Kathleen Kuhfuß
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ganz kurz auf diesen Änderungsantrag einzugehen, ist uns als Koalition ein Bedürfnis. Wir haben drei Bedenken gegen diesen Antrag. Im ersten Punkt möchte ich damit aufräumen, dass Frau Petra Köpping als Staatsministerin oder wir als Parlament Krankenhäuser schließen würden. Krankenhäuser in Sachsen schließen Abteilungen, weil sich Bedarfe verändern, weil uns Fachkräfte abhandenkommen oder weil es einen Umbauprozess gibt. Mit einem Änderungsantrag die Schließung von Krankenhäusern unterbinden zu wollen, ist absurd. Das ist überhaupt nicht möglich. Außerdem sind Sie in Punkt 2 noch einmal darauf eingegangen, dass wir uns dazu bekennen sollten, dass die Menschen nicht so weit fahren müssen. Wir müssen hier zwei Dinge voneinander unterscheiden. Es gibt einmal die notfallmedizinische Versorgung, bei der wir die 12-MinutenFrist haben, in der ein Notarzt, ein Notarztwagen, ein Rettungswagen einzutreffen hat. Das andere betrifft das Angebot, das danach kommt. Da entscheiden die Patienten bei planbaren Eingriffen mit den Füßen für sich. Sie gehen nämlich dorthin, wo sie die beste Qualität, die beste Versorgung erwarten und wo sie sich gut aufgehoben fühlen. Vielleicht ist das eine Tatsache, die Sie so nicht wahrnehmen wollen, weil Sie immer wieder mit Ihrem Geburtshilfebeispiel und der Schließung von Olbernhau kommen. Es gibt die Entwicklung, dass Mütter gesagt haben, ich bringe Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Viertes Gesetz zur Änderung zur Ausführung des Drucksache 7/10078, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/10239, Ausschusses für Soziales und Bevor ich den Fraktionen das Wort erteile, frage ich die Berichterstatterin Frau Buddeberg, ob Sie das Wort wünscht? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir nun zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE mein Kind lieber woanders zur Welt als in Olbernhau. Das können wir den Menschen hier auch nicht vorschreiben. Noch ganz kurz zu Punkt 3: Sie wünschen sich eine Mindestinvestitionsquote. Das ist teilweise nachvollziehbar, weil wir damit eine Sicherheit für die Krankenhäuser bieten würden. Aber eine Mindestinvestitionsquote ist haushaltspolitisch nicht durchsetzbar, weil wir uns dann auf die nächsten 20 bis 25 Jahre festlegen würden, was wir wann bezahlen. Wir machen hier aber Haushaltspolitik in Zweijahresscheiben, sodass wir entscheiden würden, was die überübernächste Legislatur an Investitionsquoten auszugeben hat, und das werden wir nicht tun. Daher bitte ich Sie, den Änderungsantrag abzulehnen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –
