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Wolfram Günther

05.05.2022 Sitzungen 7/50

Werter Kollege! Das Thema Brunnendörfer hat dieses Hohe Haus und auch mein Ministerium schon in sehr vielen Veranstaltungen und Anhörungen beschäftigt. Das ist durchaus ein sehr komplexes Thema, von dem Sie, wenn wir jetzt um die Trinkwasserversorgung im Allgemeinen ringen, bitte nicht erwarten können, dass man – auch aus Zeitbudgetgründen – hier einfach mit einer schnellen Antwort kommt. Das ist genau eine Facette, und diese ist sehr vielgestaltig. Viele betreffende Haushalte wollten in der Vergangenheit freiwillig gar keinen Anschluss, weil sie lieber ihren eigenen Brunnen benutzt haben. Es ist tatsächlich auch eine Gratwanderung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Gleichwohl ist es eine Frage der Daseinsvorsorge, weshalb man Lösungen finden muss. Es ist vielleicht aufgefallen, dass wir mit der Richtlinie öTIS, die es ja schon länger gibt, mit dieser Koalition durchaus nicht unerhebliche neue Mittel hineingegeben haben, übrigens auch aus dem Sofortprogramm der Koalition. Das lässt vielleicht auch eine Aussage im Hinblick auf die Wertigkeit zu. Es gilt, dort bei aller Schwierigkeit im Einzelfall Lösungen zu finden. Das Thema wird uns mit Sicherheit noch eine Weile begleiten. Aber zurück zur Grundsatzkonzeption. Hier geht es im Prinzip darum, dass die Wasserversorger, die das am Ende ja umsetzen müssen – das sind vor allem die Kommunen, die eben auch ihre eigenen Gesellschaften haben, teilweise in kommunalen Zusammenschlüssen –, die Grundsätze aufstellen, um ihre eigenen Konzepte fortschreiben zu können, damit dort etwas passiert. Dazu komme ich gleich. Deswegen ist es auch wichtig – damit das nicht alles ewig nur hintereinander passiert –, dass diese Prozesse dergestalt ablaufen und dass man das gemeinsam entwickelt. So weiß man dort auch schon, was man tun soll. Da geht es vor allem um die Anpassung der Trinkwasserbedarfsdeckungsbilanzen. Wir hatten ja gesagt, Demografie ist entscheidend, aber eben auch die Wassermenge, klimawandelbedingt, und natürlich die Prüfung dargebotsseitig sowie die technische Kapazitätsauslastung. Denn man darf nicht vergessen: Unsere Trinkwasserversorgung hier im Freistaat Sachsen ist ein System, das in gut hundert Jahren gewachsen ist und ausgebaut wurde. Da braucht man also nicht bei null anzufangen. Dieses System hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt, insbesondere auch mit dem System von Talsperren. Dazu hat Kollege Wähner schon etwas gesagt, auch zum Verbundsystem. Aber angesichts der neuen Herausforderungen, auch von Defiziten in der Mengenversorgung haben wir gemerkt: Wir kommen an Grenzen. Das ist auch erst einmal eine wichtige Aussage. Die Versorgung ist überall gesichert – noch –, aber das System kommt an Grenzen. Deswegen müssen wir es jetzt strategisch weiterentwickeln. Außerdem geht es darum, aus dieser Analyse dann genau die Maßnahmen für einzelne Versorgungsgebiete abzuleiten, da auch das nicht überall im Land gleich ist. Die Voraussetzungen sind sehr, sehr unterschiedlich, je nachdem, wie die Strukturen dort aussehen, wie sich die Wasserproblematik darstellt, inwiefern man wirklich von Talsperren abhängig ist oder von Grundwasser oder von Uferfiltraten. Das ist also wirklich sehr komplex. Deswegen ist es wichtig, diesen Prozess gemeinsam anzugehen. Es war uns deswegen auch wichtig, das gemeinsam zu entwickeln. Nur einmal zu diesem ganzen Prozess: Wir haben dort einen Fachbeirat aus berufenen Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen und privaten Maßnahmenträger dabeigehabt, Fachverbände sowie die Wasserwirtschaftsverwaltung. Wir haben eine landesweite Erhebung des Status quo der Wasserversorgung durchgeführt zur Identifizierung von Arbeitsschwerpunkten und Defizitbereichen. Wir haben zwei landesweite Tagungen durchgeführt und drei Regionalveranstaltungen, auch zur ersten Entwurfsfassung. Dann gab es die Diskussion spezifischer regionaler Themenschwerpunkte und auch Möglichkeiten, das alles fortzuentwickeln. Insgesamt gab es fünf Entwurfsrunden mit allen Beteiligten, die ich schon genannt habe, auch mit dem Fachbeirat, aber natürlich auch mit der kommunalen Familie und den Fachverbänden; denn am Ende muss es dort ja umgesetzt werden. Dabei waren auch der Verband der kommunalen Unternehmen, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V., der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Wir hatten 56 Stellungnahmen zu bearbeiten, die wir ausgewertet haben und die das ganze Konzept weiter qualifiziert haben. Das nur noch einmal zu der Frage. Da fällt nicht irgendetwas vom Himmel, sondern es läuft ein Prozess ab, der sehr transparent ist. Deswegen wird dort niemand überrascht werden von den Dingen, die passieren. Aber wir merken: Wenn wir wirklich eine ortsnahe ordentliche Wasserversorgung haben wollen, werden wir investieren müssen, und zwar in all den einzelnen Facetten. Wir müssen auch die Fernwasserversorgung neu in den Fokus nehmen, weil wir Defizite auszugleichen haben. Auch dort muss mehr gemacht werden. Das ist alles nicht bei null, aber dort wird mehr passieren. Talsperrenverbundsystem – auch das nur am Rand –: Auch die Talsperren sind multifunktional. Sie dienen nicht nur der Trinkwasserversorgung, sondern auch dem Hochwasserschutz. Einerseits müssen sie für den Trinkwasserschutz möglichst voll sein, andererseits müssen sie auf unerwartete Starkregenereignisse vorbereitet sein und über genügend Platz verfügen. Sie müssen auch dafür da sein, dass die Oberflächengewässer im Abfluss ihre ökologische Funktion erfüllen können. Teilweise sind noch Tourismus und Freizeit zu berücksichtigen. Das ist ein sehr komplexer Prozess, den man sehr fein steuern muss. Vor allen Dingen wollen wir insgesamt die Kosten- und Entgeltstrukturen der Wasserversorgung im Blick behalten. Auch das wurde schon gesagt. Wir haben hier im Freistaat Sachsen das Solidarprinzip, das wir verteidigen müssen. Es gab schon einen gewissen Druck, wenn es an einzelnen Stellen besonders teuer wird, sich ein wenig zurückzuhalten. Auch dieser Prozess wird von uns begleitet. Ich möchte an dieser Stelle aber auch einmal sagen: Sie haben jetzt einen kleinen Eindruck bekommen, was für ein komplexer Prozess das ist und wer dort alles mitgewirkt hat. All diesen Verantwortlichen, beginnend bei der kommunalen Ebene über die Verbände, bis hin zu den Landesbehörden, sage ich: Vielen herzlichen Dank für dieses Erarbeiten. Das ist eines unserer wichtigen Fundamente, damit wir hier im Freistaat unsere Daseinsvorsorge gesichert haben: Trinkwasserversorgung für die Menschen, aber auch für unsere Wirtschaftsprozesse, für die wir das zwingend brauchen. Ja, wir sind ein Wassermangelgebiet, auch in Deutschland. Das ist eine ganz spezielle Herausforderung für uns. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Günther. Vielen Dank. – Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Herr Zschocke, bitte. – Sprechen Sie für die gesamte Koalition oder nur für die BÜNDNISGRÜNEN?

Protokoll ↗