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Christin Melcher

GRÜNE 21.09.2022 Sitzungen 7/56

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn betonen, dass wir BÜNDNISGRÜNE nichts davon halten, Land, Kommunen und Eltern bei der Kitafinanzierung gegeneinander auszuspielen. Wir setzen uns für eine faire Lastenverteilung ein. Des Weiteren ist mir wichtig zu sagen, dass wir – anders als die AfD – trotz allen Kostendrucks die Frage der Qualitätsentwicklung nicht aus dem Blick verlieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist die Kindertagesbetreuung eine weisungsfreie Pflichtaufgabe der Kommunen. Es gibt im Wesentlichen drei Finanzierungspartner – ich klammere jetzt einmal die Eigenanteile freier Träger aus –: Kommunen, Eltern und das Land. Richtig ist, dass die Elternbeiträge in vielen Gemeinden in den vergangenen Jahren immer wieder erhöht wurden. Auch zahlen einige Kommunen fast zwei Drittel der Kitagesamtkosten, andere aber auch weniger als die Hälfte. Zur Gesamtschau gehört aber auch – und hier empfehle ich die aufmerksame Lektüre der Stellungnahme der Staatsregierung –: Der Landesanteil an der Kitafinanzierung ist im Gegensatz zum kommunalen und Elternanteil in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, und zwar beträchtlich. Im Jahr 2002 betrug der Anteil des Landes an der Kitafinanzierung 33,2 %, im Jahr 2020 waren es 38,7 %. Das sei einmal zum Vergleich gesagt. Der Finanzierungsanteil der Kommunen lag im Jahr 2002 bei 39,6%, im Jahr 2020 bei 38,7 %. Diese Entwicklung muss man auch einmal zur Kenntnis nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns im Koalitionsvertrag viel vorgenommen: Wir wollen im Kitagesetz die Finanzierungsstruktur, die Qualitätssicherung, die Entwicklung und die Elternmitbestimmungsrechte novellieren. Wir haben uns das Ziel gesetzt, den Landeszuschuss anzuheben und zu dynamisieren. Dabei war es uns BÜNDNISGRÜNEN ein Anliegen, eine Differenzierung nach Einrichtungsart zumindest zu prüfen; denn ein Krippenplatz ist im Unterhalt deutlich teurer als ein Platz im Hort. Auch die Entlastungen von Eltern haben wir im Blick. Daneben haben wir uns vorgenommen, die Qualität der frühen Bildung weiter zu verbessern. Nun laufen einige Prozesse parallel. Das Kultusministerium hat Änderungsbedarfe für die Kitagesetzesnovelle bereits gesammelt und uns soll ein Entwurf Anfang 2023 vorgelegt werden. Seit dem Sommer liegt nun auch der Entwurf des Doppelhaushaltes 2023/2024 vor. Wenn man sich in der Landschaft umhört – und wir erleben es gerade vor dem Landtag –, dann ist jedem klar, dass das Kitasystem nicht weniger unter Druck steht als das schulische, insbesondere nach zwei Jahren Pandemie. Deshalb wollen und kämpfen wir BÜNDNISGRÜNE jetzt auch um einen Einstieg in die Anrechnung von Fehlzeiten, um das pädagogische Personal zu entlasten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns ist aber auch klar: Eine grundsätzliche Neuorientierung der Kitafinanzierung braucht keine Schnellschüsse und vor allem keine Vorfestlegungen. Eine Neuordnung der Finanzierungssystematik sollte Kernbestandteil der Kitagesetzesnovelle sein, aber das muss klug austariert werden. Wir sind offen, das Gesamtsystem neu zu denken, auch um bisherige Sonderfinanzierungen zu integrieren. Dabei denke ich beispielsweise an den Bereich Inklusion, aber auch an Sprachförderung oder an die Berücksichtigung sozialräumlicher Kriterien oder einrichtungsspezifischer Besonderheiten. Hier stehen wir BÜNDNISGRÜNE weiterhin sehr konstruktiv für Gespräche bereit. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die Elternbeiträge betrifft, so ist auch die Entwicklung im Bund im Rahmen der Kitaqualitätsgesetze zu beobachten. Grundsätzlich stehen wir einer Staffelung nach Einkommen offen gegenüber. Jedoch sehen wir auch den bürokratischen Aufwand, der damit verbunden ist. Das Problem steigender Betriebskosten werden wir nicht allein für die Kitas lösen können, sondern in einem größeren Entlastungspaket diskutieren müssen. Hierzu hat die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion – übrigens im Gegensatz zur AfD-Fraktion – bereits konkrete Vorschläge in Form eines Positionspapiers vorgelegt, auch zur Entlastung der Kommunen. Kurzum: Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Er hilft in der laufenden Debatte kein Stück weiter. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Albrecht Pallas, SPD – Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD)

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