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Kathleen Kuhfuß

GRÜNE 14.07.2022 Sitzungen 7/54

Herzlichen Dank. – Zurück zum Sächsischen Krankenhausgesetz, welches auch kritisch oder sogar ängstlich betrachtet wird, weil es die Versorgungsstufen unserer sächsischen Krankenhäuser berührt. Wenn Ressourcen und Personal knapp werden und gleichzeitig ein Anspruch auf höchste Qualität besteht, muss die Frage gestellt werden, wie die Versorgung wohnortnah sichergestellt werden kann und wo über einen Maximalversorger die gesamte Palette an hochspezialisierter Leistung angeboten wird. Dies bedeutet auch: Wir müssen im Krankenhausgesetz den Umbauprozess anstoßen, der sich danach ausrichten muss, dass wir regional die Grundversorgung sicherstellen, aber hochspezialisierte Eingriffe nur an den Krankenhäusern mit hoher Qualität und Kompetenz durchführen lassen. So belegt eine Auswertung der AOK, dass die Sterblichkeitsrate bei Krebspatient(inn)en, die in zertifizierten Onkologischen Zentren behandelt werden, bis zu 26 % geringer ist gegenüber einer Behandlung in einem nicht zertifizierten Krankenhaus. Deshalb sollte nicht jedes Krankenhaus ungeachtet von Qualitätskriterien Behandlungen durchführen dürfen. Das ist uns ein wichtiges Anliegen. Um die Qualität und Fachexpertise zu fördern, brauchen wir aus- und weitergebildete Ärztinnen und Ärzte. Oft kann eine Klinik das nicht allein stemmen, um diese Inhalte anbieten zu können. Deshalb ist eine krankenhausübergreifende Zusammenarbeit auch über Versorgungsstufen hinaus notwendig. Das passiert aber nicht von allein und ist deswegen ein existenzieller Bestandteil dieser Reform. Da wir uns in Sachsen und auch im Bund auf den Weg zu einer zukunftsfähigen Gestaltung der Krankenhauslandschaft machen und damit die medizinische Versorgung sozusagen in Angriff nehmen, sollten wir zwischendrin immer mal schauen, ob wir auf dem richtigen Weg sind oder ob wir an einer Kreuzung abbiegen müssten. Um nicht wieder nach drei Jahrzehnten festzustellen, dass die Welt sich weiterentwickelt hat, aber das Krankenhausgesetz stehen geblieben ist, braucht es aus unserer Sicht dringend eine Evaluation. In Punkt II Abs. 3 möchten wir die Einbindung der Akteure vor Ort in die strategische Planung der medizinischen Versorgung in den Regionen ermöglichen. Die Vertreter der Kommunen vor Ort kennen sich in ihrer Region aus. Sie sind dort verortet und kennen ihre Bürgerinnen und Bürger sowie deren Bedürfnisse am besten. Eine Einbindung führt zu gegenseitigem Verständnis und gemeinsamer Suche nach den besten Lösungen. Mit regionalen Konferenzen können Emotionen bei den Versorgungsprozessen aufgefangen und in zielführende Debatten gelenkt werden. Die jetzt anstehende dringende Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes ist ein notwendiger und mutiger Schritt der Staatsregierung, der noch 2022 verabschiedet werden soll. Uns BÜNDNISGRÜNEN sind die wohnortnahe Versorgung und die Sicherstellung der Qualität für die Patienten ein Herzensanliegen. Die Stärkung der Weiterbildungsverbünde für die Fachärztinnen und Fachärzte sehen wir als unverzichtbare Absicherung für die Zukunft. Wir bitten dringend darum, sicherzustellen, dass dieser Gesetzentwurf auch eine Möglichkeit der Evaluation beinhaltet. Bitte unterstützen Sie diesen Antrag der Koalition. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuhfuß sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht Frau Kollegin Lang für die Fraktion der SPD:

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