Kathleen Kuhfuß
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat sich nach über 30 Jahren auf den Weg gemacht, das Krankenhausgesetz zu reformieren. Von mir einen herzlichen Dank dafür. (Zuruf von Staatsministerin Petra Köpping) Dazu gehört Mut. Das Gesetz von vor 30 Jahren entspricht nicht mehr der Zeit. Viele Strukturen haben sich verändert. Wir leben heute mit völlig neuen Technologien, und auch die Anforderungen der Sächsinnen und Sachsen sind deutlich gestiegen. Dieser Prozess – darauf ist Daniela Kuge schon eingegangen – wurde mit einer Zukunftswerkstatt eingeläutet, sodass Experten aus verschiedenen Sparten der Krankenhauslandschaft, der Trägerstrukturen und der medizinischen Infrastruktur an der Weiterentwicklung des Krankenhausgesetzes beteiligt waren. Wir, die Koalitionsfraktionen, möchten diesen Prozess mit diesem Antrag unterstützen. So ist es uns die Versorgungssicherheit in ganz Sachsen – unabhängig ob Stadt oder Land – besonders wichtig. Es muss für jede Sächsin, für jeden Sachsen möglich sein, im Notfall eine medizinische Grundversorgung zu erreichen. Das – das gehört zur Ehrlichkeit dazu – stellt im ländlichen Raum eine große Herausforderung dar. Bedingt durch den demografischen Wandel fehlen uns Ärzte und Pflegekräfte auf dem Land, um eine 24/7-Versorgung aufrechtzuerhalten; genau das aber gehört dazu, wenn Menschen auf dem Land älter werden und damit auch enger medizinisch betreut werden wollen. Unter diesen schwierigen Bedingungen, die medizinische Versorgung zu gewährleisten, wollen wir neue Versorgungskonzepte, wie die Gesundheitszentren, gestalten. Hier werden unterschiedliche Akteure, wie Haus- und Fachärzte, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Apotheken und Pflegedienste, unter einem Dach Patienten versorgen können. Ausgestattet mit Krankenhausbetten auch für die stationäre Behandlung wäre damit die Grundabsicherung im Krankheitsfall in der Wohnortnähe gegeben. Diese sektorenübergreifende Versorgung funktioniert derzeit noch nicht reibungslos, und das muss sich ändern. Ein Beispiel dazu: So hatte sich das Krankenhaus Emmaus in Niesky bereits auf den Weg gemacht, ein Gesundheitszentrum zu gründen. Der Chefarzt für Innere Medizin arbeitet dort in Teilzeit als niedergelassener Arzt, um die ambulante Behandlung, insbesondere die Vor- und Nachbehandlung zu einem stationären Eingriff, durchführen zu können. Hier kommt er aber an seine Grenzen, denn er kann das MRT im Krankenhaus nicht nutzen, obwohl es freie Kapazitäten hat. Er muss seine Patientinnen und Patienten an den niedergelassenen Radiologen mit zum Teil langen Wartezeiten überweisen oder am Ende doch eine Einweisung ins Krankenhaus veranlassen, um das MRT für die notwendige vorstationäre Untersuchung nutzen zu können. An diesen Stellschrauben im Vergütungssystem bei der ambulanten und der stationären Behandlung müssen wir arbeiten. Wir warten sehr ungeduldig auf die Reform aus dem Bund. Im Koalitionsvertrag des Bundes sind genau diese Schnittstellen erkannt worden; sie sollen zum Beispiel mit Hybrid-DRGs behoben werden. Apropos DRGs: Sie konnten das alles in den letzten Tagen in der Presse lesen. Einige der sächsischen Krankenhäuser – oder um nicht zu sagen: viele – drohen in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Das hat etwas mit den Tarifverträgen zu tun, aber natürlich auch mit den steigenden Energiekosten, sodass an dieser Stellschraube dringend gedreht werden muss. (Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kuhfuß, darf ich Sie kurz unterbrechen? – Ich bitte um mehr Ruhe. Es wird langsam unruhiger im Saal. Ich bitte darum, den Geräuschpegel etwas nach unten zu fahren. – Bitte schön, Frau Kuhfuß.
