwischen Aufgabe und Finanzbedarf. Das bedeutet, dass man Geld ausgibt, aber nicht weiß, wofür, ob es angemessen ist und wie hoch der Bedarf gewesen wäre. Wer kontrolliert dies? Wer kann dies abschätzen? Wie kann eine Selbstbedienung ausgeschlossen werden? Unter Textziffer 2.5 wird ausgeführt, dass der ausgewiesene Finanzbedarf sich nicht aus den tatsächlichen Kosten ermittelt, sondern durch fortgeschriebene Eckwerte der Vorjahre. Allerdings würden die Bedarfe für Telemedien kontinuierlich steigen. Umschichtungen aus den Bereichen Hörfunk und TV könnten dies nicht leisten. Synergien wären nicht messbar. Es fehlt an Transparenz, inwieweit Umschichtungen und Synergiegewinnung notwendig und möglich sind. Die Ergebnisentwicklung des MDR in den letzten Jahren zeige deutlich, dass die laufenden Aufwendungen nicht durch die laufenden Erträge gedeckt werden konnten. Vielmehr sind die Telemedienangebote durch diese aufgebaute Rücklage aus Beitragsmehrerträgen finanziert worden. Welche Fragen ergeben sich? Wie muss man das Handeln des MDR verstehen? Man macht etwas, es lohnt sich zwar nicht, man bemisst keine Kosteneinsparung und führt traditionelle – eher folkloristische – Eckwerte fort, die aber nichts mit den tatsächlichen Kosten zu tun haben. Das ist aber nicht so schlimm, denn die Beitragszahler haben einem ein Rücklagenpolster verschafft, und das zehrt man einfach auf. Wie sieht das eigentlich der Rundfunkrat? Unter Textziffer 2.7 lesen wir, dass Auswirkungen auf den linearen Bereich nicht dokumentiert sind. Insbesondere wird nicht deutlich, ab welcher Grenze Umschichtungen nicht mehr möglich sind. Vielmehr entscheidet der Programmdirektor jährlich neu über die Umschichtung. – Planvolles Handeln sieht anders aus. Wird hier nur nach Gusto entschieden? Unter Textziffer 5.5 können wir lesen, dass im Rahmen der Wirtschaftsplanabrechnung eine SAP-Harmonisierung und die Einführung entsprechender Controllingprozesse erfolgen soll. Der Rechnungshof begrüßt dies ausdrücklich. – Wie muss ich das denn verstehen? Wir haben keine Angebotsbeschreibung, wir haben keine Zuordnung der Kosten zu den Aufgaben, Synergien sind nicht messbar, Rundfunkund Verwaltungsrat haben keine Datenbasis. Der Rechnungshof hatte zwar laut Textziffer 2.2 die Daten, hat diese aber nicht geprüft, weil er entweder nicht die Kompetenz oder die Ausstattung hatte oder auf eine mundgerechte Aufbereitung der Daten durch den MDR wartet. Dies ist alles nicht zufriedenstellend. Der Sächsische Rechnungshof sollte bei zukünftigen Prüfungen das vorhandene Datenmaterial tatsächlich prüfen, es kompetent auswerten und quantitative und qualitative Feststellungen treffen. Der MDR sollte in Zukunft weniger auf folkloristische Zahlen vertrauen, sondern sich um eine solide Datenbasis bemühen. Dann können auch Verwaltungs- und Rundfunkrat über Fakten entscheiden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gahler für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann bitten ich jetzt die Staatsregierung, das Wort zu ergreifen. – Bitte schön. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihnen heute den aktuellen Stand der Umsetzung des abschließenden Rechnungshofberichts zur Prüfung der Einspareffekte und Effizienzsteigerungen aus der Gestaltung des neuen integrierten Telemedienangebotes des MDR am Beispiel der Hauptredaktion Information, Programmdirektion Leipzig mitteilen. Der Rechnungshof hat bei seiner Prüfung folgende Punkte angemerkt: Es fehle an einer quantifizierten Darstellung von Kosten im Entwicklungsplan des MDR sowie an einer Gegenüberstellung der Finanzierungsgrundlagen aus Synergieeffekten. Es fehle ein Leistungsbemessungsplan für Telemedienangebote entsprechend dem Medienstaatsvertrag. Das Telemedienangebot sei weniger aus Synergieeffekten, sondern mehr aus Rücklagen finanziert worden. Es freut mich zu hören, dass der MDR sich bereits gegenüber dem Sächsischen Rechnungshofbericht hinsichtlich Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zu dem Antrag mit der Drucksachennummer 7/10223 mit dem Thema „70 Jahre danach: Ein würdiges Gedenken an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 gewährleisten“ und zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag mit der Drucksachennummer 7/10626 mit dem Thema „Sächsische Bauern unterstützen – Belastungen durch rote Gebiete endlich ausgleichen“ angekündigt. Wie gewohnt hat das Präsidium eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie Staatsregierung festgelegt. Ich erteile als Erstes der AfD-Fraktion zu dem Antrag mit der Drucksachennummer 7/10223 das Wort. – Bitte schön, Herr Kühne.
