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Thomas Schmidt

14.07.2022 Sitzungen 7/54

Zu Frage 1: Der Bau von Sozialwohnungen wird gegenwärtig nach der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum gefördert. Die Förderung nach dieser Richtlinie ist nicht als Baukostenzuschuss ausgestaltet. Mit den Fördermitteln wird stattdessen die durchschnittliche Angebotsmiete für vergleichbare Wohnungen in dem gleichen oder einem vergleichbaren Wohngebiet auf die angestrebte Miethöhe heruntersubventioniert. Bei diesem Förderansatz ist eine unmittelbare Berücksichtigung aktueller Baupreissteigerungen nicht möglich. Die Städte Leipzig und Dresden haben mitgeteilt, dass sich aktuell nur bei einem Endempfänger der Fördermittel, einem städtischen Unternehmen, abzeichnet, dass keine neuen Projekte mehr in Angriff genommen werden. Das Staatsministerium für Regionalentwicklung steht in engem Kontakt mit den Städten, um die weitere Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls Maßnahmen zu prüfen. Zu Frage 2: Die Modernisierung von Bestandswohnungen mit Belegungs- und Mietpreisbindung wird im Wesentlichen über die Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum gefördert. Aktuell ist der Entwurf einer Änderung dieser Förderrichtlinie in der Verbändeanhörung. Damit soll eine besonders hohe Förderung von energetisch hochwertigen Modernisierungen auf den Standard „Effizienzhaus 85“ ermöglicht werden. Die Baukostenzuschüsse sollen hierbei nicht gedeckelt werden.

Protokoll ↗