Torsten Gahler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wie Herr Panter ausführte, sind das alles keine Probleme, wenn solche Verflechtungen bestehen. (Dirk Panter, SPD: Das stimmt doch gar nicht!) Mich wundert nur, dass dann im Land Sachsen-Anhalt der zuständige Rechnungshofdirektor jetzt von seinen Pensionen befreit wird, weil er dort Gutachten für den Sender gemacht hat, obwohl er noch KEF-Mitglied war. Dass dort irgendwelche Fragen aufgekommen sind, ist verwunderlich. Aber die haben sich bestimmt geirrt. Doch Sie haben ja schon gemerkt: In meinen vorhergehenden Ausführungen ging es weniger um eine Vision, sondern es war eine Zustandsbeschreibung. Deshalb möchte ich jetzt auf unser Grundfunkmodell eingehen. (Lachen des Abg. Valentin Lippmann und Zuruf – Weitere Zurufe) Wir haben bekanntlich das Problem, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk – wie es der Kollege Nowak und auch der Kollege Pohle bereits ausgeführt haben – häufig in Bereichen tätig ist, die durch private Anbieter realisiert werden können, die das besser machen können. Das soll auch so bleiben und das soll denen überlassen werden. Ein Schwerpunkt des Grundfunks, wie wir ihn uns vorstellen, sollen Regionalprogramme sein, insbesondere lokale Nachrichten, Landesgeschichte, Kultur, Mundart, Brauchtum, lokale, regionale Sportereignisse, Landespolitik und vor allen Dingen Bildung. Die föderale und regionale Struktur soll erhalten bleiben. Die regionalen Rundfunkanstalten sollen jeweils ein Radio- und ein Fernsehprogramm behalten, die höchstens für drei Stunden täglich zu einem bundesweiten Programm zusammengeschaltet werden. Außerdem soll jeweils ein deutschlandweiter Radio- bzw. Fernsehsender betrieben werden. Die Deutsche Welle soll als bundeseigener Auslandssender erhalten bleiben. Sämtliche Programme sollen allerdings werbefrei und mit einem Gesamthaushaltsvolumen von höchstens einem Zehntel des bisherigen Volumens ausgestattet sein. Das Budget soll regelmäßig höchstens in Höhe der Inflation angepasst werden und die Finanzierung soll aus einer Kulturumlage erfolgen, die von anderen großen Medienunternehmen gezahlt werden soll. Die Kontrolle des Grundfunks sollte auf drei Säulen ruhen: Ein Teil der Vertreter soll aus unabhängigen Experten bestehen. Ein Teil soll von den Zuschauern und Zuhörern gewählt werden. Ein dritter Teil soll – insbesondere aufgrund des regionalen Schwerpunktes des Programms – durch Vertreter der Kommunen und Regionen besetzt werden. Die Kontrollgremien der Landesanstalten bilden aus ihren Reihen ein gemeinsames Kontrollgremium. Zur Sicherstellung der Transparenz muss jeder Vertreter in einem Kontrollgremium eventuelle Partei- und Verbandsmitgliedschaften, Beschäftigungsverhältnisse und Unternehmensbeteiligungen offenlegen. Aufgrund der rasenden technischen Entwicklung ist kaum erkennbar, wie sich die Medienlandschaft in den kommenden Jahrzehnten entwickeln wird. Schon heute ist allerdings absehbar – was vorhin bereits ausgeführt wurde –, dass das bisherige Rundfunkprinzip eher ein Auslaufmodell ist und Streaming- und andere Angebote sowie Abrufdienste die Zukunft sind. Dies soll auch beim Rundfunk möglich sein. Aufgrund der zahlreichen Unwägbarkeiten sollen allerdings die Staatsverträge, die diesem Modell zugrunde liegen, auf zehn Jahre befristet werden und sich nicht von selbst verlängern. Vor Ende der Laufzeit muss jedes Mal festgestellt werden, ob und inwieweit ein öffentlich-rechtliches Programmangebot weiterhin gerechtfertigt ist. Um es einmal mit den Worten des geschätzten Stefan Arndt zu sagen, die er in der öffentlichen Anhörung in unserem Ausschuss kundgetan hat: „Es wird ganz wichtig sein, dass wir als deutsches Volk eine Entscheidung treffen, ob wir diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk behalten wollen oder nicht. Ich bin der Meinung, wir sollten auf jeden Fall auf die Öffentlich-Rechtlichen setzen. Aber man muss ganz klar sagen: Nach 70 Jahren mit diesen Öffentlich-Rechtlichen wäre eine komplette Neuorganisation zwingend notwendig. Das beginnt nicht damit, dass man Leuten ihren Dienstwagen wegnimmt oder den Rundfunkbeitrag senkt, sondern man muss grundsätzlicher denken und an die Struktur heran, an die Pensionsrücklagen usw. Das wird man anders organisieren müssen.“ Das wollen wir. Das ist unser Modell. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte ich die Staatsregierung, Herr Staatssekretär Popp, bitte. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für eine funktionierende Demokratie sind gut recherchierte Informationen ebenso wichtig wie die Darstellung von Meinungsvielfalt. Genau dies gewährleistet der öffentlichrechtliche Rundfunk mit seinem Programmauftrag in Deutschland. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bekommen im Gegensatz zum privaten Rundfunk Geld aus dem Rundfunkbeitrag, und jeder Bürger, jede Bürgerin beteiligt sich mit dem Rundfunkbeitrag an ihrem Auftrag. Daraus erwächst ein hoher Anspruch an alle Mitarbeiter der Rundfunkanstalten, vom Intendanten bis zum Techniker. Ein gewinnorientiertes Medienunternehmen lebt von erwirtschafteten Werbeeinnahmen. Bei privaten Rundfunkanstalten steht deshalb die Einschaltquote im Vordergrund. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk verhält es sich anders. Der Rundfunkbeitrag ist ein Solidarbeitrag und deshalb grundsätzlich von allen zu zahlen, auch von denjenigen, die keine Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen. Auf dieses System haben wir uns gesellschaftlich verständigt. Der Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist mit gutem Grund vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2021 entschieden, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch zusteht. Der im Grundgesetz enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet. Der Vorschlag der AfD, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk über eine Abgabe von Tech-Giganten und Videostreaming-Diensten zu finanzieren, würde den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eklatant widersprechen. Durch die ausschließliche Finanzierung durch private Unternehmen könnten diese einen erheblichen Einfluss auf die Berichterstattung nehmen. Zudem begegnet der Vorschlag ganz erheblichen rechtlichen Bedenken. Bei einer Abgabe muss es aus rechtlichen Gründen eine wie auch immer geartete Gegenleistung geben. Dass die Streaming-Dienste ihre Konkurrenz um die mediale Aufmerksamkeit finanzieren sollen, ist schwerlich mit dem Erfordernis einer Gegenleistung zu vereinbaren. Auch die Ausgestaltung als Steuer ist aus rundfunk- undverfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Zu groß wäre die Gefahr, die Rundfunkanstalten durch die Streichung von Steuermitteln mittelbar inhaltlich in ihrer Berichterstattung zu beeinflussen. Grundsätzlich möchte ich feststellen: Das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird nicht durch das Fehlverhalten einzelner Personen infrage gestellt. Das offenkundige Fehlverhalten der ehemaligen Intendantin des RBB hat zwar deutlich gezeigt, wie eine Intendantin den Anspruch verfehlen kann, der zu Recht an die Leitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gestellt wird. Deshalb aber den beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt infrage zu stellen, wäre verfehlt. Stattdessen muss das Fehlverhalten einzelner Personen restlos aufgeklärt werden. Sollten sich einzelne Mängel im System des öffentlichrechtlichen Rundfunks auftun, muss man sich für eine Behebung einsetzen, entweder durch die Anstalten selbst oder, wenn dies nicht möglich ist oder die Anstalten das nicht aus eigener Kraft vermögen, durch den Gesetzgeber. Jeglichem Missbrauch muss vorgebeugt oder rechtzeitig Einhalt geboten werden. Gestaltungsfreiheit und unabhängige Arbeit in einem Vertrauensverhältnis müssen dennoch erhalten bleiben. Dazu bedarf es qualitativer interner Kontrollen, die den Prinzipien von Compliance, Governance und Transparenz gerecht werden. Die im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag vorgesehene Stärkung und Einbindung der Gremien in die Arbeit der Rundfunkanstalten ist deshalb wichtiger denn je. Eine Stärkung kann aber nicht so geschehen, wie es sich manche Personen vorstellen. Die Einsetzung eines kleinen, elitären Expertengremiums anstatt eines repräsentativen Rundfunkrates widerspräche dem Ziel, das wir verfolgen. Wir wollen ein Gremienmodell, das gesellschaftliche Gruppen aus verschiedenen Bereichen repräsentiert und die effiziente und auftragsgemäße Beitragsmittelverwendung überwacht. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum WDR-Gesetz gefordert. Die Kontrolle einer großen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in Programmangelegenheiten kann nur dann funktionieren, wenn die Kontrollierenden selbst aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen kommen. Dass der Staat auf die Aufsichtsgremien nicht zu viel Einfluss nimmt, ist schon dadurch gewährleistet, dass nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts maximal ein Drittel aller Mitglieder in einem Aufsichtsgremium staatsnah sein dürfen. Sie selbst, sehr geehrte Abgeordnete, haben mit Ihrer Zustimmung zum MDR-Staatsvertrag dazu beigetragen, dass bei der Besetzung des MDR-Rundfunkrates diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts konsequent eingehalten wird. Ein unabhängiger, professioneller und von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes getragener und kontrollierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist wichtiger denn je. Heute tagt in Münster die Rundfunkkommission. Sie spricht unter anderem über die sogenannte zweite Stufe der Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die sich vor allem mit Fragen der Finanzierung beschäftigen wird. Zweite Aktuelle Das dritte Entlastungspaket wer wird hier in Sachsen Antrag der Fraktion Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion DIE LINKE das Wort. Die weitere Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe nun an die Fraktion DIE LINKE, an Herrn Kollegen Gebhardt. Bitte schön.
