Hanka Kliese
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Zeit nutzen, den Entschließungsantrag, der schon mehrfach angesprochen wurde, für die Koalitionsfraktionen einzubringen. Gestern haben wir hier zur Aktuellen Debatte über das Thema Barrierefreiheit diskutiert. Das hat sich so abgespielt, wie das eigentlich immer im Sächsischen Landtag ist. Seit ich das erlebe, also seit zwölf Jahren, versichern wir uns alle von hier vorn aus, dass uns das ein ganz wichtiges Thema ist, dass wir uns damit viel Mühe geben und Menschen mit Behinderung ganz toll einbeziehen wollen. Dann geht das Leben weiter. Dann passiert das, was leider bei dem Thema Barrierefreiheit sehr oft passiert: Es werden neue Gesetze angepasst, es werden Dinge verändert. Fragt man nach dem Thema Barrierefreiheit, heißt es dann oft: Oh, das ist uns eben durchgerutscht. Das ist sehr bedauerlich. Auch dafür ist es sehr gut und sehr wichtig, dass es Verbände gibt, die uns darauf aufmerksam machen, wenn wir etwas vergessen haben. Noch besser ist es, wir denken von vornherein gleich selber daran. In dem konkreten Fall des Medienänderungsstaatsvertrages ist es so gewesen, dass uns ein Brief des VdK mit Bedenken bezüglich der Umsetzung der EU-Richtlinie European Accessibility Act erreichte. Dieses Schreiben war unterzeichnet – und auch das war mir ein besonderer Anspruch, hier noch etwas zu ändern – von Horst Wehner. Horst Wehner ist ein Abgeordneter unseres Hauses gewesen, der wie kein zweiter mit sehr viel Geduld, Langmut und Klugheit glaubwürdig das Thema Barrierefreiheit und Inklusion vertreten hat. Deshalb war es mir ein besonderes Bedürfnis, hier noch einmal genauer hinzuschauen. Worauf bezieht sich die Kritik im Wesentlichen? Sie bezieht sich auf den § 99 im Medienänderungsstaatsvertrag. Ich zitiere: „Anbieter von Diensten, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen, gewährleisten den barrierefreien Zugang, gestalten die Auswahl der Angebote barrierefrei aus und unterstützen die barrierefreie Nutzung, sofern sie es nicht nach Maßgabe des Anhangs 6 der Richtlinie unverhältnismäßig belastet.“ Diese Formulierung der unverhältnismäßigen Belastung ist eine Art Gummiparagraf, der uns immer wieder begegnet und der Barrierefreiheit zusehends erschwert. In der noch aktuell gültigen Sächsischen Bauordnung gibt es genauso einen Passus, mit dem barrierefrei gebaut werden kann, aber nicht muss. Wenn aber nicht jemand unverhältnismäßig belastet wird, muss er das nicht tun. Im Ergebnis öffnet man damit Tür und Tor, um Dinge nicht barrierefrei auszugestalten und schließt damit eine wesentliche Gruppe von Menschen von unseren Angeboten, in dem Fall von Medienangeboten, aus und verwehrt ihnen die Möglichkeit, sich weiterzubilden. In der Begründung zum Gesetz wird erläuternd ausgeführt, dass die Barrierefreiheitsanforderungen nur dann umzusetzen seien, wenn die Anbieter nicht unverhältnismäßig belastet werden. Aber im Rahmen der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit sind nur berechtigte Gründe zu berücksichtigen. Zu diesen berechtigten Gründen gehören nicht mangelnde Priorität, mangelnde Zeit oder mangelnde Kenntnis. Das ist sehr wichtig und zu betonen. Allerdings reicht uns das noch nicht. Den aufkommenden Eindruck, dass mit diesem Passus Anbieter von der Umsetzung der als unverhältnismäßig belastend eingestuften Maßnahmen befreit werden, möchten wir gern mit dem Entschließungsantrag korrigieren. Unser Ansinnen ist es, dass ein strenger und eng gefasster Auslegungsmaßstab angelegt wird, der die Barrierefreiheit von Medienangeboten weiter stärkt, sodass alle weiteren Barrierefreiheitsanforderungen, sofern sie nicht ebenfalls eine unverhältnismäßige Belastung darstellen, zur Anwendung kommen. Gleichzeitig setzen wir darauf, dass auch bei zukünftigen Änderungen medienrechtlicher Staatsverträge ein Beteiligungsprozess in Gang kommt, der unter anderem Verbände für Menschen mit Behinderung einbezieht, um die Maxime „Nicht über uns ohne uns“ tatsächlich mit Leben zu erfüllen. Letztlich geht es uns mit dem Entschließungsantrag auch darum, dass wir als Landtag über weitere Prozesse und Entwicklungen informiert werden und das Thema der Barrierefreiheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens weiter voranbringen. Ich freue mich, dass wir in relativ kurzer Zeit diesen Entschließungsantrag erstellen konnten. Die Zeit drängt ein bisschen. Ich habe mich sehr gefreut, dass wir dabei auf offene Ohren gestoßen sind und sehr schnell konstruktiv miteinander gearbeitet haben. Noch mehr freue ich mich, wenn wir bei den kommenden Gesetzesvorhaben in diesem Haus von vornherein ein bisschen mehr an das Thema Barrierefreiheit denken. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der AfD – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kliese sprach für die SPD-Fraktion. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert. Wir könnten jetzt in eine zweite Rederunde eintreten. Gibt es seitens der CDU noch Redebedarf? – Nein. Seitens der AfD? – Auch nicht. Seitens der anderen Fraktionen sehe ich das auch nicht mehr. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schenk. Bitte schön, Herr Staatsminister. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Änderungsstaatsvertrag ist im Schwerpunkt ein Barrierefreiheits-Staatsvertrag. Er greift ein zentrales Anliegen auf, zu dem sich die Länder in der gemeinsamen Protokollerklärung zum Medienstaatsvertrag im Jahr 2020 bekannt haben. Das Ziel: durch Ausbau der barrierefreien Medienangebote allen Menschen die Teilhabe am medialen Diskurs und an der Gesellschaft zu ermöglichen. Besser zugängliche Medienangebote für alle Menschen ermöglichen eine inklusivere Gesellschaft und erleichtern Menschen mit Behinderung ein unabhängiges Leben. In Deutschland leben rund 8 Millionen Menschen mit Behinderung. Jede zehnte Mitbürgerin oder jeder zehnte Mitbürger ist betroffen, und es muss selbstverständlich sein, dass auch ihnen eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – auch im digitalen Zeitalter – möglich ist. Denn der barrierefreie Zugang zu Medien ist dabei genauso wichtig wie der barrierefreie Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, zum Arbeitsplatz oder zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Medien ermöglichen Zugang zu Information, und dies ist Grundlage für eine freie Willensbildung und Teilhabe am demokratischen Gemeinwesen. Dabei eröffnen Digitalisierung und technischer Fortschritt zuvor ungeahnte Möglichkeiten. Die individuelle Nutzung von Medien ist ohne die Hilfestellung oder die Unterstützung Dritter technisch möglich, sei es durch Untertitelung, Audiodeskription, Gebärden- oder auch Leichte Sprache. Wo diese Anwendungen zur Verfügung gestellt werden, können sie das Leben und den Alltag von Menschen mit Beeinträchtigungen erheblich erleichtern. Bei den vorliegenden Änderungen des Medienstaatsvertrages geht es genau darum. In Umsetzung der Anforderungen der Europäischen Richtlinie der Barrierefreiheitsanforderungen, dem European Accessibility Act, werden Nutzungsmöglichkeiten ausgebaut, indem künftig auch Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten, beispielsweise TV und Internet, ermöglichen, auf die Gewährleistung von Barrierefreiheit verpflichtet werden. Nicht nur die Inhalte selbst, sondern auch der Zugang zu Inhalten soll barrierefrei ausgestaltet sein. Zu diesen Zugangsdiensten können unter anderem Webseiten, OnlineAnwendungen oder auch auf Mobilgeräten angebotene Leistungen sowie elektronische Programmführer gehören. Um beim Bild barrierefreier Gebäude zu bleiben, genügt es nicht, im Haus Fahrstühle und breite Türen vorzusehen, sondern auch die öffentliche Anbindung muss barrierefrei gewährleistet sein. Im Fall von Zugangsdiensten bedeutet dies, künftig Mechanismen vorzusehen, die es Nutzern mit Behinderung ermöglichen, audiovisuelle Medienangebote aufzufinden, auszuwählen, zu nutzen und weitere Informationen zu erhalten. Dabei muss dem Nutzer ermöglicht werden, die Anzeige und Verwendung selbst zu regeln. Damit wird eine wichtige Lücke geschlossen. Das ist wichtig in Zeiten, in denen die Informationsvermittlung und der Zugang zu Information immer mehr von digitalen Zugangsdiensten und der Auffindbarkeit, beispielsweise in Suchmaschinen, abhängig ist. Um den Anforderungen gerecht zu werden, haben sich die Länder im Rahmen mehrfacher Anhörungen intensiv mit den betroffenen Verbänden und Interessenvertretungen ausgetauscht. Auf der Grundlage der Gespräche wurden bestehende Regelungen zur Barrierefreiheit von Angeboten zunehmend konkretisiert und erweitert sowie neue Verpflichtungen aufgenommen. So sollen beispielsweise Berichtspflichten der Rundfunkveranstalter durch Aktionspläne ergänzt werden, in denen die Veranstalter darzulegen haben, welche Maßnahmen künftig geplant werden, um barrierefreie Angebote aufzunehmen und auszuweiten. Daneben werden im Medienstaatsvertrag und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag notwendige redaktionelle Klarstellungen und Anpassungen sowie Aktualisierungen vorgenommen. So wird insbesondere die notwendige Anpassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages an die Novelle des Jugendschutzgesetzes vom 9. April 2021 nachvollzogen. Lassen Sie mich abschließend nochmals auf das zentrale Anliegen dieses Änderungsstaatsvertrages und die besondere Dringlichkeit zurückkommen. Der European Accessibility Act ist bis Ende Juni 2022 in deutsches Recht umzusetzen. Ich gehe davon aus, dass wir mit dem Barrierefreiheits-Staatsvertrag einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe leisten. Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung müssen mit in den Blick genommen werden. Daher halte ich es für wichtig, dass der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderung, unser Kollege Herr Welsch, unmittelbar in der Staatskanzlei angesiedelt ist und wir einen kurzen und direkten Draht haben. Ich bin zudem dankbar, wenn uns betroffene Verbände und Einrichtungen auf Bedürfnisse und Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen. Zum Schluss bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge zu und sorgen Sie damit für einen wesentlichen Fortschritt in Sachen Barrierefreiheit der Medien. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Schenk. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 7/8749, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/9722. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Das heißt, wir stimmen jetzt über die Überschrift, über Artikel 1 und Artikel 2 ab. Wer diesen Artikeln und der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer deutlichen Mehrheit an Fürstimmen ist der Überschrift und den Artikeln 1 und 2 zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Gleiches Ergebnis: mit Mehrheit angenommen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. – Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen. Meine Damen und Herren, es liegen mir zudem zwei Entschließungsanträge vor, über die wir in der Reihenfolge ihrer Einbringung abstimmen. Wir beginnen mit dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/9785. Ich bitte für die Fraktion Frau Kollegin Feiks um Einbringung. Bitte schön.
