Sebastian Gemkow
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch diese Rede darf ich anstatt meines Kollegen Hartmut Vorjohann halten. – Mit dem regelmäßigen Bericht des Finanzministeriums zum Vollzug des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes wird auch heute wieder eines deutlich: Der Sächsische Landtag hat Anfang April 2020 rechtzeitig und mit viel Weitblick die richtigen Entscheidungen getroffen. Er hat schnell Gelder zur Krisenbewältigung bereitgestellt. Dafür haben Sie damals die außergewöhnliche Notsituation gemäß unserer Verfassung festgestellt. Diesen Ausgangspunkt dürfen wir bei allen Debatten rund um weitere Ausgaben nicht vergessen. In der mit ihren Folgewirkungen immer noch andauernden Corona-Pandemie hat es sich täglich gezeigt: Der CoronaBewältigungsfonds war und ist unser wichtigstes Instrument im Corona-Krisenmanagement. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen der Staatsregierung möchte ich an dieser Stelle allen Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses für das gute Miteinander, die oftmals krisenbedingt erforderliche kurzfristige Befassung und das konstruktive Agieren ganz herzlich danken. Wir alle wissen aber auch, dass wir Anfang April 2020 nicht konkret und schon gar nicht auf den Cent genau wussten, was auf uns zukommt. Trotzdem mussten wir auf der Basis des damaligen Wissensstandes zu praktikablen Lösungen kommen. Nach jetzt zweieinhalb Jahren Pandemieerfahrung sind wir in vielerlei Hinsicht klüger, insbesondere was die Kosten der Pandemie angeht. Damals, am 9. April 2020, hat Herr Kollege Vorjohann erklärt: „Insgesamt besteht aus heutiger Sicht bis 2022 voraussichtlich ein Finanzierungsbedarf von insgesamt 6 bis 7 Milliarden Euro.“ Auf der Basis einer ersten groben Schätzung gingen wir damals von Steuermindereinnahmen von insgesamt bis zu 4 bis 4,5 Milliarden Euro in den Jahren 2020 bis 2022 allein auf Landesebene und von coronabedingten Bedarfen von bis zu 2,5 Milliarden Euro aus. Heute stellt sich die Realität wie folgt dar: Die Deckungslücke für den Haushalt 2020 musste am Ende mit reichlich einer Milliarde Euro geschlossen werden. Der Bericht für 2021 zeigt, dass eine Entnahme für Steuermindereinnahmen aus dem Fonds nicht mehr erforderlich war. Nach der jüngsten Steuerschätzung werden wir auch in 2022 voraussichtlich ohne Mittel aus dem Fonds auskommen. Im Ergebnis hat sich unsere Hoffnung erfüllt: Wir werden wohl einen großen Teil der für die Steuerkompensation und damit für die erste Säule des Fonds vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 3 Milliarden Euro nicht benötigen. Es zeigt sich aber auch, dass die in der zweiten Säule für coronabedingte Bedarfe vorgesehenen Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro bis zum 31. Dezember 2021 bereits vollständig ausgeschöpft wurden. Ausgeschöpft wurde auch die sogenannte Switch-Klausel. Diese lässt eine Umschichtung zugunsten der zweiten Säule von bis zu 375 Millionen Euro zu. Der Haushaltsund Finanzausschuss hat damit bis zum 31. Dezember 2021 insgesamt in eine Mittelverwendung von rund 2,75 Milliarden Euro eingewilligt. Er hat damit den gesetzlichen Verfügungsrahmen vollständig in Anspruch genommen. Vor diesem Hintergrund hat der Sächsische Landtag schon im März dieses Jahres eine Erhöhung der Umschichtungsmöglichkeit zugunsten der zweiten Säule um 500 Millionen Euro auf bis zu 875 Millionen Euro beschlossen. Dadurch können auch im Jahr 2022 dringend erforderliche coronabedingte Ausgaben geleistet werden. Unter dem Strich können damit bis Ende 2022 insgesamt rund 3,2 Milliarden Euro für coronabedingte Bedarfe ausgegeben werden. Aber was bedeutet das für die voraussichtliche Kreditaufnahme und damit die Gesamtverschuldung des Fonds? Der vorliegende Bericht weist für 2021 eine Neuverschuldung von rund 625 Millionen Euro aus. Die Gesamtverschuldung des Fonds hat sich damit auf 2,38 Milliarden Euro erhöht. Diese Kredite dienen der Finanzierung aller bis Ende 2021 getätigten Ausgaben. Bis Ende 2022 können noch Maßnahmen bewilligt und hierauf Ausgaben geleistet werden. Bei einer Ausschöpfung des bestehenden Bewilligungsrahmens wäre eine weitere Kreditaufnahme bis zu einer Gesamthöhe von 3,7 Milliarden Euro erforderlich. Es kann aber schon jetzt festgehalten werden, dass der Kreditrahmen von 6 Milliarden Euro bei Weitem nicht ausgeschöpft wird. Dadurch werden die Tilgungslasten erheblich reduziert und Spielräume für zukünftige Haushalte erhalten – und das ohne Verlängerung der Tilgungsfristen. Lassen Sie uns deshalb weiterhin gemeinsam vertrauens- und verantwortungsvoll sowie klug mit den uns anvertrauten Mitteln umgehen und im Sinne der Generationengerechtigkeit auch die Tilgung nicht auf die lange Bank schieben. Vielen herzlichen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Gemkow für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren, nach dieser Aussprache kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Wer der Drucksache mit der Nummer 7/10526 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit dafür ist der Beschlussempfehlung so zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt 18 ist damit beendet. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksachen 7/10103, Anträge durch das Sächsische Drucksache 7/10799, des Haushalts- und Es ist hierzu keine Aussprache vorgesehen. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünschen Sie das Wort, Herr Lippmann? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Haushalts und Finanzausschusses mit der Drucksachennummer 7/10799. Wer Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksachen 7/10557, 7/10558, Anträge durch das Sächsische Drucksache 7/10910, des Haushalts- und Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Herr Löffler, wollen Sie das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Nummer 7/10910. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Tagesordnungspunkt Abschließender Bericht Einspareffekte/Effizienzsteigerungen neuen integrierten Hauptredaktion Information, Drucksache 7/10101, Unterrichtung Drucksache 7/10911, Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Hier hätten wir eine Aussprache, und zwar wie gewohnt 10 Minuten je Fraktion und für die Staatsregierung. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht, alles wie immer. Herr Nowak, bitte. gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen 7/10116 und 7/10117, Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit dafür ist der Beschlussempfehlung somit zugestimmt worden. Tagesordnungspunkt 19 ist damit beendet. Wir kommen nun zu gemäß Artikel 96 Satz 3 der Sachsen zu über- und und Verpflichtungen 7/10559, 7/10633, 7/10634 und 7/10858, Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Die Enthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dafür ist dieser Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zugestimmt und auch dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen nun zu zur Prüfung der aus der Gestaltung des Telemedienangebotes am Beispiel der Programmdirektion Leipzig durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht des Medien, Kultur und Tourismus
