Christian Piwarz
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Aktuellen Debatte heute soll Zwischenbilanz zum längeren gemeinsamen Lernen gezogen werden und das möchte ich gern tun. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen für die Jahre 2019 bis 2024 und insbesondere der parlamentarischen Behandlung des Volksantrags „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ hatte sich die Koalition auf die Einführung der Oberschule+ sowie der für Sachsen neuen Schulart Gemeinschaftsschule verständigt. Begleitend zur Schulgesetzänderung haben wir folgende Parameter für diese neue Schulart vereinbart und im Rahmen der Schulordnung festgeschrieben: Erstens. In der Gemeinschaftsschule lernen die Schülerinnen und Schüler über die Primarstufe hinaus weiterhin gemeinsam am gleichen Ort. Sie werden vorwiegend im binnendifferenzierten Unterricht individuell gefördert. Damit wurde insbesondere der wesentliche Punkt des Volksantrags gewürdigt und dessen Umsetzung eingeleitet. Zweitens. Gemeinschaftsschulen können auch ohne eigene Primarstufe eingerichtet werden, wenn sie mit benachbarten Grundschulen feste Kooperationen eingehen. Drittens. Die Schülerinnen und Schüler können alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse erwerben. Viertens. Die freie Schulwahl nach Abschluss der Primarstufe wird garantiert und ein Schulwechsel von der und hin zur Gemeinschaftsschule ist möglich. Fünftens. Gemeinschaftsschulen können vom Schulträger neu gegründet werden oder durch Neukonstitution aus einer oder mehreren bestehenden Grundschulen, Oberschulen oder Gymnasien entstehen. Sechstens. Eine Gemeinschaftsschule kann eingerichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass diese in der Klassenstufe 5 mindestens über vier Klassenzüge verfügt. Außerhalb der Oberzentren kann die Klassenstufe 5 dreizügig eingerichtet und in den nachfolgenden Klassen und Jahrgangsstufen fortgeführt werden. Von einem solchen Abweichen darf nicht in drei aufeinanderfolgenden Schuljahren Gebrauch gemacht werden. Siebtens. Der Gemeinschaftsschule liegt ein von der Lehrer- und der Schulkonferenz bestätigtes pädagogisches Konzept zugrunde. Achtens. Für Schulstandorte im ländlichen Raum werden Oberschulen mit besonderem pädagogischen Profil und damit längeres gemeinsames Lernen ermöglicht. Diese Oberschulen+ bestehen aus Oberschulen mit verbundener Grundschule und ermöglichen so das gemeinsame Lernen von Klassenstufe 1 bis 10. Nach ihrem pädagogischen Konzept bieten die Oberschulen+ von der Differenzierung her sowohl abweichende als auch ergänzende Bildungsinhalte zur Erleichterung eines Übergangs an ein Gymnasium an. Der Erwerb der Hochschulreife ist über den anschließenden Besuch eines Gymnasiums oder eines beruflichen Gymnasiums möglich. In Oberschulen+ oder beim Wechsel auf eine solche bedarf es keiner Bildungsempfehlung. Sie können außerhalb von Mittel- und Oberzentren eingerichtet werden und verfügen über maximal zwei Klassenzüge. Die Bildung einer Oberschule+ bedarf der jeweiligen Zustimmung des Schulträgers sowie der Schulkonferenz und damit inzident auch der Lehrerkonferenz. Benachbarte Schulträger sollen angehört werden. – So viel erst einmal zum Status quo wie er festgeschrieben wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen vom 15. Juli 2020 hat das Staatsministerium für Kultus die rechtlichen Grundlagen für Gemeinschaftsschulen mit der Schulordnung Gemeinschaftsschulen vom 22. Juni 2021 geschaffen. Für die Oberschule+ erfolgte die rechtliche Verortung im Rahmen der Änderung der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen vom 22. Juli 2021. Damit war seit Mitte 2021 der Weg für die Bildung dieser Schulen in Sachsen bereitet. Das Kultusministerium hat Leitfäden für die Ausgestaltung von Gemeinschaftsschule und Oberschule+ entwickelt. Diese beinhalten Hinweise zu den wesentlichen Voraussetzungen der Einrichtung dieser Schulen, zur Gestaltung der Stundentafeln, konkrete Checklisten für den Gründungsprozess und für die Entwicklung des Schulprogramms, und sie unterstützen die Umsetzung der Schulordnungen. Die fachliche Begleitung und Unterstützung sich im Aufbau befindender Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ ist durch das Landesamt für Schule und Bildung sichergestellt. Wie gestaltet sich nun die aktuelle Situation zwei Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen? Als erste Gemeinschaftsschule in Sachsen hatte ab dem Schuljahr 2021/2022 die Leipziger Modellschule die Genehmigung erhalten, die Schule mit Klassenstufen 1 bis 10 sowie Jahrgangsstufen 11 und 12 als genehmigte Ersatzschule zu betreiben. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat am 25. November 2021 die Schulartänderung der Universitätsgrundschule sowie der Universitätsoberschule in die Schulart Gemeinschaftsschule zum 1. August dieses Jahres beschlossen. Außerdem wird die 2020 neu gegründete 151. Oberschule nunmehr als Gemeinschaftsschule in der Dresdner Albertstadt geführt. In Leipzig wird am Schulstandort Dösner Weg eine Gemeinschaftsschule entstehen. Ab dem Schuljahr 2024/2025 ist die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Primarstufe und in Klassenstufe 5 geplant. Für die Einrichtung einer Oberschule+ gab es in den letzten zwei Jahren einige Interessensbekundungen, erste Gespräche zur Umsetzung und Vor-Ort-Begehungen, zum Beispiel zur Oberschule Gröditz und zur Grundschule Großschirma. Bisher wurde eine Oberschule in freier Trägerschaft in Großnaundorf eingerichtet. Weitere Anträge sind angekündigt oder befinden sich im Prüfverfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule werden entsprechend ihrer Leistungsmöglichkeiten, Begabungen und Bildungsabsichten im vorwiegend binnendifferenzierten Unterricht individuell gefördert. Ziel ist es, sie zu dem angestrebten und für sie höchstmöglichen schulischen Abschluss zu führen. Auch an den Gemeinschaftsschulen sind die Lehrpläne und Stundentafeln der Grundschule, der Oberschule und des Gymnasiums die Grundlage für den Unterricht. Abweichungen von den Stundentafeln sind in einem bestimmten Rahmen möglich. Diesen auszugestalten liegt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Schule. Wir sind uns bewusst, dass der gemeinsame, leistungsdifferenzierte Unterricht hohe pädagogische Anforderungen stellt. Die Qualität von Gemeinschaftsschulen und von Oberschulen+ hängt deshalb in besonderer Weise vom Engagement und der Kompetenz der Lehrkräfte und der Schulleitungen vor Ort ab. Sie bedeutet Entwicklungsarbeit mit Erfolgen, gegebenenfalls aber auch Rückschlägen. Mit ihren Erfahrungen können und werden die Gemeinschaftsschulen und die Oberschulen+ unser bewährtes gegliedertes Schulsystem im Freistaat Sachsen noch einmal bereichern. Schulentwicklung ist ein andauernder Prozess. Wir werden diesen begleiten, indem wir die Erkenntnisse sammeln, die Resultate in geeigneten Abständen prüfen und auf der Grundlage gewonnener Erfahrungen die Rahmenbedingungen fortschreiben. In diesem Sinne wünsche ich bei diesem anspruchsvollen Prozess allen Beteiligten viel Kraft und Erfolg. Danke schön. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Aktuelle Klimaschutz und Energiesouveränität erneuerbaren Energien die Klimakrise Antrag der Fraktion Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Herr Dr. Gerber, bitte.
