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Sebastian Gemkow

21.09.2022 Sitzungen 7/56

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kollege Vorjohann ist bei der Finanzministerkonferenz in Berlin. Er hat mich gebeten, seinen Redebeitrag zu übernehmen, was ich hiermit tue. Der Sächsische Rechnungshof hat die Tätigkeit der Staatsregierung auch im Jahr 2021 intensiv und konstruktiv begleitet. Die veröffentlichten Berichtsteile „Jahresbericht 2021“ bzw. „Jahresbericht 2021 – Teil II“ enthalten wichtige Anregungen und Impulse, unter anderem zur Effizienz des Verwaltungshandelns und zur Perspektive der Haushaltsführung der nächsten Jahre. Der Bericht stellt außerdem hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2019 eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entlastung der Staatsregierung durch den Landtag dar. Neben der Analyse der Haushaltssituation des Freistaates Sachsen werden Ausführungen zur Einzelprüfung gemacht, ebenso wie zum Haushaltsplan, zum Haushaltsvollzug und zur Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2019. Insgesamt bescheinigt der Rechnungshof der Staatsregierung eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal wichtige Kennzahlen des Haushaltsjahres 2019 ins Gedächtnis rufen. Vor Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 und den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs im Jahr 2022 gab es 2019 eine deutliche Konjunktureintrübung in Deutschland. Trotzdem schloss der Haushalt 2019 auf der Einnahmenseite mit einem Plus bei Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 208 Millionen Euro bzw. 1,4 % gegenüber dem Plan ab. Den Istausgaben von 20,464 Milliarden Euro standen Einnahmen von rund 20,185 Milliarden Euro gegenüber. Der Haushalt 2019 schloss mit einem kassenmäßigen Defizit in Höhe von 279 Millionen Euro ab. Rechnungsmäßig wurde der Haushalt 2019 dann aber selbstverständlich ausgeglichen abgeschlossen. Nach den haushaltspolitischen Leitlinien Solidität sowie Zukunfts- und Risikovorsorge wurden finanzielle Spielräume im Jahr 2019 zum Substanzerhalt und zur Finanzierung künftiger haushalterischer Belastungen genutzt. Gegenüber dem Haushaltsplan 2019 wurden als zusätzliche Rücklagen 887 Millionen Euro an die Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage, 79 Millionen Euro an die Rücklage zur Finanzierung von Abrechnungsbeiträgen nach dem Sächsischen FAG und 11 Millionen Euro an die Wohngeldrücklage getätigt. Außerdem erfolgte ganz im Sinne von Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Finanzpolitik eine weitere Schuldentilgung in Höhe von 75 Millionen Euro. Die haushaltsmäßige Verschuldung des Freistaates Sachsen wurde dadurch auf insgesamt 10,825 Milliarden Euro zurückgeführt. Die Zuweisungen an die sächsischen Kommunen betrugen 6,705 Milliarden Euro und lagen 381 Millionen Euro über dem Vorjahresniveau. Damit flossen wiederum rund ein Drittel aller Ausgaben des Freistaates Sachsen an die kommunale Ebene. Die Investitionsausgaben betrugen 2,889 Milliarden Euro und blieben damit 105 Millionen Euro unter dem veranschlagten Betrag. Im Ländervergleich weist der Freistaat Sachsen mit 14,9 % trotzdem eine der höchsten Investitionsquoten eines Flächenlandes aus. Die Haushaltsjahre 2020 und 2021 standen im Zeichen der Corona-Pandemie, mit weitreichenden Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft und großen Unsicherheiten. Mit dem Corona-Bewältigungsfonds ist es gelungen, den sächsischen Haushalt zu stabilisieren, die Handlungsfähigkeit zu sichern und wirksame Maßnahmen zur Unterstützung von Bevölkerung und Wirtschaft auf den Weg zu bringen. Lieferschwierigkeiten bei Rohstoffen und Vorprodukten und teilweise pandemiebedingter Fachkräftemangel beschäftigten uns sehr intensiv. Erhebliche wirtschaftliche Abwärtsrisiken ergeben sich für die Zukunft insbesondere aus den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, der Pandemieentwicklung national und international bzw. deren Folgen und den Auswirkungen der hohen Inflation. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der Staatsregierung möchte ich die Gelegenheit nutzen, um den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit den beiden Berichtsteilen zum Jahresbericht 2021 herzlich zu danken. Der Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung im Jahresbericht eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Deshalb bitte ich Sie, sich dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und der Staatsregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Gemkow für Herrn Finanzminister Vorjohann. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir stimmen über zwei Beschlussempfehlungen ab, als Erstes über die Drucksache 7/10801. Wer dieser Drucksache die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist somit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/10801 zugestimmt. Wir stimmen weiterhin über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/10802 ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Tagesordnungspunkt Haushaltsrechnung des für das Drucksache 7/9252, Unterrichtung Drucksache 7/10909, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch den Berichterstatter Herrn Mikwauschk, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/10909. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Tagesordnungspunkt Bericht des Sächsischen Staatsministeriums des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes Drucksache 7/9903, Unterrichtung durch das Drucksache 7/10526, des Haushalts- und Das Präsidium hat wie üblich eine Redezeit von 10 Minuten für jede Fraktion und für die Staatsregierung in folgender Reihenfolge festgelegt: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Trotzdem frage ich als Erstes den Berichterstatter des Ausschusses Herrn Barth: Wünschen Sie gleich von vornherein das Wort? – Herr Barth ist nicht im Saal. Dann kommen wir jetzt zur allgemeinen Aussprache, und ich erteile der CDU-Fraktion das Wort. Haben Sie keinen Redebedarf? – Okay. Dann spricht jetzt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Hentschel. – Bitte schön.

Protokoll ↗