Marika Tändler-Walenta
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Petitionsrecht ist ein fundamentales Beteiligungsrecht unserer Bürgerinnen und Bürger in Sachsen. Auch 2021 erreichten den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags über 500 Schreiben der Bürgerinnen und Bürger mit manchmal ganz individuellen, teilweise aber auch sehr allgemeinen Problemen und Fragestellungen. Dieses anhaltend hohe Niveau zeigt, dass das Petitionswesen keine kleine Nebensächlichkeit ist. An dieser Stelle gilt auch unser Dank dem Ausschusssekretariat für die inhaltlich-organisatorische Vor- und Nachbereitung sowie der Ausschussvorsitzenden Simone Lang. Als gewählte Vertreterinnen und Vertreter stehen wir in der Pflicht und bemühen uns jeden Tag, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger angemessen zu vertreten. Doch dabei müssen wir ehrlich zu uns und der Gesellschaft sein. Mit 119 sächsischen Landtagsabgeordneten und vier Millionen Menschen in diesem Freistaat stoßen wir regelmäßig an unsere Grenzen. Es ist uns schlichtweg nicht möglich, Augen und Ohren überall zu haben, von allen Problemen oder Wünschen, die es in Sachsen gibt, zu erfahren und sie umzusetzen. Daraus resultiert die Gefahr, dass wichtige Anliegen nicht umgesetzt werden können und Potenziale verloren gehen; denn niemand kann besser wissen, was die Menschen, die wir vertreten, beschäftigt, was ihnen helfen würde und was sie brauchen, als sie selbst. Doch um das so gut es geht zu ermöglichen, gibt es das immens wichtige Mittel der Petition. Das Petitionsrecht ermöglicht den Menschen, in direkten Kontakt mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern zu treten und ergänzt die Rechtsschutzmöglichkeiten, die der Staat neben Exekutive und Judikative bereithält. Unser politisches System lebt in vielerlei Hinsicht von diesen äußeren Impulsen. Es muss möglich sein, dass auch außerparlamentarisch Lösungsansätze entwickelt bzw. diskutiert und dann in das Parlament getragen werden. Der Petitionsausschuss übernimmt im Fall von direkten Bürgerinnen- und Bürgeranliegen die Aufgabe als Schnittstelle und macht genau diesen Prozess, außerparlamentarische Ansätze politische Realität werden zu lassen, möglich. Bereits ein Blick auf die Themen, zu denen die Petentinnen und Petenten dringenden Bedarf sahen, geben uns Aufschluss. Neben der Pandemie waren das 2021 beispielsweise vor allem Klima- und Naturschutz sowie Forderungen rund um die Kindertagesstätten in Sachsen. Auch mit diesem Fokus zeigen uns Petitionen, in welchen Bereichen und in welche Richtung wir tätig werden müssen. Auch wir Parlamentarier können vom Petitionswesen profitieren, kommen wir doch mit Themen und Sachverhalten in Berührung, die uns im parlamentarischen Alltag eher selten begegnen und mitunter sehr speziell sind. Für uns kann die Beschäftigung mit Petitionen der Anlass sein, unseren Blick zu weiten und die Probleme der Menschen dort zu lösen, wo sie auftreten: in der Kommune oder im ganz persönlichen Umfeld der Betroffenen. Nicht nur als konstruktive Impulse, auch als wichtige Kontrollfunktion spielen Petitionen eine große Rolle für uns. Wie werden Gesetze von unseren Behörden umgesetzt? Erzielen sie die gewünschte Intention? Helfen Sie der Bevölkerung? Wer könnte uns das besser spiegeln als die Bürgerinnen und Bürger selbst. Kurzum: Das Mittel der Petition ist aus vielen verschiedenen Gründen ungemein gewinnbringend. Deshalb müssen wir diese Möglichkeit, sich einzubringen, so attraktiv wie möglich gestalten. Doch der Weg einer Petition ist manchmal etwas steinig. Angenommen, eine Bürgerin in Sachsen hat ein dringendes Anliegen, auf das sie die Politik aufmerksam machen möchte. Dann muss sie zunächst herausfinden, wer für ihr Problem zuständig ist, und wissen, dass der Sächsische Landtag einen Petitionsausschuss hat; denn auch das kann nicht vorausgesetzt werden. An diesem Punkt angekommen, möchte die Bürgerin ihre Petition online einreichen. Nun steht sie vor der Wahl: Möchte sie die Petition direkt in den Sächsischen Landtags einreichen, oder will sie vielleicht doch lieber erst einmal Unterstützerinnen und Unterstützer unterschreiben lassen und damit gleich die Öffentlichkeit auf ihr Anliegen aufmerksam machen; denn anders als viele private Plattformen bietet der Landtag keine Möglichkeit, die Petition öffentlich zur Verfügung zu stellen und andere unterzeichnen zu lassen. Hat unsere Bürgerin die Petition nun im Sächsischen Landtags eingereicht, muss sie vor allem eines: warten. Sie bekommt keine Möglichkeit, den Verlauf ihrer Petition transparent und proaktiv nachzuvollziehen. Ist ihr Anliegen darüber hinaus noch ein dringendes finanzielles Anliegen, das das Parlament als unterstützenswert ansieht, haben wir im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch immer keine Möglichkeit, auszuhelfen. Zusammenfassend ist eine Reihe von Schritten notwendig, um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über Petitionen einfacher und attraktiver zu machen. Gerade weil das Petitionswesen einen fundamentalen Bestandteil der Partizipation in Sachsen darstellt, fordern wir als Linksfraktion schon lange weitreichende gesetzliche Verbesserungen im Petitionsrecht. Die gegenwärtige gesetzliche Grundlage, das Sächsische Petitionsausschussgesetz, stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1991 und hat seitdem nur wenige Änderungen erfahren. Als Grundlage für ein modernes Petitionswesen ist dieses Gesetz nicht mehr zeitgemäß. Deshalb arbeiten wir als Linksfraktion im Sächsischen Landtag an einer Novellierung des Petitionsrechts und werden dem Sächsischen Landtag noch in dieser Legislaturperiode ein Petitionsgesetz zur Abstimmung vorlegen. Aus unserer Sicht benötigen wir eine proaktive Information der Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten, Grenzen und Abläufe innerhalb des Petitionswesens sowie unbürokratische Verfahrenswege, um Petitionen möglichst niederschwellig zu machen. Wir möchten die Möglichkeiten der Digitalisierung auch im Petitionsrecht nutzen. Um die Entscheidungen des Petitionsausschusses für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar zu machen, wollen wir größtmögliche Transparenz schaffen, unter anderem durch die Einführung und Behandlung von öffentlichen Petitionen, eine aktuelle Onlineinformation zu Massen- und Sammelpetitionen, die Veröffentlichung abgeschlossener Petitionsverfahren und die Öffentlichkeit von Ortsterminen. Dafür müssen natürlich die Arbeit des Petitionsausschusses angemessen finanziert und die dafür notwendigen Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Wir sind ebenfalls der Ansicht, dass es dringender denn je ist, einen sogenannten Härtefallfonds für den Petitionsausschuss zu schaffen, der insbesondere dort angewendet werden soll, wo Bürgerinnen und Bürger unverschuldet in Not und Bedrängnis geraten. Einen entsprechenden Haushaltsvorschlag werden wir im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 erneut vorlegen. Ich bin gespannt, ob sich hier im Sächsischen Landtag Mehrheiten für unsere Vorschläge finden werden, um dem Petitionswesen den Stellenwert beizumessen, der diesem gebührt; denn letztendlich brauchen wir in Sachsen ein modernes Petitionswesen, das den Möglichkeiten und den Bedingungen des Jahres 2022 entspricht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Tändler-Walenta sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Frau Kollegin Hammecke für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.
