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Wolfram Günther

14.07.2022 Sitzungen 7/54

Zu Frage 1: Die Bundesregierung hat hierzu eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die sowohl die Endverbraucher entlasten als auch die Marktakteure in der angespannten Situation handlungsfähig halten. Hierzu gehören unter anderem: Energiegeld, Tankrabatt, Heizkostenzuschuss, Familienzuschuss (Einmalbonus in Ergänzung zum Kindergeld), 9-Euro-Ticket, Aufkauf von Gasmengen Flüssigerdgas (LNG) am weltweiten Markt, Diversifizierung der Gasströme zur Erhöhung der Unabhängigkeit von russischen Quellen, Umfangreiche KfWKreditlinien für Unternehmen, Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen, Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 und Umstellung auf Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt, Energieeffizienz-Kampagne und Verbrauchsreduktion von Gas, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Gebäude, sowie Umlagemechanismus zur Abfederung von Mehrkosten, Preisanpassungsmöglichkeiten der Unternehmen (EnSiG). In Umsetzung: Auktionsmechanismus Gas-VerbrauchsSteuerung und Wiedereintritt von Kohlekraftwerken aus der Sicherheitsbereitschaft in den Strommarkt zur „Verdrängung“ der preissetzenden Gaskraftwerke, Ziel: Verbrauchsreduktion von Gas im Stromsektor. Die Bundesregierung beobachtet die weitere Preisentwicklung genau und prüft jeweils im Lichte der aktuellen Lage, ob und welchen Handlungsbedarf es gibt. Dazu werden auch Möglichkeiten geprüft, wie Marktüberwachung oder Marktregulierung gestärkt werden können, um Fehlentwicklungen und Übertreibungen auf den Energiemärkten entgegenwirken zu können. Sämtliche Maßnahmen sind auch aufzufinden auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter www.bmwk.de; zusammengefasst in den FAQ zum Notfallplan Gas sowie den Fortschrittsberichten des BMWK. Zu Frage 2: Es wird davon ausgegangen, dass das nach dem Notfallplan Gas mit Ausrufung der Frühwarnstufe im BMWK eingesetzte BMWK Krisenteam Gas gemeint ist. Worte des Präsidenten zum

Protokoll ↗