Christian Piwarz
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden hier im Hohen Haus demnächst über die Neufassung des Sächsischen Kita-Gesetzes beraten und entscheiden. Dabei steht für uns die Sicherung und Verbesserung der Qualität frühkindlicher Bildung im Fokus, und wir werden auch darüber beraten, ob es Anpassungen braucht, um veränderten Betreuungsbedarfen der Familien Rechnung zu tragen und vieles mehr. Diesem sehr komplexen Prozess heute einmal so eben vorgreifen zu wollen, mag vielleicht dem Verständnis der Einreicher an parlamentarischer Arbeit entsprechen, es bedient die geplante populistische Kommunikationsstrategie. Die Vorschläge allein sind aber weder sinnvoll noch notwendig, und sie greifen in die Gestaltungshoheit der Kommunen ein. Davon kann ich uns allen nur abraten; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kindertagesbetreuung gehört zum verfassungsrechtlich geschützten Aufgabenbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Mit den landesrechtlichen Regelungen schränken wir diese nur insoweit ein, als es zur Gewährleistung landeseinheitlicher Bildungsstandards und des Kindeswohls angemessen und notwendig ist, und das auch nur im engen Schulterschluss mit den Kommunen. Der gesetzlich zulässige Rahmen zur Elternbeitragserhebung erlaubt die geforderte Festlegung des Elternbeitrages für Krippen und Kindergärten auf 15 % der Platzkosten. Diese Entscheidung liegt aber bei den Gemeinden. Seit Mai kennen Sie, Herr Dr. Weigand, die geschätzten Mindereinnahmen der Kita-Träger, die schon allein durch die Festlegung des maximalen Beitrages auf 15 % der Platzkosten entstehen, und das ist eine echte Hausnummer: 120 bis 140 Millionen Euro jedes Jahr. Aber ich habe auch heute wieder – und das war eindrucksvoll – keinen ernstzunehmenden Vorschlag von Ihnen vernommen, welche Investitionen oder Maßnahmen Sie dafür streichen oder woher Sie das Geld nehmen wollen. Die Menschen, Familien und Kommunen brauchen hingegen einen verlässlichen Partner auf Landesebene, der zukunftsfest plant und so im Falle einer Krise unterstützen kann. Ich darf daran erinnern, dass der Freistaat in den vergangenen beiden Jahren die Eltern in der Zeit der landesweiten pandemiebedingten Schließung entlastet hat. Die Kita-Träger haben für die entfallenen Elternbeiträge Ausgleichsleistungen von circa 45,9 Millionen Euro im Jahr 2020 und 51,9 Millionen Euro im Jahr 2021 erhalten. Zu den Punkten 3 bis 5 kann ich mich kurzfassen. Ihr Vorschlag passt nicht in die Finanzierungssystematik des KitaGesetzes. Mit dem Landeszuschuss nach § 18 des Kita-Gesetzes fördert der Freistaat die kommunale Aufgabe. Dazu wird eine jährliche Pauschale für jedes in Kindertagesbetreuung aufgenommene Kind gezahlt, berechnet auf eine Betreuungszeit von neun Stunden. Aktuell beträgt der Landeszuschuss 3 037 Euro. Diese Pauschale wird unabhängig von der Betreuungsart gezahlt, also in gleicher Höhe für Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort und der Tagespflege. Es liegt auf der Hand, dass die Kosten je Platz in den Betreuungsarten unterschiedlich ausfallen – und damit auch der jeweilige Anteil der Landespauschale. Die Systematik der einheitlichen Pauschale für jede Betreuungsart bewirkt, dass eine herausgelöste und gesonderte Betrachtung der Krippe, wie sie der Antrag vorsieht, nicht zielführend sein kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit könnte ich es bewenden lassen. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, noch einmal zu unterstreichen, dass der Freistaat Sachsen zum einen die Kindertagesbetreuung verlässlich unterstützt und zum anderen in die Qualität der Betreuung und Bildung unserer Jüngsten investiert. Hier lohnt sich ein Blick auf die Entwicklung des einheitlichen jährlichen Landeszuschusses seit Inkrafttreten der Systematik im Jahr 2002, der Ihnen ausführlich bereits mit der Stellungnahme zum Antrag vorliegt. Die erforderlichen Personal- und Sachkosten des Gesamtsystems Kindertagesbetreuung betrugen damals 671 Millionen Euro. Bis 2020 haben sich die Kosten allerdings verdreifacht. Die Gemeinden haben für das Jahr 2020 Aufwendungen von insgesamt rund 2,66 Milliarden Euro angezeigt. Für 2021 liegen die Meldungen noch nicht vollständig vor. Es ist aber davon auszugehen, dass sie weiter gestiegen sind. Die Verdreifachung der Aufwendungen resultiert daraus, dass sich die Zahl der betreuten Kinder in Sachsen seitdem fast verdoppelt hat, weiterhin aus Tariferhöhungen, aus Preissteigerungen bei den Sachkosten und daraus, dass insbesondere der Mehrpersonalbedarf durch die schrittweisen Schlüsselverbesserungen seit 2015 zusätzlich die Ausgaben erhöht hat. Entsprechend hat der Freistaat Sachsen den Landeszuschuss seit 2002 mehrfach angehoben, auch zur Gegenfinanzierung der Schlüsselverbesserung. Im Jahr 2002 galt eine Pauschale von 1 615 Euro. Heute zahlt der Freistaat Sachsen nunmehr 3 037 Euro je dem berühmten 9-Stunden-Kind. Der Landesanteil an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung einschließlich Bundesbetriebskostenzuschüssen liegt heute 5,5 Prozentpunkte höher als 2002. Dadurch wurden die Eltern und die Gemeinden anteilig entlastet. Ob – auch mit Blick auf die gestiegenen Energiekosten – eine Dynamisierung des Landeszuschusses nach § 18 des Kita-Gesetzes für das Jahr 2023 vorgenommen wird, das ist nicht heute, sondern durch dieses Hohe Haus im Rahmen des Beschlusses über den Doppelhaushalt 2023/2024 zu entscheiden. Ich empfehle daher Ablehnung des Antrages und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
