Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin für diesen Antrag sehr dankbar, weil mir genau das, liebe Frau Schaper, was Sie eingefordert haben – Sie hören gerade nicht zu –, nämlich die Aufmerksamkeit noch einmal auf dieses Thema zu lenken, sehr wichtig ist. Es ist ein umfassendes Gesetz, das wir hier verabschieden wollen. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch hier im Landtag mehrfach darüber reden. Deshalb bin ich dafür sehr dankbar, dass dieser Antrag vorliegt. Vor 30 Jahren war Sachsen wirklich ein anderes Land. Vor 30 Jahren wurden wieder Strukturen aufgebaut – und an anderen Stellen natürlich auch eingerissen –, auch im medizinischen Bereich. In den Neunzigerjahren, das heißt in der Nachwendezeit, wurde eine ganze Menge medizinischer Einrichtungen geschlossen. Viele von uns erinnern sich daran. Auch ich als damalige Bürgermeisterin weiß, dass es schmerzhafte Prozesse waren. Wir hatten früher 120 Krankenhäuser, heute haben wir noch 78. Herr Schaufel hatte die Zahlen vorhin genannt. Aber er hat nicht gesagt, dass wir mittlerweile eine andere Einwohnerzahl in Sachsen haben; sie ist von 4,7 Millionen auf 4 Millionen gesunken. Auch das ist eine Tatsache, an der man nicht vorbeigehen sollte. Letztendlich haben sich auch die Behandlungsformen, die Behandlungsmöglichkeiten in Krankenhäusern und in den ambulanten Einrichtungen massiv verändert. Viele Dinge, die früher noch stationär gemacht worden sind, können heute auch ambulant durchgeführt werden. Das muss man immer mit dazusagen. Das ist wichtig, wenn man eine Gesamtbetrachtung macht. Anfang der Neunzigerjahre entstand ein – damals aktuelles – Krankenhausgesetz, das uns sicher in der Vergangenheit gute Dienste geleistet hat. Heute steht Sachsen in diesem Bereich vor einer der größten Modernisierungsaufgaben seit 1990. Die Aufgaben liegen auch im medizinischen Bereich vor uns: einerseits die Alterung der Gesellschaft – das ist angesprochen worden –, andererseits der Fachkräfteund – ich sage es bewusst – auch Arbeitskräftebedarf, denn es fehlen nicht nur Fachkräfte, sondern auch Arbeitskräfte insgesamt, und nicht zuletzt die Digitalisierung. Schon jetzt ist es schwierig – und darüber werden wir noch ausführlich reden müssen –, ausreichend Personal zu finden. Es gab auch heute eine ganze Reihe von Vorschlägen, was verbessert werden kann, um im medizinischen Bereich langfristig arbeiten zu können. Wir haben erst vor wenigen Tagen mit den entsprechenden Fachleuten zusammengesessen, um gemeinsam mit uns Ideen und Konzepte zu erarbeiten. Wir möchten auch, dass gleichzeitig andere Arbeitsbedingungen vorgefunden werden als noch vor 30 Jahren. Teilzeittätigkeit in der Medizin ist keine Ausnahme mehr. Auch heute möchten die Ärzte und das Pflegepersonal keine 70- Stunden-Woche absolvieren. Es wird herausfordernd in den kommenden Jahren. Das will ich hier ausdrücklich noch mal sagen. Es ist kein leichter Weg, überall dafür zu sorgen, dass Menschen gesundheitlich gut versorgt sind. Mein Anspruch ist, nicht abzuwarten, sondern jetzt zu gestalten, damit wir in Zukunft ordentliche Rahmenbedingungen haben. (Unruhe) Das Krankenhausgesetz ist eines – und gestern habe ich es auch schon gehört – der wichtigsten Gesetzesvorhaben. Aus meiner Sicht ist es natürlich auch eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben, das wir in dieser Legislaturperiode verabschieden. Ziel für Sachsen soll es sein, auch im Jahr 2030 die Menschen in einer hohen Qualität medizinisch versorgen zu können. Dafür brauchen wir eine effiziente, leistungsfähige, attraktive und gut vernetzte Krankenhausgesellschaft. Auf dieses Vernetzen komme ich später zurück. Der Ausgangspunkt dafür ist das Ziel bis 2030 für die Krankenhausversorgungslandschaft. Auch das ist heute schon mehrfach vorgestellt bzw. angesprochen worden. Mittlerweile steht dieses Zielbild, das wir in Sachsen mit der Krankenhausgesellschaft, den Kassen, der Ärztekammer, der KVS, dem Landkreistag, dem Sächsischen Städteund Gemeindetag und den Abgeordneten des Landtags erarbeitet haben; es wurde mir am 7. Februar 2022 überreicht. Dafür auch mein herzliches Dankeschön an die Abteilungen in meinem Haus unter Leitung von Frau Neukirch, die diesen Prozess trotz Corona geleitet haben. Wir haben ihn nicht verschoben. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Die wichtigste Botschaft aus diesem Leitbild ist: Alle gemeinsam machen sich auf den Weg und entwickeln Lösungen. Alle gemeinsam – das klingt so leicht, das klingt so nach einem allgemeinen Spruch. Aber das ist eine ganz wichtige Herausforderung, gerade im medizinischen Bereich. Wenn man sich in diesem Bereich auskennt, weiß man, wie differenziert und einzelorientiert manche Player in der Vergangenheit noch gedacht haben. Es ist uns gelungen, die Player in diesem Leitbild zusammenzuführen. Wir werden dafür sorgen, dass Sachsen an dieser Stelle wie ein Pionier dastehen soll. (Zuruf von der AfD: Wie ein Jungpionier!) Zuvor, im Jahr 2021, hatten wir diesen transparenten Prozess der gemeinsamen Zukunftswerkstatt geschaffen. Wir haben die Eckpunkte für das Zielbild und damit für das Gesetz erarbeitet. Dieser Kraftakt – und der war es tatsächlich – während der gesamten Corona-Pandemie, der teilweise leider nur digital stattfinden konnte, hat sich wirklich gelohnt. Der Freistaat hat seit den Neunzigerjahren mit Hilfe konsequenter Krankenhausplanung und mit Hilfe von rund 6 Milliarden Euro Fördermitteln sehr gut für seine Krankenhauslandschaft gesorgt. Man kann immer kritisieren, dass noch etwas fehlt, aber 6 Milliarden Euro lassen sich auch nicht weggucken. Insofern bin ich auch sehr froh, dass wir für dieses Jahr mit 200 Millionen Euro Investitionen und für das nächste Jahr mit 200 Millionen Euro Investitionen – ich nehme immer die Gesamtsummen aus den Einzelförderprogrammen heraus – dafür sorgen, dass es weitergeht. Ich wäre dem Landtag sehr dankbar, wenn wir für 2024 eine kleine Nachbesserung bekommen könnten, damit auch 2024 200 Millionen Euro möglich werden. Ziel bleibt und ist: Jeder Patient soll in jeder Region gut versorgt werden können, ohne dass überall alles angeboten wird. Das heißt, wir wollen alle Krankenhäuser in Sachsen erhalten – das wollen wir! –, aber die Krankenhäuser werden sich inhaltlich verändern müssen. Am kommenden Dienstag, dem 19. Juli, soll das Kabinett beschließen, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung in den Landtag eingebracht wird. Darauf freue ich mich wirklich sehr und auch auf die anschließende Diskussion. Was sind nun die Inhalte dieses Krankenhausgesetzes? – Vor allem sind es die Regelungen zur Krankenhausplanung und -finanzierung, aber auch zum Beispiel zur Organisation. Die Organisation ist nicht zu unterschätzen. Heute wurde es schon öfter angesprochen, dass die Kosten, nicht nur der Behandlung von Patienten, sondern eben auch andere Kosten, Betriebskosten, aus dem Ruder laufen. Bewährte Regelungen wollen wir beibehalten, zum Beispiel die Versorgungsstufen der Krankenhäuser als Regel-, Schwer- und Maximalversorger. Es sollen aber auch neue Regelungen eingeführt werden. Dabei werden alle in dem vorliegenden Antrag angesprochenen Aspekte berücksichtigt. Neu ist zum Beispiel die Möglichkeit der Ausweisung von Gesundheitszentren im Krankenhausplan. Herr Schaufel, Sie haben es ein bisschen despektierlich formuliert. Schauen Sie sich bitte das Beispiel Weißwasser an, was passiert, wenn die Region eng zusammenarbeitet, der Landkreis, die Krankenhäuser, mit dem Instrument, das wir geschaffen haben. Es gibt dort nämlich einen Gesundheitskoordinator, der mit den ambulanten und stationären Einrichtungen, mit den Physiotherapeuten, mit allen Playern gesprochen hat. Man hat sich darauf verständigt, dass man einen gemeinsamen Weg gehen will, um genau dieses Krankenhaus – Sie nennen es Krankenhaus light; ich überhaupt nicht; nur die Aufgabenverteilung wird neu strukturiert –, um diese Möglichkeit dort zu erhalten. Wir hatten dort eine wundervolle Veranstaltung. Es waren auch Landtagsabgeordnete dabei. Dr. Meyer war anwesend. Sie konnten sich davon überzeugen. Wir werden solche Pilotbeispiele auch anderen gern näher bringen, um zu zeigen, wie es funktioniert. (Sebastian Wippel, AfD: Wenn man eingeladen wird, dann kommt man auch hin!) Dann wollen wir eine neue Rechtsgrundlage für Modellvorhaben von Krankenhausträgern schaffen. Auch das ist uns wichtig. Damit können neue Vorhaben gefördert und erprobt werden. „Erprobt“ heißt, dass es auch Modellvorhaben gibt, bei denen man sagt: Es hat nicht so gut funktioniert. Es gibt aber eben auch Modellvorhaben, mit denen man völlig neue Wege gehen kann. Wir wollen auch die Zusammenarbeit viel stärker in den Vordergrund rücken. Dazu gehört zum Beispiel das Projekt Plauen, die Augenklinik, von der auch hier im Plenum schon oft gesprochen worden ist. Wir wollen hiermit echte, gelebte sektorenübergreifende Strukturen unterstützen. Nebeneinander zu agieren, wird künftig immer weniger funktionieren. Genau das besagt der Änderungsantrag der AfD-Fraktion: Wir sollen sicherstellen, dass alle Krankenhäuser und auch alle Stationen erhalten bleiben. Das können wir, wenn die Player miteinander reden und wenn sich die Player miteinander abstimmen. Das können wir nicht, wenn es nicht erfolgt. Die Beispiele, wo es nicht erfolgt, kennen wir alle. Wir kennen auch die Beispiele, wo es erfolgt – ich habe sie gerade genannt. Nicht jeder muss und kann alles selber machen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Kooperation ist. Auch das ist bundesweit anerkannt worden, dass wir in Sachsen eben die Koordinierung unserer Regionen miteinander durchgeführt haben. Danach wird mittlerweile in vielen Bundesländern gefragt. Das soll auch bei künftigen Prozessen angewandt werden. Digitale Lösungen sollen dabei helfen, Hemmnisse zu überwinden, zum Beispiel in der Kommunikation. Kommunikation wird einer der wesentlichen Punkte sein, um dieses Krankenhausgesetz umzusetzen. Wesentliche Änderungen der Rechtslage für die sektorenübergreifende Versorgung muss aber auch der Bund bewirken. Wir wollen neue Möglichkeiten für weitere Qualitätsanforderungen des Landes für ausgewählte Versorgungsbereiche schaffen und die Möglichkeit zur Einrichtung von Regionalkonferenzen. Zum Thema Regionalkonferenzen sei noch einmal erwähnt: Wenn man es schafft, wie der Landkreis Görlitz, einen Koordinator zu haben, der sich mit allen Playern an einen Tisch setzt, der auch einmal in den Stadtrat, in den Gemeinderat geht und erklärt und erläutert, was, warum und wie es gerade geschieht, dann braucht man nicht zu befürchten, dass es dort schiefgeht. Das ist das A und O der neuen Reform. Akteure vor Ort können regionale Entwicklungsstrategien konkret planerisch als Schwerpunkt entwickeln und mitgestalten. Eine neue Rolle kommt hierbei insbesondere den Landkreisen und kreisfreien Städten zu, weil sie eben frühzeitig mitgestalten können, aber auch den Krankenhausträgern, den Krankenkassen und der KVS. Diese Möglichkeit, die ich gerade genannt habe und die eigentlich so logisch klingt, gab es bisher nicht. Wir werden auf kommunaler Ebene wirklich für dieses Instrument werben. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt von vielen, die noch folgen müssen. Das Gesetz bildet den Rahmen. Das will ich noch einmal ausdrücklich sagen. Es muss mit Leben erfüllt werden. Ansonsten ist es ein Papiertiger, der trotzdem negative wie vielleicht einzelne positive Entwicklungen begleiten wird. Wir wollen, dass das Gesetz alle Entwicklungen in Sachsen begleitet, in der Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung, aber vor allem vor Ort in den Regionen. Das ist mir ganz wichtig. Sie als Landesabgeordnete werden dabei in Ihren Regionen eine wesentliche Rolle spielen, weil wir das Gesetz hier im Landtag beschließen werden. Ziel soll es sein, dass wir dieses Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft setzen. Das heißt, dass wir voraussichtlich im Herbst die Beratungen hier im Landtag haben werden. Corona ist noch nicht vorbei. Aktuell ist die Lage in den Krankenhäusern, was Corona betrifft – das habe ich in den vergangenen Tagen ausgeführt –, entspannt, aber wir müssen wissen, dass wir im Herbst durch andere Erkrankungen, zum Beispiel die Grippewelle oder Ähnliches, mit Mehrbelastungen rechnen müssen. Ich würde gern noch ein Wort zu Berlin sagen. Heute ist mehrfach die Krankenhausreform angesprochen worden. Frau Kuge hat gesagt, wir seien dort schlecht vertreten. Liebe Frau Kuge, wir haben uns wirklich stark dafür gemacht, dass wir vertreten sind. Gerade gestern Mittag gab uns Herr Prof. Schmitt, der Mitteldeutschland vertritt und aus Sachsen stammt, einen ersten Bericht darüber, wie die Lage ist, und wir haben ihm unsererseits ein Feedback gegeben, was wir alles erwarten. Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass wir einen Vertreter in Berlin haben. Den haben wir eingefordert; das will ich ganz klar sagen. Dann haben wir das Pflegeentlastungsgesetz, das kommen soll, was auch eine enorme Herausforderung sein wird. Wir müssen wissen: Wenn bestimmte Grenzen für den Personaleinsatz gesetzt werden, die für die Entlastung des Personals natürlich hilfreich sind, dann kann das dazu führen, dass das eine oder andere Bett nicht mehr vorhanden ist. Dafür müssen wir Sorge tragen, dass es nicht passiert. Ich möchte noch einmal ganz deutlich sagen: Im Herbst werden wir also wieder über viele wichtige Änderungen im Bereich der Krankenhäuser diskutieren. Auch hier im Landtag werden wir uns dann noch einmal mit dem Thema tiefergehend befassen. Ich freue mich darauf und auch darüber, dass wir die Diskussion nicht nur ein- oder zweimal führen, sondern eben auch heute. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Staatsministerin Köpping sprach für die Staatsregierung. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Das Schlusswort hält Frau Kollegin Kuge von der CDU-Fraktion.
