Dr. Matthias Rößler
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 56 Sitzung des 7. Sächsischen Landtags. Wie die meisten von Ihnen wissen, unterhält der Sächsische Landtag bereits seit 1996 partnerschaftliche Beziehungen zum Parlament des Kantons Bern in der Schweiz, dem Großen Rat. Bei den regelmäßigen wechselseitigen Besuchen von Delegationen und vielen persönlichen Kontakten zwischen den Abgeordneten beider Häuser haben beide Seiten – das darf ich sagen – viel voneinander gelernt und Erfahrungen ausgetauscht. Wir haben, wie man sprichwörtlich sagt, über den eigenen Tellerrand hinweggeschaut, und ich freue mich daher, den Präsidenten des Großen Rates, Herrn Martin Schlup, den 1. Vizepräsidenten, Herrn Francesco Rappa, die 2. Vizepräsidentin, Frau Dominique Bühler, und Herrn Generalsekretär Patrick Trees als Gäste unserer heutigen Plenarsitzung begrüßen zu können. (Beifall des ganzen Hauses) Ich wünsche Ihnen, verehrte Gäste, einen interessanten und angenehmen Aufenthalt in Sachsen und möchte Ihnen an dieser Stelle für die bereits vereinbarte Einladung einer sächsischen Delegation im Mai des kommenden Jahres in den Kanton Bern danken. Herzlich willkommen! (Beifall des ganzen Hauses) Wir fahren mit der Sitzung fort. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Nicolaus, Herr Schmidt, Herr Hartmann, Frau Springer, Herr Hütter, Frau Čagalj Sejdi und Herr Zschocke. Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Sie noch darüber informieren, dass Herr Dr. Stephan Meyer, Mitglied der CDU-Fraktion, sein Mandat als Abgeordneter des Sächsischen Landtags mit Ablauf des 4. September 2022 niedergelegt hat. Für seine Arbeit und Tätigkeit als Landrat des Landkreises Görlitz wünsche ich ihm alles Gute. Das im Landeswahlgesetz vorgesehene Verfahren zur jeweiligen Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst. Tagesordnungspunkt Wahl eines stellvertretenden Mitglieds „Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der AfD-Landesliste“ Untersuchungsausschussgesetzes Drucksache 7/10854, Der Abgeordnete der CDU-Fraktion, Herr Jörg Markert, hat seinen Sitz als Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss Der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Herr Sebastian Fischer, Listennachfolger von Herrn Dr. Stephan Meyer, mit Wirkung vom 16. September 2022 Mitglied des Sächsischen Landtags ist. Auch für ihn gilt also zukünftig die in § 2 Abs. 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre „ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“ Die Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Diese Verpflichtung möchte ich nun abnehmen und bitte daher Herrn Sebastian Fischer zu mir nach vorn. Die übrigen Anwesenden bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Präsident Dr. Matthias Rößler verpflichtet den Abg. Sebastian Fischer durch Handschlag. – Beifall des ganzen Hauses) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Tagesordnung der Präsidium für die Tagesordnungspunkte 12 bis 14 festgelegt: CDU 45 Minuten, AfD 33 Minuten, DIE LINKE 21 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 16 Minuten, SPD 15 Minuten, Staatsregierung 30 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können je nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 9 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte der Sitzung nach Bedarf verteilt werden; es wurde jedoch angezeigt, dass kein Redebedarf besteht. Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung Meine Damen und Herren, ich rufe auf des 1. Untersuchungsausschusses in die ‚qualifiziert rechtswidrige‘ gemäß § 4 des Wahlvorschlag der Fraktion CDU niedergelegt. Als Nachfolger wird in der Drucksache 7/10855 der Abg. Tom Unger vorgeschlagen. Bevor wir diese Wahl im folgenden Tagesordnungspunkt durchführen können, ist aufgrund der Regelung in § 5 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes Herr Unger zuvor als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses zu wählen. Hierzu liegt Ihnen in der Drucksache 7/10854 der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion vor. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht feststellen. Tagesordnungspunkt Wahl eines Mitglieds des 1. der Staatsregierung in die ‚qualifiziert AfD-Landesliste“ gemäß § 4 des Drucksache 7/10855, Wie soeben ausgeführt, ist nach dem Ausscheiden von Herrn Markert als Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses diese Position neu zu besetzen. Hierzu schlägt die CDU-Fraktion Herrn Abg. Tom Unger vor. Die Drucksache, in der das vorgeschlagen wird, hat die Nr. 7/10855. Auch diese Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Es kann aber offen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir nun durch Handzeichen über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag zur Wahl von Herrn Unger zum Mitglied Tagesordnungspunkt Wahl eines stellvertretenden Mitglieds „Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der des Drucksache 7/10856, Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Aufgrund der soeben erfolgten Wahl von Herrn Unger zum Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses ist noch die dadurch frei gewordene Position eines stellvertretenden Mitglieds des 1. Untersuchungsausschusses zu besetzen. Hierzu liegt Ihnen in der Drucksache 7/10856 ein Meine Damen und Herren, da es keinen Widerspruch gab, können wir nun durch Handzeichen über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag zur Wahl von Herrn Tom Unger als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Herr Tom Unger einstimmig gewählt. Ich frage Sie, Herr Unger: Nehmen Sie die Wahl an?
