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Kathleen Kuhfuß

GRÜNE 14.07.2022 Sitzungen 7/54

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Energiekrise und die steigenden Kosten bei den Lebensmitteln stellen uns vor eine große Aufgabe. Sowohl wir im Land als auch der Bund müssen das Thema Armut ernst nehmen. Wir diskutieren ja nun seit längerer Zeit hier im Plenum über den richtigen Weg. Dieses Ausführungsgesetz ist ein ganz konkreter Baustein zur Entlastung von Menschen in Armut. Wir schaffen damit die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des zweiten Entlastungspakets auf Bundesebene. Damit wird das Sofort-Zuschlags- und Einmalzahlungs-Gesetz im Freistaat Sachsen auch hier umgesetzt. Die Bundesregierung hat darin für alle Familien einen einmaligen Kinderbonus 2022 in Höhe von 100 Euro beschlossen. Zusätzlich gibt es über das Gesetz für die Familien in Armut, die kein und nur ein geringes Einkommen haben, einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind. Dieser Sofortzuschlag soll zumindest etwas helfen, die steigenden Kosten abzufedern; denn die Hartz-IV-Sätze reichen für die aktuelle Situation nicht aus. Die sozialen Leistungen müssten jetzt zügig an Familien in Armut ausgezahlt werden – doch es braucht mehr. Unser zentrales Projekt gegen Kinderarmut ist und bleibt die Kindergrundsicherung. Die Einführung der Kindergrundsicherung wird zurzeit im Bundesfamilienministerium unter der Ministerin Paus konsequent vorbereitet und ist notwendig, damit wir Kinder langfristig aus der Armut holen können. Mit den weiteren Einmalzahlungen erhalten Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, noch einmal eine Einmalzahlung von 200 Euro. Das soll insbesondere diejenigen Erwachsenen unterstützen, die die steigenden Energiekosten momentan am wenigsten aushalten können. Dieses Ausführungsgesetz wird als Eilvorlage eingebracht und trat bereits zum 1. Juli in Kraft. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die dafür gesorgt haben, dass das jetzt so schnell geklappt hat – insbesondere auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen, die vorgestern mit mir in der Sondersitzung des Ausschusses gesessen haben, damit wir das noch vor der Sommerpause umgesetzt bekommen. Der Freistaat Sachsen stellt ebenfalls sicher, dass die Kommunen die anfallenden Personalkosten erstatten, wobei insbesondere der Städte- und Gemeindetag berechtigterweise sehr genau darauf schaut. Wir BÜNDNISGRÜNEN ruhen uns im Bund in Fragen der Armutsbekämpfung nicht aus. Natürlich sind trotz der verschiedenen Entlastungspakete weitere Schritte notwendig, weil das jetzt erst einmal ein Tropfen auf den heißen Stein ist. So werden wir uns beispielsweise für eine deutliche Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze einsetzen. Wir sollten aber nicht nur auf die Bundesebene zeigen, sondern auch auf der Landesebene Wege suchen, ganz konkret zu unterstützen. Die Ideen von uns BÜNDNISGRÜNEN dazu haben wir bereits am Montag unter dem Punkt Energiesouveränität und soziale Infrastruktur vorgestellt. Ein weiteres Herzensthema ist für mich außerdem Kitaund Schulmittagessen, und ich hoffe, dass wir auch nach der Sommerpause weiter in die Diskussion kommen, wie wir hier für Entlastung sorgen können, damit der Anspruch auf ganztägige Bildung für alle Kinder weiterhin gewährleistet ist. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Kuhfuß sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Pfeil spricht jetzt für die SPD-Fraktion.

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