Torsten Gahler
Natürlich, wenn eine Kontrollinstanz – – Dass Sie das nicht wissen, ist mir schon klar, aber ich komme aus dem Bereich. (Beifall bei der AfD) Machen wir weiter im Text. Dabei ist egal, ob es sich um Kinder, Neffen, Nichten oder Ehegatten handelt. Wichtig ist nur, dass man nicht erwischt wird und dass man selbst nicht an einer dieser Gesellschaften beteiligt ist. Nützlich ist die Verbandelung auch mit anderen Gremien. Als Stufe zwei kann man den Rundfunkrat sehen. Dieser sollte so besetzt sein, dass jede noch so kleine Mikrominderheit berücksichtigt wird. Wichtig ist nur, dass kritische oppositionelle Kräfte verhindert werden. Am besten schafft man dies, wenn Regeln, sagen wir beispielsweise eines oder mehrerer Landtage, außer Kraft gesetzt werden, um die gewogene Klientel zu erwählen. Ist dies einmal geschafft, kann man sich darauf verlassen, dass diese Erwählten auf keinen Fall kritisch nachfragen – egal, ob man mit Briefkastenfirmen Geschäfte macht und sich das auch noch fördern lässt oder die Finanzierung von Landesfunkhäusern besonders kreativ ist, das Programmvermögen besonders eigen bewertet wird oder die Pensionskosten aus dem Ruder laufen etc. Als Stufe drei ist der Verwaltungsrat zu benennen. Dieser wird aus dem Rundfunkrat erwählt und sollte noch viel fügsamer sein, da dieser die Intendanz beaufsichtigen soll. Als Stufe vier ist der Rechnungshof zu sehen – er ist jedoch nach aller Erfahrung ahnungslos und harmlos bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies resultiert allerdings aus der Unterbesetzung der Prüfer und der fehlenden Spezialkenntnisse, da es sich zumeist nicht um erfahrene Konzernprüfer mit Kenntnissen im Kapitalmarktrecht oder Medienrecht handelt. Von daher ist hier nichts zu befürchten. Aber sollte doch einmal einer kritisch prüfen, dann bekommt er eben einen Nebenjob beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und schreibt ein Gutachten. (Heiterkeit bei der AfD) Stufe fünf ist die KEF, die den Finanzbedarf prüft. Sinnvoll ist es, Personen zu wählen, die bereits in früheren Zeiten mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbandelt waren – sei es durch Gutachten, Forschungsaufträge oder in Form von Prüfaufträgen in der Wirtschaftsprüfung. Beispielsweise ist aktuell ein KEF-Mitglied Partner bei einer Kanzlei, die zufällig die milliardenschwere Pensionskasse der ARD prüft. Ein anderes KEF-Mitglied schreibt nebenberuflich Gutachten über ebendiesen Pensionsfonds. Andere KEF-Mitlieder haben in der Vergangenheit Forschungsaufträge der Öffentlich-Rechtlichen erhalten. So ist jeder versorgt. Hat man durch diese Form der Compliance das höchste Level der Sicherheit erreicht, sollte man nicht die Konkurrenz erzürnen, sonst recherchieren die wirklich und es könnten Zweifel am Finanzierungsmodell aufkommen. Ich will dann noch mehr erzählen, von daher schließe ich jetzt. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich frage die CDU-Fraktion; Herr Nowak, bitte.
