Roland Ulbrich
Zu Frage 1: Wir haben diverse Untersuchungen vorgenommen und mussten feststellen, dass die Mitglieder des Wahlausschusses von ihrem Recht, im Vorfeld Akteneinsicht zu nehmen, in nur geringem Maße Gebrauch gemacht haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was hat das mit Frau Schreck zu tun?) Sie waren gewohnt, dass das Ding durchläuft. Deshalb auch die Überlegung zu diesem Gesetzentwurf, damit ein Rechtsmittel eingebracht werden kann. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist aber nicht die Antwort auf die Frage von Herrn Lippmann!) – Das ist genau die Antwort, worum es aufgrund der Erkenntnisse geht. Wie sind wir überhaupt aus dem Untersuchungsausschuss darauf gekommen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er hat nach Frau Schreck gefragt! – Gegenruf des Abg. André Barth, AfD) Aufgrund der Erkenntnisse zu diesem Gesetzentwurf und zu dem spreche ich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das steht im Koalitionsvertrag! Dafür haben Sie einen Untersuchungsausschuss gebraucht?) – Der Untersuchungsausschuss, Herr Lippmann, betrachtet die Vergangenheit, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Richtig!) wir betrachten, was wird, die Zukunft. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Richtig!) Darum geht es uns. Doch die interessantere Frage, die Sie ansprechen, ist die zweite nach dem fehlenden Gang vor den Verfassungsgerichtshof. Zunächst einmal hat es ein Rechtsmittel gegeben; über den Wahlprüfungsausschuss hin zum Plenum, welches es abgelehnt hat. Doch zu Ihrer Frage: Gut, Antragsteller wären die Kandidaten bzw. die Partei gewesen, aber ich möchte mich nicht vor einer Antwort drücken, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee, Ihre Fraktion!) sondern ich will Ihnen die Antwort geben. Sie können sich nern. Damals hat uns der Verfassungsgerichtshof gesagt, einer war falsch, aber wir sehen nicht die Notwendigkeit, deswegen Neuwahlen auszurufen. – Hier fehlt einer. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Die Konsequenz wäre ja nicht gewesen, dass die fehlende Dame, eine Kandidatin aus Dresden, deren Namen mir gerade entfallen ist, nachgerückt wäre, sondern die Konsequenz wären Neuwahlen gewesen, die nach der SamtlebenEntscheidung höchstwahrscheinlich nicht durchgekommen wären. Einer ist falsch. Es fehlt einer oder es sitzt der war. So viel zu meiner Antwort. Doch wir waren bei Frau Schreck stehen geblieben. Sie sollte sogar noch befördert und Abteilungsleiterin im Innenministerium werden. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Gegenruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD – Weiterer Gegenruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Nach dieser ganzen Geschichte wäre das grob rechtswidrig. Hier kann ich nur sagen: Der Sachsensumpf lässt grüßen. (Beifall bei der AfD –
