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Jörg Kiesewetter

CDU 14.07.2022 Sitzungen 7/54

Ich bin noch nicht so weit und würde zunächst gern mit meiner Rede fortfahren wollen. Kritisch ist für mich in diesem Zusammenhang, dass das ZEFAS in Art und Anlage in seiner jetzigen Form noch sehr dem Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung KOFA auf Bundesebene ähnelt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Institut der Deutschen Wirtschaft e. V. mit der Umsetzung dieses Projektes beauftragt. Gleichwohl wollen wir ja hier nicht das Projekt des Bundes kopieren – vielmehr muss das Projekt ZEFAS eigene sächsische Bedürfnisse bei der Fachkräftesicherung abdecken. Das begreife ich auch als einen fortlaufenden Prozess, der sich natürlich an Landes- und Bundesgesetzgebung ausrichtet. Das, was in diesem Zusammenhang problematisch ist, ist die Aufgabenbeschreibung, wie sie jetzt vorhanden ist; denn sie enthält natürlich kaum messbare Parameter. Das ist in der Tat ein Kritikpunkt, der nicht unbeachtet bleiben kann. Wir wollen gerade bei dem Thema Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung auch eine gewisse Steuerung erreichen. Das geht nur über Kennzahlen und messbare Größen. Das ist auch durchaus nicht unüblich in der Arbeits- und Sozialgesetzgebung und auch im haushalterischen Interesse. Dieser Logik der Steuerung folgen in besonderer Weise zum Beispiel die Regelungen zu den Kennzahlen im Sozialgesetzbuch II. Diese hat ja schon einiges Gutes bewirkt im Verlaufe der Zeit, solange das Gesetz dort gilt. Kennzahlen und Controlling ermöglichen natürlich Leistungsvergleiche, Aussagen über Effizienz von Strukturen und sind Grundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen sowie die Grundlage dafür, künftig noch besser zu werden. Wie könnte das für das ZEFAS gelingen und wie wäre es messbar zu machen? Ich möchte das ganz kurz an dem Beispiel des Schwerpunktes Arbeitsmarktbezogene Zuwanderung und Integration deutlich machen: Hier könnte ein Ansatz sein, eine Behörde für die Durchführung der Aufgaben des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu schaffen, das ja zahlreiche Neuregelungen beinhaltet. Eine davon ist beispielsweise § 71 Aufenthaltsgesetz, wodurch die Bundesländer für eine einheitliche und berechenbare Praxis bei der Gewinnung von ausländischen Fachkräften eine zentrale Behörde schaffen sollen, die auf Fragen der Fachkräftezuwanderung spezialisiert ist. Sie müssen in diesem Prozess insbesondere die Zustimmung im Visumverfahren zu Aufenthaltszwecken erteilen und das beschleunigte Verfahren nach § 81a durchführen. In Sachsen gibt es eine solche Behörde bis dato nicht. In diesem Zusammenhang ist auch die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen für bestimmte Menschen, beispielsweise solche, die zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche eine Arbeitserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 zugeteilt bekommen haben, denkbar. Das wäre auch landesweit einheitlich möglich, unter Einbindung der bestehenden Behörden- und Trägerstrukturen, und zwar ganz ohne Kompetenzgerangel. Zudem wäre all das messbar und steuerbar. Es gibt noch weitere Ansätze. Das betrifft insbesondere die Definition der Rolle des ZEFAS im zukünftigen Sächsischen Integrations-und Teilhabegesetz. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Kommen wir zum Schluss: Wir müssen bei diesem Thema noch mehr tun. Gleichwohl ist festzustellen: Im Bereich Fachkräftesicherung ist genug Arbeit für alle da. Ich zitiere an dieser Stelle den Vorsitzenden der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Sachsen: „Es ist natürlich noch lange nicht alles ideal, aber es ist auf einem Weg.“ Dieser hat natürlich auch ein Ziel. Gleichwohl müssen wir bei den Maßnahmen, die wir aufsetzen, mehr messen, kontrollieren und steuern. Das bedingt auch, dass wir innerhalb der Koalition dort kritisch hinschauen. Pauschales Nichtstun und alles beim Status quo zu belassen, verbietet sich und ist im Übrigen auch wenig kreativ. Das ganze Thema ist viel zu wichtig, um es mit einem solchen Antrag zu bearbeiten. Deswegen lehnen wir diesen ab. (Beifall bei der CDU, bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion bitte Herr Abg. Brünler.

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