Romy Penz
Schülerverkehr Mittelsachsen (Frage Nr. 4) Fragen an die Staatsregierung: 1. Welche Finanz-/Fördermittel erhielt und erhält der Landkreis Mittelsachsen von 2019 bis 2023 für die Schülerbeförderung? (Bitte je Jahr die Mittel je Haushaltstitel/ Förderprogramm aufschlüsseln.) 2. Welche Finanz-/Fördermittel erhielt und erhält der Landkreis Mittelsachsen von 2021 bis 2023 für das Bildungsticket? (Bitte je Jahr die Mittel je Haushaltstitel/ Förderprogramm aufschlüsseln.) Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Landkreis Mittelsachsen erhielt bzw. erhält gemäß § 1 Abs. 1 ÖPNVFinAusG zum Ausgleich der bei der Beförderung von Personen mit ermäßigten Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs bei den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr entstehenden Mindereinnahmen Zuweisungen in Höhe von: 2019: 3 806 255 Euro; 2020: 3 879 552 Euro, 2021: 3 960 145 Euro und 2022: 4 207 993 Euro. Die Mittel 2023 können derzeit noch nicht beziffert werden. Über die Höhe der zur Verfügung stehenden Gesamtmittel im Jahr 2023 entscheidet der Sächsische Landtag als Haushaltsgesetzgeber im Rahmen des Haushaltsplans für die Jahre 2023 und 2024. Die Zuweisungen für das Jahr 2023 werden anschließend im Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 veröffentlicht. Des Weiteren liegen die für die Verteilung der Gesamtmittel notwendigen Daten des Statistischen Landesamtes (StaLa) zum Stichtag 31. Dezember 2021 (Anzahl der Schüler[innen] und Student[inn]en) noch nicht vor, um die auf die Gebietskörperschaften entfallenden spezifischen Beträge für das Jahr 2023 zu berechnen. Zu Frage 2: Der Landkreis Mittelsachsen erhielt bzw. erhält gemäß § 1 Abs. 1 a ÖPNVFinAusG für das Bildungsticket Zuweisungen in folgender Höhe: 2021 (Einführung zum 01.08.2021/Ist für 5 Monate): 1 496 621 Euro und 2022: 3 589 005 Euro. Die Zuweisungen für das Bildungsticket für das Jahr 2023 sind noch nicht gesetzlich geregelt. Über die Höhe der zur Verfügung stehenden Gesamtmittel im Jahr 2023 entscheidet der Sächsische Landtag als Haushaltsgesetzgeber im Rahmen des Haushaltsplans für die Jahre 2023 und 2024.
