Wolfram Günther
Zu Frage 1: Im SMEKUL wurde ein Krisenteam Energie eingerichtet, dem Mitarbeitende aus dem Geschäftsbereich des SMEKUL angehören. Es ist derzeit in der Abteilung Energie und Klimaschutz angesiedelt (insbesondere Referat 63 – Energiewirtschaft, Energieaufsicht, Erneuerbare Energien) und wird bedarfsangemessen um Mitarbeitende aus dem Geschäftsbereich des SMEKUL erweitert. Zu den Aufgaben gehört in erster Linie die Sicherstellung des kontinuierlichen Informationsaustauschs zwischen den bestehenden Krisenstrukturen unter anderem des Bundes, der Energiewirtschaft und der anderen Bundesländer (Lageberichte, Lageanalyse, Lagebeobachtung) und die Vorbereitung bzw. Koordinierung von Maßnahmen im Rahmen des Notfallplans Gas. (Zudem besteht eine ressortübergreifende Interministerielle Arbeitsgruppe [IMAG] unter Federführung des SMEKUL, die ebenfalls koordinierende und informierende Aufgaben wahrnimmt.) Zu Frage 2: Für den Fall einer bundesweiten Gasmangellage, die gegebenenfalls die Ausrufung der Notfallstufe und Maßnahmen nach dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG) erforderlich macht, tritt die Bundesnetzagentur (BNetzA) in die Funktion als Bundeslastverteiler und ordnet entsprechende Eingriffe beziehungsweise Maßnahmen an. Aufgabe der Bundesländer ist es, die (BNetzA) in ihrer Rolle zu unterstützen, unter anderem bei Vollzugsmaßnahmen. Hierzu ist die (BNetzA) in enger und intensiver Abstimmung mit allen Bundesländern sowie mit den Akteuren der Energiewirtschaft, insbesondere mit den Netzbetreibern. Auch auf Landesebene finden enge und regelmäßige Abstimmungen hierzu mit den Netzbetreibern, den weiteren Akteuren der Energiewirtschaft sowie zwischen den Ressorts statt (siehe oben IMAG).
