Nico Brünler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich beim Rechnungshof für seine Arbeit, für seine Berichte und für seine unabhängige und profunde Analyse bedanken. Gerade für uns als Opposition sind diese oft ein unverzichtbares Instrument zur Kontrolle der Regierung. Das ist mir wichtig voranzustellen, damit meine weiteren Äußerungen nicht falsch verstanden werden; denn normalerweise kommen jetzt immer standardmäßig Punkte, bei denen man die Auffassung des Rechnungshofes unterstützt. Das will ich heute einmal nicht machen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was?!) Ich will vorrangig Punkte benennen, bei denen wir uns den dargelegten Auffassungen nicht anschließen können, und das auch begründen. Der Rechnungshof beschäftigte sich in mehreren Prüfpunkten mit Hilfen im Rahmen der Corona-Pandemie. Auch wenn der Corona-Bewältigungsfonds im nächsten Tagesordnungspunkt noch einmal zur Sprache kommen soll, so will ich auf einzelne Punkte doch etwas genauer eingehen. Vielfach schlugen hier zwei Herzen in unserer Brust. So waren viele Punkte des Rechnungshofes durchaus nachvollziehbar. Für uns wurde aber zu wenig Augenmerk auf die spezielle Notsituation gelegt. Krisenzeiten sind keine Hochzeiten eines überbordenden Kontrollregimes, zumindest sollten sie das nicht sein. Es ist bisweilen ein schmaler Grat zwischen dem berechtigten Hinweis, mit den Hilfsprogrammen sorgfältig umzugehen, und der Forderung nach einem detaillierten Prüfsystem, das Soforthilfen de facto unmöglich und zum Opfer der Verwaltungsbürokratie machen würde. Grundsätzlich gilt für uns, dass weniger Kontrolle, an bestimmten Stellen mehr Fehlertoleranz insgesamt zu besseren und erfolgreicheren Fördervorhaben führen kann und vor allem kleine Unternehmen und Vereine davon profitieren. Gerade für die kleinen waren die Corona-Hilfsprogramme angelegt. Mitnahmeeffekte sind immer möglich, aber sie sind und bleiben die Ausnahme. Das haben Ihre Prüfungen gezeigt. Im Prüfpunkt 4 des vorliegenden Berichts ging es um den Vollzug des Corona-Bewältigungsfonds Sachsen und das Neuverschuldungsverbot. Grundsätzlich sind die Analysen des Rechnungshofs in Bezug auf den Corona-Bewältigungsfonds zweifelsohne korrekt. Auch wir als LINKE mussten oft unsere Phantasie anstrengen, um zu erkennen, dass es sich bei den Anträgen der einzelnen Ministerien im Haushalts- und Finanzausschuss tatsächlich immer um coronabezogene Ausgaben handelt. Dieser Kritik können wir uns ohne Abstriche anschließen. Die Schlussfolgerung, dass an der achtjährigen Tilgungsfrist festzuhalten ist, ist in unseren Augen jedoch falsch und lässt sich weder mit dem Prüfgegenstand noch aus der Kontrollaufgabe des Rechnungshofs heraus ableiten. Im Gegenteil: Im Kern hat der Rechnungshof mit seiner immer wieder vorgebrachten Warnung, die Tilgungsfristen zu verlängern, nach unserer Auffassung den neutralen Beraterstandpunkt verlassen und versucht, politische Entscheidungen zu beeinflussen. Letztlich musste der Rechnungshof in der Debatte selbst einräumen, dass die sächsischen Tilgungsregelungen sehr viel strikter sind als in den meisten anderen Bundesländern, ohne dass er darlegen kann, worin darin der Vorteil für Sachsen besteht bzw. worin die Nachteile für die anderen Länder liegen. Hier geht es offenkundig eher um die politische Meinung im Hof und ums Prinzip. Aber ich will nicht den Eindruck erwecken, dass die Prüfungen des Rechnungshofs nicht auch real existierende Fehler bzw. Schwachstellen aufgedeckt hätten. Dies war zum Beispiel im Prüfpunkt 11, Soforthilfe Sportvereine, der Fall. Hier stellte der Rechnungshof fest, dass die Soforthilfe in vielen Fällen in der Sache nicht gerechtfertigt war. Es profitierten im Wesentlichen Vereine, deren Existenz nicht gefährdet war. Einnahmenverluste gingen meist in gleichem Maße mit einer Ausgabenreduktion einher. Wir wollen nicht sagen, dass Corona dem organisierten Sport nicht enorm zugesetzt hatte, das wäre falsch, jedoch hat selbst der Landessportbund erkannt, dass hier einiges schiefgelaufen ist. Das Ministerium hat entsprechende Anpassungen vorgenommen, und es laufen Rückforderungen. Anders stellt sich für uns die Lage bei sozialen Organisationen dar. Im Prüfbericht 9 ist das Prüfergebnis ein Ähnliches wie beim Sport. Finanzhilfen wurden an Träger ausgezahlt, die laut Rechnungshof nicht in ihrer Existenz bedroht waren, da sie ihre Rücklagen noch nicht aufgezehrt hätten; durchaus ein Umstand, der aus Rechnungsprüfersicht kritisiert werden kann. Hier kommt aber unsere politische Einschätzung zum Tragen, weshalb wir uns diesem Urteil nicht anschließen konnten. Soziale Vereine und Träger waren es, die die Gesellschaft durch die Pandemie getragen haben. Sie sind in vielen Bereichen das Rückgrat unserer Gesellschaft und agieren im Wesentlichen im NonProfit-Bereich. Rücklagen, die angespart wurden, sind meist für bestimmte Zwecke oder dienen als Puffer für Unvorhergesehenes. Hätten einige Sozialträger nicht über Rücklagen verfügt, wäre in so mancher Krise einiges zusammengebrochen; denn es sind zuallererst diese sozialen Einrichtungen, die handeln, bevor der Staat überhaupt in der Lage ist, Hilfe zu leisten. Gerade in der aktuellen Situation zeigt sich, wie wichtig und richtig es war, dass nicht auf einem vollständigen Verzehr der Rücklagen bestanden wurde. Ein weiterer Punkt, bei dem unsere Auffassung und die des Rechnungshofs nicht immer deckungsgleich sind, ist das Thema Personal des Freistaates. Wir schauen uns die Kritikpunkte des Rechnungshofes genau an und ja, wir teilen sie in vielen Punkten, vor allem – und das scheint mir eines der Grundprobleme zu sein –, dass es an einer richtigen Personalstrategie fehlt. Aber auf der anderen Seite steht jedoch, dass wir große Bauchschmerzen haben, wenn man Personal nur kennzahlengestützt vergleicht und planen will; denn auch das ist keine Personalstrategie und kann diese nicht ersetzen. Es gibt Aufgaben, die erfüllt werden müssen. Da nützt ein Vergleich mit anderen Ländern oder irgendwelche Quoten nichts, zumal, wenn dort die Aufgabenverteilung anders strukturiert ist oder Aufgaben gegebenenfalls an Kommunen oder kostenpflichtig für die öffentliche Hand an Private ausgelagert sind. Ein interessanter Prüfbericht für den Rechnungshof wäre – das als Anregung – die Frage der Differenz zwischen Stellenplan und besetzten Stellen, was hier die Ursachen sind und ob sich daraus womöglich Risiken oder Folgekosten, Stichwort notwendige Fremdvergaben, ergeben. Zum Schluss ein konkretes Beispiel aus dem Bericht: der Neubau des Gymnasiums in Wilsdruff, zugegeben etwas kleinteilig, aber auch darum ging es. Der Rechnungshof wirft dem Bauherrn mangelhafte Bedarfsplanung und umfangreiche Bedarfsänderungen während der Bauphase vor. Es hätten Flächen optimiert werden können und somit zur Einsparung von 1,2 Millionen Euro geführt. Nun ist es richtig, dass man als öffentlicher Bauträger maßhalten muss; denn wir geben das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aus. Wie bei vielen Bauvorhabenprüfungen mussten wir dem Rechnungshof auch bei diesem Punkt entgegnen, dass billig nicht automatisch besser und vor allem meist nicht automatisch nachhaltiger ist. Auch durch übertriebene Sparvorgaben der letzten Jahre wurde auf die Nutzung regenerativer und erneuerbarer Energien verzichtet und stattdessen die preiswerte Gastherme installiert – ein Umstand, der uns nun bei öffentlichen Gebäuden und beispielsweise bei unserer Schulinfrastruktur auf die Füße fällt. In diesem Prüfpunkt hat sich gezeigt, dass es wichtiger ist, an die Zukunft zu denken und nicht mit Vorgaben von Anfang der Neunzigerjahre zu arbeiten. Schule und die Anforderungen an den Lernort haben sich geändert und werden sich auch zukünftig verändern. Es wird am Ende teurer, wenn wir in zehn Jahren feststellen, dass das, was wir heute gebaut haben, schon überholt oder von Anfang an nicht nachhaltig war. Hier war unsere Auffassung, dass Wilsdruff kein Geld verschwendet, sondern den Fokus auf eine zukunftsorientierte Nutzung gelegt hat, was nur zu unterstützen ist. Meine Damen und Herren vom Rechnungshof, lassen Sie es mich zum Schluss wiederholen: Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihre Arbeit. Sie werden sich wahrscheinlich daran erinnern: Wir treten Ihren Urteilen deutlich öfter bei als die Koalition. Sehen Sie meine Ausführungen als Zeichen, dass wir uns mit Ihren Argumenten sorgfältig auseinandersetzen, auch wenn wir sie nicht immer teilen. Ich freue mich auf die weitere Diskussion mit Ihnen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN, Herr Liebscher, bitte.
