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Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 21.09.2022 Sitzungen 7/56

Ja. – Man kann über die Begrifflichkeit „Entschlacken“ reden, aber wir müssen die Realität anerkennen. Und wenn Lehrerinnen und Lehrer in einer Tour mitteilen, dass sie vor Klassen stehen, die Lehrpläne nicht schaffen und das immer wiederholen, dann ist es schwer, nur mit dem Finger auf die Lehrkräfte zu zeigen, sondern dann muss man sich die Frage stellen, woran das liegt. Danke schön. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren. Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 7/10875 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und einer Reihe von Dafür-Stimmen ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Ich darf den Tagesordnungspunkt schließen und rufe auf Vermögensrechnung 2019 Sächsische Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/10798 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Reihe von Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Damit ist der Drucksache zugestimmt. Tagesordnungspunkt – Jahresbericht Drucksache 7/7563, Unterrichtung Drucksache 7/10801, des Haushalts- und – Jahresbericht Drucksache 7/8410, Unterrichtung Drucksache 7/10802, des Haushalts- und Das Präsidium hat eine Redezeit von 10 Minuten für jede Fraktion, den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes und die Staatsregierung festgelegt. Es beginnt der Präsident des Sächsischen Rechnungshofes, Herr Michel. Danach folgen CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie dies wünscht. Herr Michel, Sie haben das Wort. Jens Michel, Präsident des Sächsischen Rechnungshofes: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir befinden uns in einer Zeit der großen globalen Unsicherheit. Kaum scheint die Pandemie überstanden, rücken durch den Krieg in der Ukraine Themen wie die Versorgung von Flüchtlingen, Inflation sowie sichere und bezahlbare Energieversorgung immer stärker in den Fokus. Es ist beinahe so, als würde eine Krise der Nächsten folgen und der Freistaat Sachsen wie ein Schiff zwischen den Wellen hin- und hergeworfen werden. (Unruhe im Saal – Glocke der Präsidentin) Sicherheit – auch in Bezug auf Finanzen – gewinnt in solchen Zeiten immer stärker an Bedeutung. Solides Wirtschaften und solide Finanzausstattung eröffnen besonders in schwierigen Zeiten Handlungsoptionen und können stabilisieren. Gerade in Krisenzeiten müssen sich die sächsischen Bürgerinnen und Bürger deshalb auf eine funktionierende, externe Finanzkontrolle verlassen können. Die Bürger sollen wissen: „Die da oben“ können nicht machen, was sie wollen. Es schaut jemand den sogenannten Mächtigen zu und erhebt notfalls den Zeigefinger. (Beifall bei der CDU) Dies unabhängig und mit einem gewissen Lästigkeitsfaktor zu erledigen ist die Aufgabe des Rechnungshofes; denn auch in Krisenzeiten müssen verfassungs- und haushaltsrechtliche Normen eingehalten werden. Auch schnelle Entscheidungen sind nachträglich am Maßstab von Recht und Gesetz sowie haushalterischen und wirtschaftlichen Ich rufe auf durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses 2021 – Teil II durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Grundsätzen zu prüfen. Der Rechnungshof hat einen gewohnt kritischen Blick auf die Mittelverwendung der Sächsischen Staatsregierung zu haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie beschließen heute über die zwei Bände des Jahresberichts 2021. Der Bericht selbst beschäftigt sich mit der Vermögensrechnung 2019 und Vorgängen von 2020. Vor der Kulisse der aktuellen Verhandlungen über den kommenden Doppelhaushalt liegt das scheinbar weit zurück. Doch die im zu behandelnden Jahresbericht aufgeworfenen Themen sind aktueller denn je. Das ist auch das Besondere an dem gesamten Prozedere, das hier zu absolvieren ist. Man kann die Behandlung des Rechnungshofberichtes als „Schnee von gestern“ abtun oder aber Parallelen ins Heute ziehen und Lehren ableiten. Das kann jeder halten, wie er mag. Gern möchte ich Sie nun gedanklich in das Haushaltsjahr 2019 mitnehmen. 2019 war nicht nur das Jahr der Landtagswahl in Sachsen; es war auch das Jahr vor dem großen Sturm der Corona-Pandemie. Die Haushaltsrechnung für das Jahr 2019 weist Ausgaben von 20,5 Milliarden Euro aus. Der Haushalt schloss ausgeglichen. Der Freistaat Sachsen verminderte seine Verpflichtungen im Jahr 2019 durch Rückzahlung von Schuldscheindarlehen und Ablösung von Landesschatzanweisungen um 632 Millionen Euro. Die verbliebenen Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern des Kreditmarktes betrugen zum Ende des Haushaltsjahres 2019 rund 2,8 Milliarden Euro. Mit 14,9 % erreichte das Land eine niedrigere Investitionsquote als im Vorjahr. Alles in allem ist dennoch für das Haushaltsjahr 2019 eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung festzustellen. Erlauben Sie mir aber einige grundsätzliche Anmerkungen. Die Übertragung von Ausgabeermächtigungen im sächsischen Staatshaushalt entwickelt sich über Jahre hinweg immer stärker von einer Ausnahme zur nächsten Ausnahme und insoweit zu einer etwas ausgedehnten Restewirtschaft. Wie wir im Beitrag Nr. 1 an mehreren Beispielen schilderten, gibt das SMF den Anträgen auf außerplanmäßige oder überplanmäßige Ausgaben weiterhin recht großzügig statt. Aufgrund seiner Prüfungen sieht der Sächsische Rechnungshof das dritte Haushaltsjahr in Folge erheblichen Nachbesserungsbedarf in der Beantragungs- und Bewilligungspraxis. Betrachtet man die dargestellte Haushaltssituation des Freistaates im Beitrag Nr. 2, dann wird deutlich, dass selbst im Krisenjahr 2020 die Steuereinnahmen nicht einmal 400 Millionen Euro unter denen des Vorjahres 2019 lagen. Eine Lehre daraus für das Heute könnte lauten: Vorsorgen und Krisenreaktionen sind gut und wichtig, aber man muss aufpassen, dass man nicht zu hektisch reagiert, sondern alles mit Maß und Mitte sowie fachlich ausgewogen über die Bühne bekommt. Kritisch sehen wir nach wie vor auch die Personalausgaben, wie im Beitrag Nr. 3 gezeigt wird. Die Personalausgaben stellten im Jahr 2019 mit 4,7 Milliarden Euro einen der größten Ausgabenblöcke im Staatshaushalt dar. Eine Lehre daraus für das Heute kann lauten: Wenn der Personalaufwuchs ungehemmt weitergeht, dann werden die frei verfügbaren Mittel des Staatshaushaltes geringer, und damit sinkt der politische Gestaltungsspielraum des Parlaments rapide ab. Der Sächsische Rechnungshof hatte sich bereits im Frühjahr 2020 entschlossen, zeitnah mit Prüfungen zu CoronaMaßnahmen zu beginnen. Im Jahresbericht befasst sich daher ein ganzer Abschnitt damit, die Beiträge Nrn. 4 bis 11. Mit dieser begleitenden Prüfung im Krisenfall wollten wir Probleme zeitnah identifizieren und Risiken für den Haushalt reduzieren. Hier kann man nicht sagen, dass der Rechnungshof immer erst kommt, wenn alles vorbei ist. Dass Hinweise aufgegriffen werden, obliegt dann jeweils Ihnen im Hohen Haus. Infolge der Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise stiegen die Schulden des Freistaates Sachsen 2020 auf 5,5 Milliarden Euro. Der Sächsische Rechnungshof sieht vor diesem Hintergrund die strukturellen Herausforderungen der kommenden Jahre. Verzichtet man auf eine Konsolidierung, hat der Freistaat Sachsen beim Eintritt von Haushaltsrisiken nur noch geringe Rücklagen zur Verfügung. Das zu benennen ist unsere Aufgabe. Ihre Aufgabe im Hohen Haus ist es, dies dann abzuwägen. Heute nun ist es Ihre Aufgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren, über die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltes 2019 mit dem Entlastungsbeschluss abschließend zu befinden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es folgt die CDU-Fraktion, Herr Abg. Dietrich.

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