Wolfram Günther
Zu Frage 1: Das vom Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft durchgeführte Erhaltungszuchtprojekt zur Verbreitung der vom Aussterben bedrohten Sachsenhühner ist ein auf Eigeninitiative durchgeführtes Vorhaben des Biosphärenreservates. Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) unterstützt keine direkten Erhaltungszuchtprojekte zur Haltung Beantwortung der Fragen und Zucht von Sachsenhühnern oder anderen Hühnerrassen. Seit Juli 2021 wird das Fortbestehen der Rassegeflügelzucht im Freistaat Sachsen im Rahmen der Richtlinie Tierzucht (RL TZ/2015) durch folgende förderfähige Maßnahmen unterstützt: Teilnahme an mehrtägigen Jugendlagern, Teilnahme an Landesschauen, Bezirksschauen, Clubschauen, Kreisschauen sowie Ausstellungen existenzgefährdeter Rassen auf Schauen außerhalb des Freistaates Sachsen, Bonus für die abgeschlossene Preisrichterausbildung, Durchführung von Fortbildungen sowie Beschaffung und Erstellung von digitalem und analogem Fortbildungs- und Informationsmaterial. Die Antragstellung erfolgt über den Sächsischen Rassegeflügelzüchterverband e. V., wobei die Endbegünstigten die Züchterinnen und Züchter von Rassegeflügel im Freistaat Sachsen sind. Zu Frage 2. Für die unter Frage 1 aufgeführten Maßnahmen standen/stehen in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 50 000 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2021 wurden verschiedene Bezirksschauen mit insgesamt knapp 33 000 Euro sowie das Landesjugendlager mit rund 6 000 Euro unterstützt. Aufgrund coronabedingt ausgefallener Veranstaltungen wurden die 50 000 Euro im vergangenen Jahr nicht ausgeschöpft. In diesem Jahr wurden Bezirksschauen, ein Jugendzeltlager und ein Landesjugendlager bewilligt. Die Umsetzung und Abrechnung der Maßnahmen ist noch nicht vollständig erfolgt.
