Simone Lang
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie vermutlich wenig überraschend werden wir den vorliegenden Änderungsantrag ablehnen. (Zurufe von der AfD: Aha!) Die Koalitionsfraktionen im Bund haben sich darauf verständigt, eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einzuführen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Wir sind hier in Sachsen!) Dadurch können die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden. Gleichzeitig soll es nach vier Jahren eine Evaluation des Gesetzes geben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat eine entsprechende Gesetzesinitiative in der zweiten Jahreshälfte angekündigt. Denn klar ist: Es geht hier um eine kontrollierte Cannabisabgabe an Erwachsene und die Stärkung des Jugend- und Gesundheitsschutzes. Der Anbau soll legal, versteuert und registriert erfolgen. Mit diesem Weg zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Erkenntnis, dass die jahrelange Praxis des Verbots gescheitert ist. Das bisherige Verbot von Cannabis führt nach Einschätzungen des Drogenbeauftragten Burkhard Blienert nicht nur zu einer Kriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch zu einer Belastung für Polizei und Justiz. Zudem ist die Straßenware häufig verunreinigt, was wiederum negative Folgen für die Gesundheit der Konsumierenden hat. Die Prohibition drängt den Handel mit Cannabis in die Illegalität und stärkt das organisierte Verbrechen. Die so zu erzielenden Gewinne fließen somit nicht in die Staatskasse und stehen nicht für gesellschaftliche Aufgaben wie Präventionsarbeit zur Verfügung. Wir brauchen daher dringend neue Ansätze im Umgang mit diesem Thema. Der vorliegende Änderungsantrag möchte dahin gehend eine Rolle rückwärts machen. Daher lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD –
