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Susanne Schaper

Die Linke 14.07.2022 Sitzungen 7/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht wenige werden angesichts des Anliegens unseres Gesetzentwurfs denken – zu Unrecht, wie ich noch erklären werde –, das sei doch alles für die Katz, also sinnlose Mühe. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN und der CDU) Die bekannte Redewendung – ein kleiner Exkurs – stammt aus einer Fabel von Burkard Waldis aus dem 15. Jahrhundert. Ein Schmied, der auf der Basis einer Kasse des Vertrauens arbeitete, ist von der Zahlungsmoral seiner Kunden so enttäuscht und versinnbildlicht deren Geiz, indem er eine Katze an einen Pfosten bindet, und jedes Mal, wenn ein Kunde nichts zahlt, sagt er: „Katze, das gebe ich dir“, worauf diese nach einer Weile verhungert. Dieses tragische Schicksal – (Zuruf von der AfD) – also, Tierlaute können Sie super übrigens – der armen Fabelkatze macht auch die Parallele zum Thema unseres Gesetzentwurfes deutlich. Schätzungen zufolge leben circa zwei bis drei Millionen verwilderte und herrenlose Katzen in Deutschland; die Tendenz ist steigend. Aber die Katze ist kein Wildtier. Sie ist nicht für den harten Überlebenskampf in der freien Natur gemacht. Ihre ökologische Nische ist der Hausstand. Außerhalb davon leben sie am Rande des Existenzminimums verbunden mit erheblichen Leiden für die betroffenen Tiere. Ohne menschliche Obhut und Fürsorge sind sie großem Stress ausgesetzt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Wahlen an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer dem Vorschlag folgen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisung stattgegeben. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Katzen im Freistaat Sachsen – SächsKatzSchG) der Fraktion DIE LINKE Im Vergleich zu ihren wilden Urahnen sind ihre Sinnesleistungen abgeschwächt, sodass sie sich und ihre Nachkommen nicht ganzjährig ausreichend mit Nahrung versorgen können. Unterernährung, sozialer Stress durch Nahrungsknappheit und Revierkämpfe machen die Tiere anfällig für Krankheiten und deren Verbreitung. Ein nicht unerheblicher Teil der so geschwächten Tiere stirbt einen leidensvollen und langsamen Tod. Medizinische Versorgung erfahren diese Tiere nur selten. Je mehr Katzen in einem Gebiet zusammenleben, desto größer ist das Tierleid. Mit Kastrationsaktionen und kontrollierten Futterstellen versuchen engagierte Tierschutzvereine und Aktivistinnen und Aktivisten seit vielen Jahren diesem Tierleid entgegenzuwirken. Diese Aktionen werden ausschließlich über das Ehrenamt realisiert. Nicht selten gehen sie dabei über die Grenzen ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit hinaus. Tierschützerinnen und Tierschützer sowie der Landestierschutzverband benennen folgende Ursachen für die zunehmend unhaltbare Situation dieser wild und herrenlos lebenden Hauskatzen. Erstens. Trotz eindeutiger gesetzlicher Regelungen werden jedes Jahr Katzen ausgesetzt, was infolge der immer noch nicht eingeführten Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung in der Regel nicht geahndet werden kann. Zweitens. Auch wenn die Mortalitätsrate der Tiere sehr hoch ist, überleben immer noch genügend Tiere, um den Bestand an Katzen relativ konstant zu halten. Drittens. Es ist schlicht unmöglich, alle potenten Tiere einer offenen Population zu fangen und zu kastrieren, selbst wenn die personellen und finanziellen Voraussetzungen dazu vorhanden wären, was sie aber faktisch nicht sind. Viertens. Der temporäre Zufluss potenter Tiere erfolgt permanent durch sogenannte Freigänger, also Tiere in privater Haltung, welche sich außerhalb des Hauses und der Wohnung bewegen können. Solange der Zustrom unkastrierter Freigängerkatzen aus Privathaushalten nicht abreißt, bleibt alles Bemühen der Tierschützerinnen und Tierschützer ein aussichtsloser Kampf gegen Windmühlen. Besitzerinnen und Besitzer frei laufender Katzen müssen also verpflichtet werden, ihre Tiere zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren. Die gesetzliche Grundlage dafür hat der Bundesgesetzgeber bereits im Jahr 2013 mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes geschaffen. Mit den Bestimmungen in § 13 wurde die Landesregierung ermächtigt, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsmäßiger Besitzerkatzen innerhalb eines festgelegten Gebiets durch Rechtsverordnung zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden der in den betroffenen Gebieten frei lebenden und herrenlosen Katzen erforderlich ist. Die Ermächtigung kann dabei auch auf andere Behörden übertragen werden. Nun sind wir als Land in der Pflicht. Inzwischen haben elf von 16 Bundesländern gehandelt und eine entsprechende Zuständigkeitsverordnung auf dieser Basis erlassen. Was hat Sachsen getan? Es hat Ende letzten Jahres in einem Unterpunkt eines „Alles-und-nichts-Tierschutzantrages“ mit der Überschrift „Arbeit der Tierschutzvereine und Tierheime verbessern“ lediglich einen Prüfauftrag – welch Überraschung – an die Staatsregierung gerichtet. Ferner hat das Sozialministerium vorgestern eine Pressemitteilung mit dem Titel „Sachsen unterstützt Tierheime“ herausgegeben, in der unter anderem die Förderung der Kastration und des Chippens von herrenlosen Katzen durch den Freistaat angepriesen wird. Hört, hört! Die zeitliche Nähe zur Einbringung unseres Gesetzentwurfs im Landtag ist auffällig, und Sie werden es nicht glauben: Ich freue mich darüber. Das soll aber an dieser Stelle nicht bewertet werden. Fakt ist, wie eben dargelegt, dass die Maßnahmen für sich zwar schön und gut sind, aber das Problem nicht grundlegend lösen. Von der zu prüfenden Katzenschutzverordnung fehlt immer noch jede Spur, wie von so mancher Katze im Wald. Darum haben wir uns gedacht: Wir greifen der Staatsregierung unter die Arme und helfen ihr auf die Sprünge. In der letzten Legislaturperiode haben wir es mit einem Antrag versucht. Jetzt versuchen wir es mit einem soliden Gesetzentwurf. Unser vorliegendes „Katzenschutzgesetz“ ermöglicht den sächsischen Kommunen auf einer verbindlichen tierschutzrechtlichen Grundlage in bestimmten Gemeindegebieten die beschriebenen Tierschutzmaßnahmen in Form von Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für frei laufende Halterkatzen einzuführen und damit entscheidende Weichen zu stellen, um schnell wachsende Streunerkolonien zu kontrollieren und damit das Leid der Tiere zu mildern. Gleichzeitig wird das Land in die Pflicht genommen, die Kommunen mit der Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel zu unterstützen. Derzeit behelfen sich einige Kommunen, wie Radeberg und Großenhain, mit einer ordnungsrechtlichen Krücke. Diese ist aber nicht sonderlich rechtssicher, da sie im Kern auf Gefahrenabwehr für den Menschen und die öffentliche Ordnung und Sicherheit abzielen. Es ist einer Kommune im Falle einer Klage einer Katzenhalterin vor Gericht nur sehr schwer nachzuweisen, weshalb nun gerade die Katze oder der Besitzer eine solche Gefahr darstellen sollte. Eine tierschutzrechtliche Verordnung wäre in dem Kontext rechtssicherer. Im Kern würde sie das Problem beheben, und das wäre gut für das Tierwohl. Im Jahr 2021 gab es 16,7 Millionen Katzen in deutschen Haushalten. Das heißt, in mehr als jedem vierten deutschen Haushalt lebt eine Katze. Damit ist die Katze, das beliebteste Haustier der Deutschen. Diese Beliebtheit sollte sich auch in dem Interesse widerspiegeln, das wir als Staat und als Gesellschaft dem Wohl ihrer wild und frei lebenden Artgenossen entgegenbringen. Insofern, finden wir, ist dieser Gesetzesentwurf alles andere als für die Katz. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den soeben eingebrachten Gesetzesentwurf an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – federführend – und an den Ausschuss für Inneres und Sport sowie den Haushalts- und Finanzausschuss – mitberatend – zu überweisen. Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist die Überweisung beschlossen. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Suchthilfe in Sachsen Bedarfe aufgrund der Drucksache 7/10169, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Abg. Dierks, danach folgen BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Dierks, Sie haben das Wort.

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