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Lucie Hammecke

GRÜNE 05.05.2022 Sitzungen 7/50

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Beim Lesen des Antrags habe ich mich wirklich gefragt, ob Sie als AfD-Abgeordnete einfach zu faul waren, sich tatsächlich substanzielle Anträge auszudenken. Gehen Ihnen die Antragsideen aus, oder geht es Ihnen wieder einmal nur darum, andere vor sich herzutreiben und zu spalten? Erst im Juli letzten Jahres mussten wir im Hohen Haus schon einmal über einen Ihrer Anträge diskutieren, mit identischem Thema. Der Titel lautete: „Anwendung der sogenannten geschlechtergerechten Sprache in der behördlichen und ministerialen Kommunikation unterbinden“. Langsam langweilt es nur noch. Uns GRÜNEN wird ja eigentlich immer vorgeworfen, Verbote für alles Mögliche aussprechen zu wollen oder mit missionarischem Eifer Sternchen vor uns herzutragen. Ich möchte hier nur einmal feststellen, dass es die AfD ist, die zum zweiten Mal in nicht mal einem Jahr dieses Thema im Hohen Haus einbringt. Und nun werden also schon Faltblätter oder Datenschutzinformationen von Ministerien nach Sternchen oder Unterstrichen gescannt oder sich damit gebrüstet, dass irgendwelche Formulierungen von Homepages genommen werden. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Die öffentlich zugänglich sind!) Ich frage mich, wer hier die Sprachpolizei ist. So ein bisschen Vielfalt scheint Ihnen ernsthaft wehzutun. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN vereinzelt bei der SPD) Daher direkt Mythos Nr. 1 aufgedeckt, es wären Feminist(inn)en, die über nichts anderes sprechen. Nein, es sind Rechte, die ihre Ablehnung zur geschlechtergerechten Sprache nicht nur einmal, gleich zweimal zum Thema im Hohen Haus machen. Es überrascht sicher nicht, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das sind die Rechten von der CDU-Fraktion, mit denen Sie in der Koalition sind!) und dass wir als BÜNDNISGRÜNE – ich meine Sie mit Ihren zwei Anträgen, Herr Weigand, falls es nicht klargeworden ist – auch eine andere Auffassung haben als die des Positionspapiers der CDU. Das ist aber auch in Ordnung, denn nicht die Positionspapiere einzelner Fraktionen sind Grundlage für Regierungshandeln, denn immerhin sind wir in dieser Koalition zu dritt. Da ich aber weiterhin das Gefühl habe, dass es wichtig und außerdem didaktisch wertvoll ist, hier noch einmal ein paar Fakten zu nennen, denn anscheinend haben Sie, sehr geehrte AfD-Fraktion, beim letzten Mal im vergangenen Juli nicht ordentlich zugehört, sei gesagt: Die geschlechtergerechte Sprache ist keine Erfindung von Feminist(inn)en des 21. Jahrhunderts. Der Anspruch, konkret benannt zu werden, ist mindestens 233 Jahre alt. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die am 26. August 1789 von der Französischen Nationalversammlung verabschiedet wurde, ist ein sehr gutes Beispiel. Sie legte in 17 Artikeln die Menschen- und Bürgerrechte fest, die jedem Franzosen und veräußerlich als Mensch und Bürger Frankreichs zuerkannt wurden. Jedem Franzosen? Nein, auch nicht jedem in Frankreich Lebenden? Jeder Französin? Nein, keiner. (Unruhe im Saal) Und schon damals fand sich Kritik daran in Form der Schrift von Olympe de Gouges, der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin. Keineswegs waren mit dem generischen Maskulinum Männer und Frauen gleichsam gemeint. Auch über das Wahlgesetz für den Reichstag des Norddeutschen Bundes hatte ich im letzten Jahr bereits einmal gesprochen. Dort wurde nämlich der Wähler definiert. Er musste zum Beispiel 25 Jahre alt sein, er musste seinen Wohnsitz im Bundesstaat haben, nirgendwo stand, dass er ein Mann sein musste, und trotzdem durften Frauen damals nicht wählen. Das macht noch einmal sehr deutlich, dass die männliche Form aus einer Zeit stammt, in der man Frauen nicht ansprechen musste, denn sie waren keine gleichberechtigten Bürgerinnen, keine Politikerinnen, keine Wählerinnen. Heutzutage ist unsere Gesellschaft selbstverständlich vielfältiger. Nicht nur Männer sind präsent und gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft. Studien zeigen, dass es einen Unterschied macht, wie wir sprechen. Das beste Beispiel sind Berufsbezeichnungen. Deshalb versteht sich Sprache auch als Standortvorteil. Junge Mädchen können es sich viel eher vorstellen, als Elektrikerinnen zu arbeiten, wenn man das genauso schreibt und können so viel besser ermutigt werden, später einmal in frauenuntypische Berufe zu gehen. Damit kann geschlechtergerechte Sprache ein kleiner Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit sein, ein kleiner, aber wichtiger Schritt zu einer inklusiveren, einer gerechteren Gesellschaft. Deshalb dürfen wir nicht in den Debatten stehenbleiben, die wir eigentlich schon in den letzten Jahrzehnten geführt haben. Trauen wir uns, Sprache weiterzuentwickeln und dem anzupassen, was wir in der Realität ganz praktisch haben. Es gibt in unserer Gesellschaft nicht nur Männer und Frauen. Das Ganze ist seit 2017 sogar höchstrichterlich bestätigt und bekannt als Urteil zur dritten positiven Geschlechtsoption. Die Geschlechterbinarität existiert nicht, und es ist an uns, diese gesellschaftlichen Realitäten anzuerkennen. Wie können wir Sprache nutzen, ohne zu diskriminieren? Wir sollten hier eine sachliche Debatte führen. Ihr Antrag tut dies ganz bestimmt nicht, das haben auch meine Vorredner(innen) deutlich gemacht. Deshalb trauen wir uns, Sprache weiterzuentwickeln. Sie müssen es nicht tun, sehr geehrte AfD-Fraktion. Verfassen Sie Ihre Papiere doch, wie Sie wollen. Auch geschlechtergerechte Sprache würde deren Inhalt nicht aufwerten. Vielen herzlichen Dank. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir hörten Lucie Hammecke von den BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Hanka Kliese. Bitte schön.

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