Dr. Rolf Weigand
Liebe Frau Lang, genau diese inhaltliche Diskussion können wir führen. Ich habe es der Statistik entnommen: 1 500 Euro netto. Sie können mir gern andere Zahlen vorlegen. Reden wir nicht um den heißen Brei herum: Das aktuelle Landeserziehungsgeld in Sachsen ist einfach nicht attraktiv für die arbeitende Familie, ob es 1 500, 1 000 oder 2 000 Euro sind. Sie fällt von den 67 % des Bundeselterngeldes auf 300 Euro herunter. Das ist absolut nicht lukrativ für eine junge Familie, und genau dort setzt unter Gesetzentwurf an. Dabei brauchen wir uns nicht um 100 Euro hin oder her beim Netto zu unterhalten, sondern es geht darum, das Landeserziehungsgeld endlich attraktiver zu machen, und das will unser Gesetzentwurf. (Beifall bei der AfD) Viertens. Wir leben mit unserem Gesetzentwurf die Sächsische Verfassung. Artikel 22 Abs. 2 sagt: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für Hilfsbedürftige sorgt, verdient Förderung und Entlastung.“ Eltern haben das Recht, ihre Kinder zu Hause zu erziehen, und genau das schafft unser Gesetzentwurf. Um es noch einmal zusammenzufassen: Wir wollen – erstens – mit unserem Gesetzentwurf einen Paradigmenwechsel im Landeserziehungsgeldgesetz herbeiführen. Wir wollen die Familien wirklich entlasten. Das schaffen wir – zweitens – mit maximal 1 500 Euro monatlich plus Mehrlingszuschlag von 300 Euro. Drittens. Mit den Änderungen erreichen wir auch die Leistungsträger – Sie haben gerade die Zwischenfrage gestellt –, die sich gerade in der aktuellen Situation gegen das Landeserziehungsgeldgesetz entscheiden. Das heißt für die Familie: Statt der 300 Euro Landeserziehungsgeld kommt sie Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Verbesserung des Drucksache 7/10168, Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die AfD-Fraktion. Ich übergebe an Herrn Kollegen Ulbrich.
