Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zur Wahl. (Beifall bei allen Fraktionen) Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf des 1. Untersuchungsausschusses in die ,qualifiziert rechtswidrige‘ AfD-Landesliste“ gemäß § 4 Untersuchungsausschussgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion CDU Wahlvorschlag der CDU-Fraktion vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist der Abg. Christian Hartmann. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gab, können wir nun durch Handzeichen über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen. Wer den Wahlvorschlag zur Wahl von Herrn Christian Hartmann als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen. – Tagesordnungspunkt Wahl eines Mitglieds der G-10-Kommission gemäß § 3 des Gesetzes zur im Freistaat Drucksache 7/10851, Die Wahl der Mitglieder für die G-10-Kommission des Sächsischen Landtags wird gemäß § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes im Freistaat Sachsen durchgeführt. Herr Rico Anton hat nach seiner Wahl zum Landrat des Erzgebirgskreises sein Mandat als Abgeordneter des Sächsischen Landtags niedergelegt. Damit endet natürlich auch seine Mitgliedschaft in der G-10-Kommission. In der Drucksache 7/10851 liegt der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor. Vorgeschlagen wird Herr Ronny Wähner. Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie, ob jemand widerspricht, die Wahl des Mitglieds für die G-10-Kommission offen vorzunehmen. – Das ist nicht der Fall. Da es keinen Widerspruch gab, meine Damen und Herren, können wir nun durch Handzeichen über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion zur Wahl eines Mitglieds für die G-10-Kommission in der Drucksache 7/10851 abstimmen, wobei für die Wahl die Mehrheit Tagesordnungspunkt Wahl eines Mitglieds des gemäß § 3 Abs. 2 des Sächsischen Drucksache 7/10857, Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Dr. Meyer aus dem Sächsischen Landtag schlägt die CDU-Fraktion in der Drucksache 7/10857 Herrn Sören Voigt als Mitglied des Wahlprüfungsausschusses vor. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung ebenfalls geheim statt. Allerdings kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher: Gibt es Widerspruch, dass wir durch Handzeichen Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist er einstimmig gewählt. Nun kann ich Herrn Kollegen Hartmann leider heute wegen Erkrankung nicht fragen, ob er die Wahl annimmt. Wir machen die Wahlannahme schriftlich. Wir können ihm dann bei der Gelegenheit auch, falls er sie annimmt, herzlich gratulieren. Der Tagungsordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Sächsischen Landtags Ausführung des Artikel-10-Gesetzes Sachsen Wahlvorschlag der Fraktion CDU der Mitglieder des Landtags, also 60 Stimmen, erforderlich ist. Vorgeschlagen ist Ronny Wähner als Mitglied der G-10- Kommission. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Ronny Wähner einstimmig als Mitglied der G-10-Kommission gewählt. Ich frage Sie, Herr Kollege Wähner: Nehmen Sie die Wahl an?
