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Wolfram Günther

05.05.2022 Sitzungen 7/50

Hochverehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Was die Grundsatzkonzeption Wasserversorgung angeht, vielleicht doch erst noch kurz zur Einordnung der Erwartungen: Das ist ein ganz zentrales, fundamentales, strategisches Thema für diesen Freistaat. Deswegen geht es, wie oft bei solchen fundamentalen Fragen, auch nicht um einzelne Papiere oder Ereignisse, sondern um die Gestaltung von Prozessen, die sehr tiefgreifende Auswirkungen auf dieses Land haben. Bei dieser Grundsatzkonzeption geht es tatsächlich darum, in einem zehnjährigen Rhythmus – das ist der Regelfall – zu hinterfragen, wie sich die Demografie darauf auswirkt, die Rohwasserbeschaffenheit, die zur Verfügung steht, aber zunehmend auch der Klimawandel, die Klimawandelfolgen. Es wurde richtig ausgeführt, wir haben lange über Wasser gesprochen – unter anderem angesichts der Erfahrungen aus der DDR vor allem im Hinblick auf Qualitäten sowie angesichts der großen Jahrhundertfluten seit 2002 und der Frage, wie wir mit Starkregen und Hochwasser umgehen. Seit den letzten Jahren – das wurde schon richtig ausgeführt – beschäftigen uns zudem lang anhaltende Trockenund Dürreperioden über mehrere Jahre hinweg, sodass sich jetzt tatsächlich auch die Frage der Verfügbarkeit von Wasser stellt. Das ist ein neuer Aspekt von ganz fundamentaler Bedeutung. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Jetzt muss man wissen: Bei Wasser geht es tatsächlich um unsere ganz originäre Daseinsvorsorge. Da ist auch wasserrechtlich die Zuständigkeit geklärt, das heißt, es gibt eine hohe öffentliche Verantwortung. Aber diese Zuständigkeit ist vor allem den Wasserbehörden und den Kommunen zugeteilt. Deswegen ist das auch kein Thema, bei dem der Freistaat mit heißem Herzen und viel Wissen einfach voranmarschieren könnte. Aus diesem Grund sind das Prozesse; wir müssen die Kommunen in all ihrer Eigenständigkeit mitnehmen. Wir als oberste Wasserbehörde, als Freistaat Sachsen haben gemäß § 42 Abs. 2 des Sächsisches Wassergesetzes das Recht – übrigens in Abstimmung mit der obersten Gesundheitsbehörde, dem Sozialministerium –, gemeinsam fachliche Grundsätze und Rahmenvorgaben zur nachhaltigen Entwicklung und damit zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung nach örtlichen und überörtlichen Gesichtspunkten im Freistaat zu erlassen. Von genau dieser Grundlage machen wir Gebrauch. Dies erfolgt eben in einem zehnjährigen Turnus. Das letzte Mal wurde 2002 davon Gebrauch gemacht; deswegen ist dieser zehnjährige Turnus jetzt wieder abgelaufen. Von daher ist das nichts, worauf wir – ich schaue einmal nach rechts – nun gestoßen werden müssten, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Es gab einen Antrag von uns!) sondern es ist eine regelmäßige Tätigkeit. Diese ist auch nicht lange überfällig, sondern es hat gute Gründe, dass man einen entsprechenden Turnus vorsieht. Jetzt steht die Grundsatzkonzeption „Öffentliche Wasserversorgung 2030“ an. Selbstverständlich wurde diese ganz intensiv gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als Fachbehörde und natürlich mit der Landestalsperrenverwaltung, aber auch der Landesdirektion Sachsen erarbeitet, und das gemeinsam von meinem Haus, dem Umweltministerium, wie auch dem Sozialministerium. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Minister Günther, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Protokoll ↗