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Volkmar Zschocke

GRÜNE 05.05.2022 Sitzungen 7/50

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! An keinem anderen Punkt in der jüngeren Geschichte sah sich die Menschheit einer solchen Vielzahl von bekannten und unbekannten Risiken und Gefahren ausgesetzt. Wir können es uns nicht leisten, das Ausmaß und die Wirkung dieser existenziellen Bedrohungen zu unterschätzen. Zu diesem Ergebnis kommt ein am letzten Mittwoch vorgestellter Bericht des UN-Wüstensekretariats. Ohne schnelles Handeln würde die sogenannte Versteppung in den kommenden Jahren in vielen Teilen der Welt rasend schnell zunehmen und viele Regionen würden sich in lebensfeindliche Einöden verwandeln. Nun ist Sachsen keine Steppe. Im Gegenteil: Im Vergleich zu anderen Weltregionen leben wir hier in einer regelrechten Komfortzone, nicht nur, was unsere Lebensverhältnisse betrifft, sondern auch in Bezug auf die klimatischen Bedingungen, auf die Luftqualität, auf fruchtbare Böden, auf die Verfügbarkeit von Wasser, das in Trinkqualität aus der Leitung kommt. All diese großartigen Voraussetzungen schafft uns die Natur. Wir nutzen diese wie selbstverständlich, allzu oft auch gedankenlos. Doch diese Leistungen sind keineswegs selbstverständlich. Die Folgen von Wasserknappheit, Austrocknung und Grundwasserabsenkung sind inzwischen auch hierzulande deutlich spürbar. Seit dem Jahr 2000 hat Deutschland so viel Wasser verloren, wie der Bodensee umfasst. Das bedeutet: In den vergangenen Jahren ist Deutschland jährlich um 2,5 Kubikkilometer ausgetrocknet. Wenn wir heute über die neue Grundsatzkonzeption für die Wasserversorgung 2030 reden, dann müssen wir anerkennen, dass der Klimawandel die maßgebliche Rahmenbedingung für die Fortschreibung ist. Nicht alle hier im Saal tun das und deshalb appelliere ich an alle, sich bewusst zu machen, dass wir nicht über irgendwelche Konzeptionen, sondern über lebensnotwendige Fragen verhandeln. Als Erstes stellt sich die Frage, wie sich Verbrauch und Bedarf entwickeln und wie die wachsenden Konkurrenzen beim Wasserbedarf, bei der Bevölkerung, bei der Industrie und bei der Landwirtschaft gelöst werden können. Dann kommt die Frage nach dem Zustand der Gewässer, der ökologischen Bewirtschaftung von Grund- und Oberflächenwasser und den daraus folgenden dringenden Handlungsbedarfen. Natürlich stellt sich auch die Frage nach der Vermeidung von Wasserknappheit und der Versorgungssicherheit, insbesondere in Not- und Krisensituationen. Die Grundsatzkonzeption muss die Gefährdung durch natürliche und nicht natürliche Stoffeinträge in den Blick nehmen. Dazu gehören zum Beispiel die im Antrag benannten Huminstoffe oder bergbaubedingte Sulfat- und Eiseneinträge. Die Ausschwemmungen aus sächsischen Tagebauen führen bis zu den Wasserwerken in Berlin zu enormen Problemen. Die Wasserversorger kämpfen zudem mit den auch hier bei uns immer heftig umstrittenen Einträgen aus Düngemitteln, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln. Hinzu kommen die gesamten Haushalts- und Industriechemikalien sowie Arzneimittelrückstände, die, wenn sie einmal im Abwasser sind, sich nur mit enormem Kostenaufwand wieder herausfiltern lassen. Ein Problem, das auch zunehmen wird, sind multiresistente Keime, ebenso Mikroplastik. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! So wie unsere Großeltern vorausschauend viele Talsperren und Wasserwerke in Sachsen gebaut haben, sind wir heute in der Pflicht, für unsere Kinder und Enkel vorzusorgen. Die Großeltern haben uns ein hervorragendes System der Wasserversorgung überlassen; Herr Wähner hat es beschrieben. Wir nutzen in Sachsen täglich knapp 600 000 Kubikmeter für Trinkwasser in hervorragender Qualität, über 60 % aus Grundwasser und Uferfiltraten, knapp 40 % aus Talsperren. Spätestens seit den letzten Hitzesommern ist klar, dass wir in dieses System investieren müssen, um es auf stärker schwankende Wasserangebote auszurichten. Die Baumaßnahmen an der Talsperre Cranzahl waren nur Vorboten dieser Entwicklung. Stabile Wasserversorgung ist auch kein Thema für strittige Prioritätendiskussionen, denn sie muss einfach sichergestellt werden. Punkt 4 des vorliegenden Antrages nimmt daher die Investitionserfordernisse in der Fernwasserversorgung, im Talsperrenverbund, aber auch den Bau von notwendigen neuen Überleitungskapazitäten in den Blick. Wir müssen wissen, welche Anpassungen der Wasserversorgungsinfrastruktur an den Klimawandel notwendig sind. Das Thema Wasser erlangt in den Bergbauregionen zunehmend Brisanz. Der Braunkohleabbau stellt den größten Eingriff in den Wasserhaushalt der betroffenen Region dar und die Folgen wirken weit über den Zeitraum des Kohleabbaus hinaus. Das Management des Wasserhaushaltes in diesen Regionen wird in den nächsten Jahrzehnten mit enormen Anstrengungen verbunden sein. Neben dem touristischen Potenzial, die die Bergbaufolgeseen ohne Zweifel haben, haben sie auch eine Speicherfunktion, und sie haben Auswirkungen auf die Flussbewirtschaftung. Es ist durchaus fraglich, ob das Wasser noch ausreicht, um aus diesen gigantischen Kohlegruben schöne neue Seen entstehen zu lassen, weil in Niedrigwasserzeiten die Spree jetzt schon vor zunehmenden Mengenproblemen steht. Der Abfluss Richtung Spreewald fällt zeitweise auf null ab. Teile der Schwarzen Elster sind jetzt schon zeitweise trocken. Je mehr solche großen Tagebauseen entstehen, desto größer wird der Zuflussbedarf. Das gilt auch im mitteldeutschen Flusssystem. Mit dem Anstieg der durchschnittlichen Temperaturen steigt auch die Verdunstung. Der Zuflussbedarf kann sich hier schnell erhöhen. Das Problem kann Sachsen im Rahmen einer Wasserkonzeption nicht allein abschließend lösen. Aber es muss gelöst werden! Es muss gelingen, in diesen Regionen einen sich weitgehend selbstregulierenden Wasserhaushalt wiederherzustellen. Dafür sind nachhaltige und langfristige Bewirtschaftungsstrategien gefragt. Im Zweifel muss man über die Verkleinerung der Flächen von künftigen Tagebauseen nachdenken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss noch einen Appell an uns alle richten: Wasser bedeutet Leben, bedeutet Überleben. Deshalb sollte und muss die Versorgung mit Wasser dem freien Wettbewerb entzogen bleiben. Der Freistaat kann die Grundsätze für die Entwicklung der öffentlichen Wasserversorgung festlegen und die Rahmenbedingungen bei der Rohwasserbereitstellung mit dem Landesbetrieb gestalten. Aber die Zuständigkeit für die öffentliche Wasserversorgung liegt bei den Kommunen selbst. Die müssen darauf achten, dass sie als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge in kommunaler Hand bleibt. Notwendig dafür sind eine intensive kommunale Zusammenarbeit und ein Festhalten an der von Herrn Wähner beschriebenen praktizierten Solidarität zwischen den kommunalen Aufgabenträgern. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Zschocke für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Volkmar Winkler; bitte.

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