Susanne Schaper
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe Frau Kuge und Frau Kuhfuß sehr aufmerksam zugehört und habe gesucht und gesucht. Das ist alles total richtig, insbesondere was Frau Kuge eingangs sagte. Aber im Antrag finde ich das leider nicht. Vielleicht kann das jemand von der Koalition in der zweiten Runde beantworten; aber insbesondere wie die sektorale Verzahnung aussehen soll, würde ich mich fragen. Die Frage zum Thema Qualität habe ich auch an Frau Kuhfuß, am Beispiel von Krebserkrankungen. Heute passiert es eigentlich nicht mehr, dass ein Fachkrankenhaus das allein löst. Es gibt den Austausch über die onkologischen Zentren. Da ist die Frage, was wir am Ende mit den Fachkrankenhäusern machen. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Koalition heute einen Antrag zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung in Sachsen zur Diskussion stellt. Das ist zweifellos mehr als nötig, wie wir von den Vorrednern gehört haben. Auf die Frage, inwieweit das ein zukunftsweisender Beitrag ist, kann bzw. mag ich lieber nicht antworten. In der medizinischen Sprache würde man hier eher von einer basalen Stimulation reden als von allem anderen. Bedauerlich finde ich zumindest, dass der Feststellungsteil offenbar mithilfe einer Phrasendreschmaschine entstanden ist. Die gibt es wirklich, das habe ich gegoogelt. Dass die Pandemie das Gesundheitssystem vor außergewöhnliche Herausforderungen gestellt hat, dass Krankenhäuser ein wichtiger Bereich der Krankenversorgung sind und dass wir einen Fachkräftemangel haben – Überraschung! –, sind kaum noch allgemeiner zu fassende Gemeinplätze. Die Punkte des zweiten Teils sind daraus mitnichten schlüssig abzuleiten. Sie haben diese Feststellung schon im November 2021 angeführt – ich habe im Protokoll nachgelesen –, nämlich als wir über unseren Antrag 7/4466 „Weiterentwicklung der sächsischen Krankenhausgesellschaft am Gemeinwohl orientieren“ geredet haben. Inzwischen kursiert der Referentenentwurf für ein neues Krankenhausgesetz, und nun kommt meine nächste Frage: Wie passen der Gesetzentwurf und die Punkte im zweiten Teil dieses Prioritätenantrags zusammen? Alle diese Punkte sind nicht falsch, und sie können vermutlich, wie wir gehört haben, von allen hier im Saal bestätigt werden. Aber ich würde wirklich gern wissen, inwieweit er tatsächlich konkret und zu einer Überarbeitung des Referentenentwurfs für das Krankenhausgesetz oder auch zur Erhöhung der Krankenhausinvestitionen führt. Ich hoffe, dass Frau Staatsministerin Köpping das vielleicht im Anschluss noch erläutert. Zusätzlich verwundert mich, dass im vorliegenden Antrag an keiner Stelle zu lesen ist, dass man auch in Richtung Bundespolitik wirken will. Da kann man sich hier hinstellen und sagen, wir sind hier im Land. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Grundlagen dafür werden nun einmal im Bund geschaffen. Soweit ich mich erinnere, ist Sachsen auch im Bundesrat vertreten, zumal in einer früheren Rede der Staatsregierung bestätigt wurde, dass die Landespolitik ohne die Bundespolitik in ihren Möglichkeiten beschränkt sei. Zu hören war – ich zitiere –: „Dies sind die grundlegenden, auf Bundesebene zu regelnden Themen, die unsere Akteure des Gesundheitswesens umtreiben. Sie müssen in den kommenden Jahren unbedingt aufgegriffen werden, und auch der Freistaat Sachsen wird sich gemeinsam mit anderen Bundesländern aktiv einbringen.“ Davon liest man im Antrag der Koalition allerdings leider nichts mehr. Aber im Sinne der Redewendung „Steter Tropfen höhlt den Stein“ werde ich Ihnen gern noch einmal einige Forderungen näherbringen, die zum Beispiel in unserem Antrag standen. Ich bin mir sicher, ohne Bezug auf den Bund fällt es uns hier umso schwerer, die Probleme in der stationären Versorgung in den Griff zu bekommen. Allein schon Ihre Alltagsforderung der Priorisierung einer qualitativ hochwertigen und an den Patientinnen und Patienten orientierten Versorgung scheitert doch an der ungeeigneten Finanzierung der Häuser über das System der Fallpauschalen. Das sagen wir als Linksfraktion, nebenbei bemerkt, schon seit ihrer Einführung. Die Böckler-Stiftung wurde bereits zitiert, dass das kein sinnvolles Instrument ist, um Krankenhäuser zu finanzieren. Es geht darum, was man stattdessen vorschlägt. Das wäre nach dem Selbstkostendeckungsprinzip auch unsere Intention, und das stellt auch die Böckler-Stiftung fest. Sie wissen genau wie ich: In der DRG werden die tatsächlichen Kosten nicht berücksichtigt. Da spreche ich nicht nur vom Händehalten des Patienten, sondern auch von den sehr vielen Tätigkeiten im Hintergrund. Nicht vergessen darf man, dass trotz Inflation – das wurde schon festgestellt, aber eine Lösung wurde nicht angeboten –, insbesondere steigender Nebenkosten, die auch Krankenhäuser haben, die DRGs aber unverändert bleiben. Das kommt zu den bestehenden Problemen hinzu, aber auch, dass jedes Mal eine neue Sau durchs Dorf getrieben wird, wie jetzt die Ambulantisierung. Zusätzlich steht auch noch dieser Hybrid-DRG vor der Tür. Besonders schlimm ist für uns auch, dass bei den Krankenhäusern nichts gegen die Möglichkeit der Gewinnausschüttung getan wird, obwohl jeder Euro für Reinvestitionen oder den Betrieb im Ganzen benötigt wird. Wer glaubt, dass träfe nur für private Träger zu, der liegt völlig falsch. Auch bei anderen Trägern ist das kein Einzelfall. Während einige Landkreise oder kreisfreie Städte verstanden haben, dass insbesondere wegen der Pandemie keine Ausschüttung erfolgen sollte, besteht beispielsweise der Vogtlandkreis – da greift man sich an den Kopf – weiterhin auf einer Ausschüttung. Deshalb wiederhole ich unsere Forderung vom November 2021: Alle kommerziellen profitträchtigen Anreize müssen aus den Strukturen und Systemen der sozialen Daseinsvorsorge herausgenommen werden, insbesondere auch aus denen des Gesundheitswesens und der Pflege. Außerdem fehlt dem Antrag etwas sehr Grundsätzliches. Wir müssen bei der Krankenhausversorgung nicht nur an die Ärztinnen und Ärzte denken oder an die Ausstattung, sondern an alle Beschäftigten in einer Klinik, vor allem an das Pflegepersonal. Hier spreche ich nicht nur über die Aus- und Weiterbildung, wie im vorliegenden Antrag genannt, sondern es geht in erster Linie um den Abbau der Überlastung bis hin zu guten Arbeitsbedingungen, die auch in Zeiten außergewöhnlicher Bedingungen Bestand haben müssen. Diese Bedingungen nehmen zu, was jetzt in der Pandemie auch festgestellt wurde. (Beifall der Abg. Anna Gorskih, DIE LINKE) Fakt ist: Wir könnten eine Menge Pflegekräfte zurückgewinnen, wenn die Arbeitsbedingungen deutlich besser wären. Dazu gehören zum Beispiel Zeit für gute Pflege durch bedarfsgerechte Personalbemessung, angemessene Bezahlung, verlässliche Arbeitszeiten, insbesondere im Ausfallmanagement, Erhöhung der Wiedereinstiegsmotivation durch umfassende Einarbeitung und geeignete Finanzierungsgrundlagen, zum Beispiel durch eine Bürger(innen)- Versicherung. (Beifall bei den LINKEN) Auch davon ist nichts in Ihrem Antrag zu lesen. Ich frage mich, wie Sie das dann umsetzen wollen. Ebenso wenig ist etwas über die Auswirkungen auf den Haushalt zu lesen. Entschuldigung, aber nicht einmal zu den Krankenhausinvestitionen, für die der Freistaat Sachsen verantwortlich ist, steht hier ein Halbsatz. Das geht doch so nicht. Wir werden ihm dennoch zustimmen, denn er richtet keinen Schaden an. (Oh-Rufe der CDU) Wir verbinden damit die Hoffnung, dass dem SMS gegenüber dem Rest der Staatsregierung etwas Aufmerksamkeit zukommen wird. Ansonsten wäre es leider nur reine Symbolpolitik, auch wenn Sie darüber stöhnen. Aber: Das ändert an dem Fakt nichts. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Die Formulierung „Aufmerksamkeit“ möchte ich noch mal aufgreifen. Ich bitte ebenfalls um Aufmerksamkeit. Das Gemurmel nimmt zu. Ich bitte darum, wenn Sie sich unterhalten, sich etwas leiser zu unterhalten, damit wir hier keine Störung erleben müssen bzw. die Rednerin oder der Redner tatsächlich auch ihre Worte fassen können. Jetzt sind wir mit der ersten Rednerrunde fertig, und wir können in eine zweite Rednerrunde eintauchen. Die CDUFraktion hat keinen Bedarf angemeldet, bei den Fraktionen BÜNDNISGRÜNE und SPD sehe ich auch keinen Bedarf, bei der AfD-Fraktion auch nicht. Die Fraktion DIE LINKE hat ebenfalls keinen Bedarf. Somit übergebe ich jetzt das Wort an Frau Staatsministerin Köpping. – Bitte schön.
