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Dr. Rolf Weigand

AfD 14.07.2022 Sitzungen 7/54

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als AfD wollen mit unserem Gesetzentwurf zum Landeserziehungsgeld endlich Familien im Freistaat Sachsen fördern und Wahlfreiheit für die Eltern schaffen. Nehmen wir eine Beispielfamilie, eine junge Familie mit drei Kindern: Emma, 7 Jahre, und die Zwillinge Karl und Oskar, 8 Monate. (Zurufe von den LINKEN: Aaach!) Der Vater ist Maurer, in Vollzeit berufstätig und bekommt 1 500 Euro netto im Monat. Die Mutter ist Krankenschwester und bekommt ebenfalls 1 500 Euro netto im Monat. Beide sind jetzt noch einmal Eltern geworden, Karl und Oskar wurden geboren. Die Zeit ist vergangen. Die Mutter bezieht Elterngeld bis zum zwölften Monat; das Familieneinkommen beträgt 3 000 Euro. Sie würde die beiden Kinder Karl und Oskar gern bis zum dritten Lebensjahr zu Hause betreuen, aber sie muss die Zwillinge nach einem Jahr in die Kita bringen, denn das Familieneinkommen reicht nicht aus. Es ist Miete zu bezahlen, das große Kind geht in den Hort, Inflation, steigende Energiepreise – diese wirtschaftliche Situation zwingt die Eltern, die Kinder frühzeitig in die Kita zu geben. Genau hier setzt unser Gesetzentwurf an: eine echte Wahlfreiheit für die Eltern zu ermöglichen. Unsere Krankenschwester würde nach unserem Gesetzentwurf knapp 1 300 Euro im Monat bekommen und könnte somit die Zwillinge drei Jahre zu Hause betreuen. Zum Inhalt: Im Anschluss an das Bundeselterngeldgesetz sollen noch einmal zwei Jahre obendrauf kommen. Antragsberechtigt sind Eltern, die ihren Hauptwohnsitz insgesamt zehn Jahre im Freistaat Sachsen haben. 67 % des letzten Einkommens vor der Geburt, mindestens 750, maximal 1 500 Euro im Monat, und es gibt noch einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro im Monat. Das heißt für unsere zeichen. – Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. – Enthaltung oder Gegenstimme? (Zuruf von der CDU: Enthaltung!) Eine Enthaltung – für das Protokoll – haben wir gesehen, ansonsten ist der Überweisung zugestimmt worden und sie ist beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beispielfamilie mit den Zwillingen Karl und Oskar: Die Mutter erhält 1 000 Euro plus 300 Euro obendrauf. Warum haben wir den Gesetzentwurf eingebracht? Erstens – Anstieg der Betreuungsquote in der Krippe. Wurden in den letzten Jahren seit 2006 die unter Dreijährigen zu 34 % in der Krippe betreut, liegen wir im Jahr 2021 bei 46 %. Die Betreuung zu Hause wird immer mehr von der staatlichen Betreuung abgelöst. Genau dem wollen wir entgegenwirken und echte Wahlfreiheit für die Eltern schaffen. (Beifall bei der AfD) Zweitens. Dafür braucht es eine finanzielle Unterstützung der Eltern. Die Mutter in der Beispielfamilie erhält 1 000 Euro Elterngeld vom Bund und fällt dann durch das Landeselterngeld in Sachsen auf 300 Euro herunter. Genau dort setzt unser Gesetzentwurf an und schließt die Lücke von 700 Euro. Drittens. Wir schaffen damit die echte Wahlfreiheit zwischen der staatlichen und der familiären Kinderbetreuung. Der Freistaat und seine Kommunen zahlen monatlich 1 000 Euro für einen Krippenplatz in Sachsen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 2?

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