Simone Lang
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn ein Gesetz nach 30 Jahren das erste Mal grundlegend überarbeitet wird, kann man davon ausgehen, dass es spannend wird, vor allem, wenn dieses Gesetz den Rahmen für die Krankenhausversorgung in diesem Land setzt. Bereits in den Koalitionsverhandlungen 2019 war uns klar, dass das Sächsische Krankenhausgesetz dringend genau angeschaut werden muss; denn innerhalb von drei Jahrzehnten entwickeln sich für gewöhnlich Dinge weiter. Rahmenbedingungen wie die demografische Entwicklung und damit der Versorgungsbedarf in der Bevölkerung, der medizinische Fortschritt, der Arbeitskraftbedarf oder die Qualitätsanforderungen verändern sich. Ein „Weiter wie bisher“ ist irgendwann nicht mehr möglich. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Krankenhausgesetz unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Zukunftswerkstatt zu novellieren. Ich bin dem Sozialministerium und allen Beteiligten dankbar, dass diese Zukunftswerkstatt trotz Corona-Pandemie mit Leben gefüllt werden konnte. Zwischen dem 25. Januar und dem 12. Mai 2021 wurden gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft, den Krankenkassen, der Landesärztekammer sowie der Kassenärztlichen Vereinigung sechs Workshops veranstaltet. Verschiedene Akteure und Akteurinnen haben in diesem Zuge darüber diskutiert, wie die stationäre Versorgung im Freistaat weiterentwickelt und modernisiert werden soll. Das allein ist ein mitunter schwieriges Unterfangen, da die einzelnen Akteure unterschiedliche Interessen haben. Das ist ein Aspekt, der mir in den vergangenen Diskussionen oft zu kurz gekommen ist. Umso erfreulicher ist es, dass die Akteure aus der Gesundheitslandschaft gemeinsam mit der kommunalen Ebene ein „Zielbild 2030“ für die sächsische Krankenhausversorgungslandschaft vorgelegt und am 7. Februar dieses Jahres an Frau Sozialministerin Petra Köpping übergeben haben. In diesem Zielbild werden nicht nur die aktuellen Herausforderungen skizziert, sondern auch, wie es der Name sagt, Ziele für die zukünftige Versorgung formuliert. Das Krankenhausgesetz legt wichtige Grundlagen, um genau diese Ziele zu erreichen. Für uns als Koalition war es in diesem Prozess wichtig, der Staatsregierung einige Merkposten mit auf den Weg zu geben, bevor der Gesetzentwurf in den Landtag kommt. Dabei hat eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten und Patentinnen für uns immer die höchste Priorität; denn niemandem nützt ein Krankenhaus um die Ecke, in das man mit einem unguten Gefühl geht, weil die nötige Erfahrung oder das nötige Personal vor Ort fehlen. Daher ist uns klar, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung weiterhin eine flächendeckende Grundversorgung vorsehen muss, dass es aber im Sinne der Patienten und Patientinnen ist, spezialisierte Eingriffe nur an Standortschwerpunkten durchzuführen – auch wenn damit ein längerer Weg verbunden sein sollte. In dieser Grundversorgung spielen die Krankenhäuser auf dem Land eine wichtige Rolle, denn sie gewähren eine wohnortnahe Versorgung und können noch stärker für die ambulanten Angebote genutzt werden. An diesem Punkt wären wir wieder beim gesundheitspolitischen Dauerbrenner, der sektorenübergreifenden Versorgung. Für das Bundesministerium und die entsprechende Bund-LänderArbeitsgruppe bleibt es weiterhin ein zentrales Anliegen, der sektorenübergreifenden Versorgung zu einem Durchbruch zu verhelfen. Eine strikte Trennung zwischen ambulant und stationär hat negative Folgen für alle Patientinnen und Patienten, sei es aufgrund einer unzureichenden Informationsübermittlung, mangelnder Absprache über Behandlungsschritte oder eines unzureichenden Austausches über Fachwissen. Daher ist es wichtig, dass wir die auf Landesebene möglichen Weichen stellen, um von unserer Seite aus diesen Prozess zu fördern. Mit Blick auf den Fachkräftebedarf, die Qualitätssicherung und die nötigen Wissenstransfers scheinen uns eine deutlich stärkere Kooperation und Vernetzung zwischen den Krankenhäusern erstrebenswert. In diesem Zug sollen die Vernetzung und die fachliche Zusammenarbeit gefördert und Anreize für regionale und überregionale Kooperationen geschaffen werden; denn auch hier muss das Prinzip gelten, dass das Wohl der Patienten und Patientinnen an erster Stelle kommt. Auf Kooperationen haben wir uns auch bei dem Punkt der Einbindung von regionalen Akteuren in die strategische Planung der medizinischen Versorgung verständigt. In Regionalkonferenzen sollen die Akteure vor Ort die Möglichkeit bekommen, konkret an der Versorgungsstrategie mitzuwirken und diese mit zu entwickeln. Davon kann die Krankenhausplanung profitieren, weil so noch stärker regionale Besonderheiten berücksichtigt und neue Impulse gesetzt werden können. Auch im Bereich von Digitalisierung und Telemedizin dürfen wir nicht stehen bleiben, sondern müssen unsere Krankenhäuser entsprechend aufrüsten. Zum Schluss möchte ich noch einmal auf die Warnung vor Krankenhausschließungen in den vergangenen Monaten eingehen. In Sachsen stehen der Bevölkerung 78 Krankenhäuser für die stationäre Versorgung zur Verfügung. Wenn wir ehrlich sind, brauchen wir sie alle. Die Frage ist mit Blick auf Fachkräftemangel, demografische Entwicklung und Qualitätssicherung: In welcher Form und mit welchem Angebot? Wir sehen in dem zu novellierenden Krankenhausgesetz für einige Häuser die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und so die Versorgung vor Ort sicherzustellen. Diese Chance sollten alle Akteurinnen und Akteure nutzen. Mit unserem Beitrag machen wir die erste Schwerpunktsetzung der Koalitionsfraktionen deutlich und bitten um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht Kollege Schaufel für die Fraktion der AfD.
