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Christian Piwarz

14.07.2022 Sitzungen 7/54

Die Frage kann ich gar nicht so einfach beantworten. Man könnte sich formal darauf beziehen, was der Bund an Geldern insgesamt zur Verfügung stellt. Entsprechend dem Beschluss des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten vom 07.04. stellt der Bund dafür insgesamt 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Davon bekommen wir in Sachsen nach dem Königsteiner Schlüssel circa 49 Millionen Euro. Dazu erhalten die Kommunen noch einmal 70 Millionen Euro. Dabei geht es um die Kosten der Unterkunft, die damit abgesichert werden. Es geht um eine Pauschale zur Erstattung von Kita-Kosten, was bei uns hineinspielt, und eine Pauschale für sonstige Belastungen. Das, was wir derzeit an Mehrausgaben im Bildungssystem haben, wird im Moment aus dem regulären Haushalt des Einzelplans 05, also des SMK, komplett finanziert. Wir haben aber mit dem Finanzministerium die entsprechende Übereinkunft, dass, sollte es in der Haushaltsbewirtschaftung zu Engpässen kommen, wir an das SMF herantreten, damit dort Regelungen getroffen werden, dass aus diesen 49 Millionen Euro gegebenenfalls noch einmal Gelder zur Verfügung gestellt werden. Das wird also den Ländern zur Verfügung gestellt. Das, was der Bund ansonsten noch macht, sind die entsprechenden Sprachkurse, die über das BAMF angeboten werden. Wir müssen auch schauen – das geht jetzt aber über mein Ressort hinaus –, ob das bei der hohen Anzahl von Flüchtlingen, die jetzt binnen so kurzer Zeit zu uns gekommen sind, ausreichend ist. Das sind die Maßnahmen, die vom Bund mit unterstützt bzw. zur Verfügung gestellt werden. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. An Mikrofon 7 Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion, bitte.

Protokoll ↗